AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Hallo! Eine Frage an die Glücklichen, die bereits einen Ausbildungsvertrag im Aktenordner Ihres Regales stehen haben: Ich habe vor einer Woche eine mündliche Zusage zu einer Ausbildung bekommen. Nun will man mir alle möglichen Verträge zur Unterschrift zuschicken, die ich aber komplett zurückschicken muß, da diese anscheinend an die IHK weitergeleitet werden müssen für deren Zusage/Stempel usw.... (erst danach bekäme ich meinen Vertrag, auf dem die Unterschrift des Geschäftsführers des Ausbildungsbetriebes ist!) Ich sehe das aber relativ riskant, da ich, bis von der IHK mal etwas zurückkommt, nichts rechtsgültiges bei mir zuhause liegen habe, das mir eine Ausbildungsstelle "garantiert". Wenn ich jetzt meine restlichen offenen Bewerbungen aufgrund der Zusage von vor einer Woche absage, später aber der "Zusager" abspringt, stehe ich ohne irgend was da! Ist obiger Ablauf der normale? Ich konnte gerade nur einen Freund erreichen, der mir ebenfalls sagte, daß er erst 3 Monate (hat eben nachgesehen) nach Ausbildungsbeginn seinen Ausbildungsvertrag nach Hause geschickt bekommen hat. (mit dem IHK-Stempel usw.) Gibt es ansonsten irgendeine Möglichkeit, die dem Auszubildenden "Rechtssicherheit" verschafft? Danke! Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
besitobold Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Also ich bin selbst im Betrieb vorbeigegangen, hab dort unterschrieben und gleich eine Kopie vom Vertrag, eine Kopie von der Eintragungsanmeldung bei der IHK und mein Berichtsheft mitbekommen. Und als dann die Eintragung bei der IHK durch war, hab ich dann auch noch ein Original davon bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Prof. Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Und sonst: mach dir doch einfach ne Kopie. Ich weiss nicht mehr, wie das bei mir damals war. Aber ich hatte den Vertrag auch was später bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andRe´ Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Also bei mir ist das genauso... Arbeite schon seit dem 1.8 und bekomme den Ausbildungsvertrag auch von der IHK. Hab allerdings nicht sone bedenken wie du. Wer der Chef total cool ist grüße andRe´ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Zunächst zwingt dich ja keiner die anderen Sachen abzusagen . Davon mal abgesehen warum sollte die Firma so "Spielchen" machen ? Los werden können sie dich auch noch ganz einfach selbst wenn du den Vertrag hast da du dich erstmal in der Probezeit befindest. Würde also sagen mach dir da mal keinen Kopf drum und verlass dich auf die Zusage. Herzlichen Glückwunsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the_colonel Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Bei mir war es so dass ich den Vertrag 3 Monate im vorraus unterschrieben hab und der zur IHK zum "abstempeln" eingeschickt werden muss. Das hat den Sinn dass ein Ausbildungsbetrieb z.B. die Probezeit unerlaubt länger setzt oder dich unter Mindestlohn für deinen Ausbildungsberuf bezahlt. Ich durfte als ich angefangen hab gleich einen 2. Vertrag unterschreiben, da der erste von der IHK nicht genehmigt wurde. Begründung: Probezeit von 6 Monaten ist nicht zulässig. Hat sich also zu meinem Vorteil verbessert. Also nicht verzagen, du bekommst den schon noch ausgehändigt. :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P3AC3MAK3R Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Begründung: Probezeit von 6 Monaten ist nicht Hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren die Gesetzeslage geändert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2007 ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Und sonst: mach dir doch einfach ne Kopie. Ich weiss nicht mehr, wie das bei mir damals war. Aber ich hatte den Vertrag auch was später bekommen. Zum "mündlichen Vertrag": Ja, ist auch ein Vertrag, aber Du kannst im Falle eines Falles nichts nachweisen. (mit einem schriftlichen dagegen schon) Zur "Kopie": Ob das rechtlich was bringen würde weiß ich nicht sicher. Daß man innerhalb der Probezeit auch so wieder fliegen könnte, ist mir bewußt, aber mir gehts hauptsächlich darum, daß nicht in den nächsten 10 Tagen noch ein anderer dort aufkreuzt und dieser vielleicht genommen wird und man sich an die Zusage mir gegenüber nicht mehr erinnern kann/will und ich bis dahin eine weitere Zusage abgesagt habe! Naja, sehe schon, ist aus meiner Sicht ein etwas "gewöhnungsbedürftiges" System! Im Angestelltenbereich würde das kein Mensch so machen. Zumindest kein Bewerber. Da bekommt man vom künftigen AG zwei von ihm unterschriebene Verträge zugeschickt. Den einen packt man in seinen Aktenordner und den anderen schickt man unterschrieben zurück und jeder hat etwas "handfestes". In diesem Bereich würde sich kein "Bewerber" darauf einlassen, sich auf eine erstmal möglicherweise wochenlange oder monatelange "mündliche Zusage" verlassen zu müssen, bis er endlich einen echten Vertrag bei sich zuhause hat. Schon gar nicht wenn man andere Stellenangebote auf solch unsicherem "Terrain" absagen würde. Haltet mich für kleinkariert, aber ich bin wahrscheinlich schon etwas älter wie die meisten hier und steige recht spät in eine Lehre ein. (Studium (Jura) abgebrochen).... :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Komisch, ich habe keinen Vertrag der NICHT zur IHK abgeschickt worden ist.(gestern) Heute habe ich bereits die Klasseneinteilung und den Hinweis , dass ich bis zum Einschulungstag 40 Euro einmalig für die Lehrmittel überweisen soll. Damit ist doch alles okay. Ein bisschen vertrauen gehört dazu, aber wenn Du Deinem jetzigen Arbeitgeber schon jetzt mistraust, ist die Frage, ob das wirklich ein gutes Arbeitsverhältnis wird. Sicher ein gewisser Intressenskonflikt ist immer da, aber das was Du da beschreibst ist wirklich normal. Wenn Du trotzdem ein ungutes Gefühl hast, solltest Du vielleicht wirklich weitersuchen, oder Dir mindestens eine Kopie machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the_colonel Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren die Gesetzeslage geändert? Ich weis es nicht. Ich hab nur den ungestempelten Vertrag mit 6 Monaten zurückbekommen und einen neuen mit nur 3 Monaten. War auch die einzigste Änderung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2007 Also bei Angestellten (ausgelernten) sind 6 Monate Probezeit erlaubt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2007 Damit ist doch alles okay. Ein bisschen vertrauen gehört dazu, aber wenn Du Deinem jetzigen Arbeitgeber schon jetzt mistraust, ist die Frage, ob das wirklich ein gutes Arbeitsverhältnis wird. Sicher ein gewisser Intressenskonflikt ist immer da, aber das was Du da beschreibst ist wirklich normal. Wenn Du trotzdem ein ungutes Gefühl hast, solltest Du vielleicht wirklich weitersuchen, oder Dir mindestens eine Kopie machen. Ich mißtraue ihm nicht, aber rein mündliche Zusagen sind halt eigentlich wertlos. Richtig kennen kannst Du deinen Gegenüber erst nach einer längeren Zeit. (das ist das Problem) Vor allem wenn Du anhand eines "mündlichen Vertrages" andere Ausbildungsangebote für diesen September 2007 platzen lässt und Dir dann der erste vielleicht doch noch abspringt und Du mit nichts dastehst. Da siehst Du das wahrscheinlich mit anderen Augen! (hoffentlich passiert´s nie!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reenman Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Also bei mir war der Ablauf auch ausschließlich über die Post... Erst die mündliche Zusage am Telefon, dann 1 1/2 Wochen später das Vertragsangebot mit den Eckdaten wie Gehalt, Urlaubsgeld und sowas, dann 1 Woche später der Vertrag, dann die Einladung vom Unternehmen mit "Willkommen Bla-Bla und Einladung zum Einführungstag" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 § 20 Probezeit 1Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. 2Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Quelle: BBiG Daß man innerhalb der Probezeit auch so wieder fliegen könnte, ist mir bewußt, aber mir gehts hauptsächlich darum, daß nicht in den nächsten 10 Tagen noch ein anderer dort aufkreuzt und dieser vielleicht genommen wird und man sich an die Zusage mir gegenüber nicht mehr erinnern kann/will und ich bis dahin eine weitere Zusage abgesagt habe! Sie können auch einfach euch beiden einen Vertrag geben und dir direkt am ersten Tag sagen "Sorry das war nichts sie passen nicht zu unserem Unternehmen", Stimme dir aber zu das die Verfahrensphase ein wenig komisch ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Das wären aber wirklich schräge Methoden. Die sind auch an den Vertrag von der IHK gebunden und warum sollten sie Dir eine Zusage machen und dann sagen: "Ach, nö. Wir haben uns das jetzt anders überlegt" Wäre es dann nicht viel sinnvoller, wenn die Nichtgenommenen warten lässt, falls der Erste abspringt? Die suchen sich schon den für sich am besten passenden heraus, alles andere wäre Quatsch. Die Welt ist nicht so schlecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2007 Das wären aber wirklich schräge Methoden. Die sind auch an den Vertrag von der IHK gebunden [...] Die IHK weiß erst etwas von diesem Vertrag, wenn Dein AG ihn an sie weiterleitet. Solange das aber nicht passiert, hast Du nichts in der Hand und der AG könnte sagen, daß er davon nichts wüsste. (wenn er nach einem Sinneswandel gleich welcher Art Dich nicht mehr nehmen wollen würde) Das ganze ist umso kritischer wenn man heute z.B. wo eine Zusage für den 1.9.07 bekommt und bei einem weiteren Unternehmen, bei dem man ebenfalls anfangen könnte, für das erstere absagt. Klar: Ist der Vertrag erst einmal mit Deiner Unterschrift vom AG an die IHK geschickt worden, sieht´s vielleicht anders aus, aber davor kannst Du nur beten und hoffen ;-) Logisch: In den meisten Fällen wird das passen, aber Du wirst, wenn Du erstmal ausgelernt hast, verstehen was ich meine: Im Angestelltendasein (ausgelerntem) würdest Du dich nie rein auf eine mündliche Zusage stützen und z.B. Deinen aktuellen Job kündigen, ohne einen Vertrag (den Du nicht mehr rausrücken musst) bei Dir zuhause zu haben, auf den Du dich verlassen kannst. Sowas geht anscheinend nur mit Lehrlingen Zwar muß die Mehrzahl der Auszubildenden keinen "bisherigen Job" auf "gut Glück" wie oben dargestellt kündigen, aber wer nicht schon weit vor Ausbildungsbeginn seinen Vertrag (von der IHK) zurück hat, kann sich aus meiner bisherigen Sicht nicht wirklich sicher zurücklehnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2007 Quelle: BBiG § 20 Probezeit 1Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. 2Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Das ist nett, wusste ich noch nicht. Was ist da Standard in euren Verträgen? 1 Monat oder 4 Monate Probezeit? Weil Du dich gut auszukennen scheinst: Ich las vorhin, daß man nach 5 Stunden Berufsschule nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb muß. Zählt dann ein solcher Arbeitstag als "8 Stunden gearbeitet" gegenüber seinem AG wenn man ansonsten 5 Tage á 8 Arbeitsstunden hat, oder werden einem an einem solchen Berufsschultag nur 5 Stunden abgezogen, so daß man bei 40-h-Woche die verbleibenden 35 Stunden innerhalb von 4 Tagen abarbeiten darf. (Falls dem so wäre "Gute Nacht") Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Wo hast Du das denn mit den Arbeitsstunden gelesen? Eigentlich steht im Vertrag das Du 8 Stunden am Tag arbeitest, d.h. auch an Tagen der Berufsschule, wenn die nur 5 Stunden ist (wobei ich das nicht glaube) ist es Wohlwollen vom Unternehmer, wenn er Dich danach nachhause gehen lässt. Theoretisch musst Du danach in den Betrieb, es gibt auch einige Unternehmen die das so praktizieren. Von der IHK werden 4 Monate Probezeit empfohlen, damit man feststellen kann, ob einem der Beruf überhaupt liegt (so die Begründung) Wegen Deines Vertrages kannst Du doch weiterhin Deine Bewerbungen laufen lassen, wenn (was ich nicht glaube) dem AG da jetzt doch was quer sitzt und er Dir den Vertrag nicht zuschickt, dann hast Du das noch als Sicherheit (im Prinzip hast Du das ja schon entschieden) Wenn Du das Teil ersteinmal in den Händen hast kannst Du es kopieren und hast dann damit die Sicherheit, das alles seinen Gang gehen wird. Vorher gibt es nur die mdl Zusage und im Zweifel kann man die schwer beweisen. Wegen der Geschichte von einem festen Job in einen anderen zu wechseln... es hat auch immer was damit zutun, wie man auseinander geht. So habe ich zum Beispiel einmal erst auf die Gutschrift auf meinen Konto gewartet und dann am letzten Tag meiner Probezeit die Kündigung eingereicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2007 Wegen "Vertragskopie": Diese würde auch nichts bringen, ist kein Original. Wegen "Jobwechsel": Angst, sein Geld nicht zu bekommen, brauchst Du keine haben, das kannst Du einklagen und Dein AG hat keine Chance wenn es Dir zusteht! --- Was anderes: Wie sieht es denn aus wenn die IHK einem z.B. verkürzten Vertrag (auf 2 Jahre) nicht zustimmt? Aus meiner Sicht ist der Ausbildungsvertrag dann ohnehin nichtig, selbst wenn man schon mit der Ausbildung begonnen hat! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 21. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2007 wie sähe es denn rein hypothetisch aus, wenn ein Azubi seinen Vertrag unterschreibt, aber nicht antritt, weil er woanders anfängt? Theoretisch hätte er ja auch das Recht gleich am ersten Arbeitstag in der ersten Sekunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 Was anderes: Wie sieht es denn aus wenn die IHK einem z.B. verkürzten Vertrag (auf 2 Jahre) nicht zustimmt? Aus meiner Sicht ist der Ausbildungsvertrag dann ohnehin nichtig, selbst wenn man schon mit der Ausbildung begonnen hat! Ohne Vertrag keine Ausbildung! In der Regel ist es so, das man das vorher mit der IHK abspricht, ob eine verkürzung auf 2 Jahre überhaupt geht, das ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der IHK. Wenn es dann im Vertrag steht, wird es auch nicht mehr abgelehnt, wie gesagt, wenn der AG vorher das mit der IHK abgestimmt hat. Das sollte er tun, wenn er nicht mit der IHK in Kontakt steht, würde ich mir stark überlegen in diesem Betrieb anzufangen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag.Nicht ganz, ein Ausbildungsvertrag bedarf einer schriftlichen Niederschrift. BBiG § 11. Ein Ausbildungsvertrag nur mündlich zu schliessen geht nicht. Ähnliches ist übrigens auch für Arbeitsverträge im Nachweisgesetz geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andRe´ Geschrieben 12. September 2007 Teilen Geschrieben 12. September 2007 Solangsam werde ich auch ungeduldig... Arbeite jetzt scho 1 1/2 Monate im Betrieb und hab immernoch keinen Ausbildungsvertrag von der IHK zugeschickt bekommen. Allerdings brauch ich den für die Kindergeldstelle da ich sonst kein Kindergeld mehr krich... ist ja eignetlich auch nicht das Problem weil mans ja den nachbezahlt kricht aber mein Vater arbeitet bei der Bahn und solange ich Kindergeld bekomme krieg ich von der Bahn freifahrten.... aber wen die Kindergeld zahlung unterbrochen ist gehen die natürlich flöten und ich wieder beantragen ist nicht... Würd ich die nicht haben über den Zeitraum meiner Ausbildung hätte ich ca 150€ mehrkosten im Monat die ich sonst umsonst hätte. Mit mein Chef hab ich überhaupt keine Probleme oder mit meinen Kollegen alles super also auch keine angst weil ich nichts in der Hand hab... aber das währ natürlich schade wen ich keine Bahn freifahrten mehr kriege. Mein Chef wusste da auch nicht richtig weiter weil ich der 1. Auszubildene bin, soll ich jetzt bei der IHK anrufen oder mal vorbei gehen/fahren? Oder dauert das immer so lange? Grüße André Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. September 2007 Teilen Geschrieben 13. September 2007 [...], soll ich jetzt bei der IHK anrufen [...] Ja, anrufen und freundlich nachfragen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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