Cleo Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 40 Stunden/Woche 30 Urlaubstage 13 Gehälter Premie als Ausgleich für Steigerung der Lebenshaltungskosten 40€ VWL Zuzahlung Unfallversicherung Betr. Rentenversicherung (ab 5 Jahren Zugehörigkeit) Gleitzeit Zitieren
SchwarzerEngel Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 hi, eine kleine Frage. Woher kommt eigentlich diese 13, 14, etc. Gehälter "Tradition"? Es ist doch nur das Jahresgehalt entscheidend - und ich bin froh, dass ich es gleichmässig jeden Monat ausgezahlt bekomme (Zinsvorteil, etc.) = 12 Gehälter. ciao, vic Hi vic, Gegenfrage: Angenommen, dein Chef würde anbieten, dir ein zusätzliches (also ein 13.) Monatsgehalt als Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld zu bezahlen. Dein Jahresbrutto würde von (fiktiven!) 36.000 EUR auf 39.000 EUR steigen - würdest du da wirklich "Nein" sagen? :upps Es ist ja nicht so, dass deine 12 Monatsgehälter nun einfach auf 13 (bzw. 14) Monate aufgeteilt werden, und somit dein monatliches Bruttogehalt vermindert werden würde. Du bekommst statt desses noch ein zusätzliches Gehalt (manche auch zwei) "On-Top". :mod: Schon möglich, dass du mit deinen 12 Monatsgehältern ein höheres Jahresbrutto hast, als ein anderer mit 13...aber das läßt sich so eben nicht vergleichen. Greetz, S.E. Zitieren
bigvic Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 Hi, Gegenfrage: Angenommen, dein Chef würde anbieten, dir ein zusätzliches (also ein 13.) Monatsgehalt als Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld zu bezahlen. Dein Jahresbrutto würde von (fiktiven!) 36.000 EUR auf 39.000 EUR steigen - würdest du da wirklich "Nein" sagen? :upps der Normalfall ist doch wohl eher der, dass man bei der Gehaltsverhandlung über Jahresbrutto spricht und dann die Firma dir vorgibt, dass sie diese in 12, 13, 14, etc. auszahlt. Ich hab noch nicht erlebt, dass innerhalb einer Firme ein Kollege ein "Weihnachtsgeld" bekommen hat und der andere nicht (Ich spreche nicht über leistungsabhängige Bonuszahlungen, sondern vom Grundgehalt). Es ist ja nicht so, dass deine 12 Monatsgehälter nun einfach auf 13 (bzw. 14) Monate aufgeteilt werden, und somit dein monatliches Bruttogehalt vermindert werden würde. Doch, genau so sehe ich das aber. Es hat nur Vorteile für den AG und nicht für den AN. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber hat das nicht auch sogar steuerliche Nachteile, wenn man in dem einen Monat wie im Beispiel 6000, anstatt jeden Monat 3250 bekommt? Schon möglich, dass du mit deinen 12 Monatsgehältern ein höheres Jahresbrutto hast, als ein anderer mit 13...aber das läßt sich so eben nicht vergleichen. Stimmt, man kann nur Jahresgehälter vergleichen, deshalb halte ich die Angabe von 12 - 12,9 - 13,5 - etc. Monatsgehältern auch für ziemlichen Unfug. ciao, vic Zitieren
Melkor Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 Hi vic, also ich sehe das anders. Und zwar bedeutet ein 13. oder auch 14. Gehalt ein zusätzliches Gehalt. Der Arbeitgeber teilt das Jahresbrutto nicht neu auf, sondern es ist eine reine Bonuszahlung. Es mag zwar Arbeitgeber geben, die das Gehalt kürzen und stattdessen eine Sonderzahlung in Form eines 13. Gehalts zahlen, aber das ist nicht die Regel und allenfalls bei kleinen Unternehmen durchsetzbar. Wenn man wie ich nach Tarifvertrag bezahlt wird ist es sogar für den Arbeitgeber vorgeschrieben ein 13. Gehalt in Form von Weihnachtsgeld zu zahlen. Zitieren
IT-neuling Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 40 Arbeitsstunden /33 Tage Urlaub Kann mich also nicht beklagen^^ Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 30 Tage Urlaub für 40 Arbeitsstunden Kein Urlaubs bzw. Weihnachtsgeld Tja, nur "was für 30 Tage Urlaub""? Werktage oder Arbeitstage. Denn selbst wenn Du nur Mo-Fr. (5 Tage) die Woche arbeitest, werden Dir pro Woche 6 Werk-Urlaubstage abgezogen. Also hoffe ich daß Deine 30 Tage Urlaub unter "Arbeitstage" stehen, denn nur dann sind es 6 durchgehende Wochen. (sonst 5) Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Hi vic, Gegenfrage: Angenommen, dein Chef würde anbieten, dir ein zusätzliches (also ein 13.) Monatsgehalt als Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld zu bezahlen. Dein Jahresbrutto würde von (fiktiven!) 36.000 EUR auf 39.000 EUR steigen - würdest du da wirklich "Nein" sagen? :upps Es ist ja nicht so, dass deine 12 Monatsgehälter nun einfach auf 13 (bzw. 14) Monate aufgeteilt werden, und somit dein monatliches Bruttogehalt vermindert werden würde. Du bekommst statt desses noch ein zusätzliches Gehalt (manche auch zwei) "On-Top". :mod: Schon möglich, dass du mit deinen 12 Monatsgehältern ein höheres Jahresbrutto hast, als ein anderer mit 13...aber das läßt sich so eben nicht vergleichen. Greetz, S.E. jaja, nur darf man dabei auch nicht verschweigen, daß freiwillig gezahlte Sonderleistung wie z.B. Weihnachtsgeld keinen Rechtsanspruch darauf mit sich bringen und jederzeit eingestellt werden dürfen. Desweiteren daß Du es anteilig zurückzahlen musst wenn Du nicht eine bestimmte Frist darüber hinaus weiterarbeitest. Wenn man kündigt oft interessant. Also ich hätte lieber jeden Monat z.B. 1000 Euro brutto statt 800 Euro Monatsbrutto und am Ende des Jahres 2400 Euro Weihnachtsgeld dazu. Da gibts noch zig andere "Tricks", die nur Vorteile für den AG, aber nicht für den AN sind. z.B. "monatliche Mehrarbeitspauschalen, mit denen Überstunden abgegolten sind", die dann oft ein mickriger Monatsbruttobetrag und deutlich weniger als der eigentliche Stundenlohn sind und so weiter.... Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber hat das nicht auch sogar steuerliche Nachteile, wenn man in dem einen Monat wie im Beispiel 6000, anstatt jeden Monat 3250 bekommt? Nein, hat es nicht, da man sein Jahresbrutto versteuert und der AG das schon passend abführt/berechnen muß. Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Hi vic, also ich sehe das anders. Und zwar bedeutet ein 13. oder auch 14. Gehalt ein zusätzliches Gehalt. Der Arbeitgeber teilt das Jahresbrutto nicht neu auf, sondern es ist eine reine Bonuszahlung. Es mag zwar Arbeitgeber geben, die das Gehalt kürzen und stattdessen eine Sonderzahlung in Form eines 13. Gehalts zahlen, aber das ist nicht die Regel und allenfalls bei kleinen Unternehmen durchsetzbar. Wenn man wie ich nach Tarifvertrag bezahlt wird ist es sogar für den Arbeitgeber vorgeschrieben ein 13. Gehalt in Form von Weihnachtsgeld zu zahlen. Ersteres oben stimmt nicht. Bei Angestelltenverträgen ist es meist üblich, daß der AG (wenn er Sonderzahlungen leistet), das vom AN verlangte Jahresbrutto nicht durch 12 aufteilt, sondern schlauerweise einen bestimmten Betrag z.B. als Weihnachtsgeld abzieht und den Rest auf 12 Monate aufteilt. Nachteil für den AN: Weihnachtsgeld kann jederzeit wegfallen und Du musst es anteilig zurückzahlen wenn Du nicht eine bestimmte Zeit darüber hinaus (nachdem Du es erhalten hast) beim selben Betrieb geblieben bist. Sind meiner Meinung nach alles keine Vorteile für den AN. Wenn ich im Jahr z.B. 120.000 Euro (fiktive) verdienen will, möchte ich 10.000 Euro Monatsbrutto und nicht irgendwas aufgeteiltes, das für den AN niemals Vorteile bringt. Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 40 Arbeitsstunden /33 Tage Urlaub Kann mich also nicht beklagen^^ Tja, wenn´s 33 Arbeitstage Urlaub sind, ziehe ich wirklich meinen Hut vor Dir und beneide Dich so sehr, daß Du einen Freudentanz machen darfst ;-) Sinds allerdings 33 Werktage, sind es nur (33:6)x5= 27,5 Arbeitstage Urlaub ;-) Zitieren
Melkor Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 Ersteres oben stimmt nicht. Bei Angestelltenverträgen ist es meist üblich, daß der AG (wenn er Sonderzahlungen leistet), das vom AN verlangte Jahresbrutto nicht durch 12 aufteilt, sondern schlauerweise einen bestimmten Betrag z.B. als Weihnachtsgeld abzieht und den Rest auf 12 Monate aufteilt. Nachteil für den AN: Weihnachtsgeld kann jederzeit wegfallen und Du musst es anteilig zurückzahlen wenn Du nicht eine bestimmte Zeit darüber hinaus (nachdem Du es erhalten hast) beim selben Betrieb geblieben bist. Sind meiner Meinung nach alles keine Vorteile für den AN. Wenn ich im Jahr z.B. 120.000 Euro (fiktive) verdienen will, möchte ich 10.000 Euro Monatsbrutto und nicht irgendwas aufgeteiltes, das für den AN niemals Vorteile bringt. Also ich werde wie schon gesagt nach Tarifvertrag bezahlt. Der Tarifvertrag schreibt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatseinkommens vor. Dementsprechend muss es vom AG auch gezalht werden. Das mit dem anteilig zurückzahlen stimmt natürlich. Das hatte ich jetzt als selbstverständlich vorausgesetzt, weil es bei Zahlungen die für ein ganzes Jahr gelten üblich ist, dass dies nur anteilig für die gearbeiteten Monate gilt. Da laut Tarifvertrag das Gehalt ebenfalls festgelegt ist und nach Tarifverhandlungen auch immer fleißig erhöht wird, kann der AG das Jahresbrutto nicht einfach neu aufteilen. Dementsprechend ist das auch nicht so ganz richtig. Allerdings wie schon gesagt: Nicht alle arbeiten bei einem so großen Unternehmen wie ich und werden nach Tarifvertrag bezahlt. In Firmen, in denen der AG das Gehalt selbst bestimmt, ist es selbstverständlich so, dass der AG dieses ausnutzt um so einen Nutzen daraus zu erzielen. Allerdings kanns du das nicht verallgemeinern und meine Aussge grundsätzlich als falschen hinstellen. Es ist halt immer noch abhängig davon, in was für einem Betrieb man arbeitet Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Also ich werde wie schon gesagt nach Tarifvertrag bezahlt. Der Tarifvertrag schreibt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatseinkommens vor. Ja, bei Tarifverträgen klar. Bei nicht tarifsvertraglich gebunden (was hier die meisten sein werden), machen die AG aber dennoch oft Verträge mit den Aufteilungen, die immer nur ihnen zugute kommen. Zitieren
bigvic Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 Hallo, Nein, hat es nicht, da man sein Jahresbrutto versteuert und der AG das schon passend abführt/berechnen muß. soweit ich weiss wird in Deutschland monatlich versteuert und man macht den Lohnsteuerausgleich am Ende vom Jahr. Ich hab das mal durch den netto-rechner gejagt bei Steuerklasse 1 in BW mit 13 Gehälter bei 3000 Euro anstatt 12 x 3250. 3000 Euro = (552,67 * 11) = 6079,37 6000 Euro = (1713 * 1) = 1713 === 7792,37 Euro 3250 Euro = (634,58 *12 ) = 7614,96 === 7614,96 Ergo zahlst du knapp 180 Euro mehr steuern mit dem Modell Weihnachtsgeld. Richtig? cu, vic Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Nein, Du zahlst nicht einen Cent mehr. Du versteuerst das Jahresbrutto. Zitieren
bigvic Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 Ähh, ich glaub nicht, dass du deine Steuern jährlich, anstatt monatlich zahlst. ciao, vic Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Du hast mich leider nicht verstanden: Ob Du 1000 Euro im Monat verdienst (also 12000 bis Dezember) und noch 1000 Euro Weihnachtsgeld bekommst und von diesen 1000 Euro Weihnachtsgeld die Lohnsteuer von 13000 Euro zusätzlich abführen darfst oder ob Du von Jan bis Dez 13.000 Euro zu versteuern hättest ist exakt dasselbe. Zitieren
bigvic Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 Hi, genau das glaube ich nicht , da in Deutschland monatlich und nicht jährlich versteuert wird. Siehe Rechnung oben (netto-rechner war von spiegel.d). Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber bisher sehe ich dafür keine Fakten... ciao, vic Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Ruf mal eure Personalabteilung an, die erklärt es Dir besser als ich das könnte. Ich hatte selbige Frage auch mal und bekams ganz genau erklärt. Ist auf jeden Fall so, daß Du dieselbe Lohnsteuer bezahlst, egal ob Du 12 mal 1000 Euro plus z.B. 12000 Euro Weihnachtsgeld bekommst oder monatlich 2000 Euro Bruttogehalt. Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Jetzt habe ich Deinen Fehler oben gefunden und kanns Dir erklären: Die Steuerrechner im Web oder wo auch immer Du einen hast, gehen bei Deinem monatlichen Einkommen davon aus, daß Du das 12 mal im Jahr bekommst. Daher nehmen sie den Steuersatz her, der von diesem zu versteuernden Einkommen gewählt werden muß. Den Betrag, den Du oben einzeln hast versteuern lassen, wird intern so gerechnet, als ob Du den 12 mal im Jahr bekommen würdest, daher wird davon ein höherer Steuersatz (der Lohnsteuersatz steigt mit höherem Einkommen) hergenommen. Nur Deine andere Rechnung, bei der Du ein komplettes Jahresgehalt eingetippelt hast, ist korrekt berechnet. Firmen machen am Ende des Jahres oft auch für die AN eine Art "Steuerberichtigung/Steuerausgleich", in denen eine nachträglich gewährte Lohnerhöhung auf den Jahreswert berücksichtig berechnet wird. Anders gesagt: Du steigst wo als Angestellter ein. Am 1.Januar. Du verdienst monatlich 3000 Euro brutto. Davon würden monatlich nach diesem Rechner z.B. Brutto-Netto-Rechner 2007: Was vom Gehalt übrig bleibt - Gehaltsplaner - Steuern - Finanzen - FOCUS Online 552,66 Euro Lohnsteuer zu zahlen sein. Nun arbeitest Du bis Ende November mit obigem Gehalt. Wären also 552,66 x 11 = 6079,26 Euro Lohnsteuer bis Ende November. Nun bekommst Du im Dezember eine fiktive Gehalterhöhung auf 7000 Euro Monatsbrutto. Nach Deiner Rechnung wären (tipps in obigen Rechner ein!) also von den 7000 Euro 2133,00 Euro Lohnsteuer fällig. Dem ist nicht so. Das wäre nur so wenn Du das ganze Jahr 7000 Euro monatlich verdient hättest. Deinen Fehler siehst Du, wenn Du das Jahresbrutto als Jahresbrutto eingibst. Also die 33.000 Euro von Jan bis Ende November plus die 7000 Euro im Dezember, was 40.000 Euro gibt. Wenn Du das machst, siehst Du, daß Du 7951 Euro Lohnsteuer zu zahlen hast, nicht die wie von Dir gesagten 6079,26 Euro plus 2133 Euro. Verstanden? ;-) Zitieren
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Geschrieben 25. August 2007 Meine Aussage auf "Du versteuerst Dein Jahresbrutto, egal wie es sich zusammensetzt" ist auf die effektive Steuerzahlung (Steueraufkommen) aus gesehen, nicht auf die "Vorauszahlungen". Wenn Du nebenher z.B. noch ein Gewerbe hast und Gewinne hast, musst Du natürlich im Lohnsteuerjahresausgleich alles zusammenrechnen und nachversteuern, wenn während des Jahres nur z.B. von einem Angestellteneinkommen ausgegangen wurde und Du als Selbständiger noch keine Vorauszahlungen geleistet hattest. Zitieren
bigvic Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 HI, Nach Deiner Rechnung wären (tipps in obigen Rechner ein!) also von den 7000 Euro 2133,00 Euro Lohnsteuer fällig. Dem ist nicht so. Ich glaube aber dem ist so, da wie ich schon erwähnt habe, monatlich die Steuer abgezogen wird und nicht jährlich. Wenn ich eine Gehaltserhöhung bekommen habe, dann habe ich mehr steuern im nächsten Monat bezahlt. ciao, vic Zitieren
dr.dimitri Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 Ich glaube aber dem ist so, da wie ich schon erwähnt habe, monatlich die Steuer abgezogen wird und nicht jährlich. Wie bereits erwähnt, die Lohnsteuer ist eine Jahressteuer. Das ist nun mal ein Fakt Gleiches gilt im übrigen auch für die Kirchensteuer. Auch wenn beides monatlich einbehalten wird, bekommst Du über die Einkommenssteuererklärung den zuviel gezahlten Betrag wieder zurück (je nachdem wie lange Du damit wartest ist das sogar mit dem Basiszinssatz verzinst). Die zuviel bezahlte Kirchensteuer bekommst Du etwas später dann vom Kirchensteueramt. Vergleich es mit den Abschlagszahlungen für Strom und Gas. Da zahlst auch jeden Monat aber am Ende des Jahres wird dann alles zusammengezählt und du bekommst ggf. wieder was zurück bzw. musst nachzahlen. Dim PS: Du musst die Einkommenssteuererklärung natürlich auch machen - von sich aus zahlt das FA nichts zurück. Zitieren
IT-neuling Geschrieben 26. August 2007 Geschrieben 26. August 2007 steht aber unter Arbeitstage^^ Zitieren
bigvic Geschrieben 26. August 2007 Geschrieben 26. August 2007 Hi, ich wüsste nicht, wie ich diese im Rechenbeispiel oben genannten 180 Euro wieder zurückfordern könnte. Es könnte sein, dass das Finanzamt dies automatisch macht, sobald man die Lohnsteuererklärung abgibt, denn anderst kann ich mir das (wenn überhaupt) nicht vorstellen. ciao, vic Zitieren
robby_46 Geschrieben 26. August 2007 Geschrieben 26. August 2007 Kernquali gabs dass zum Lernen:D War bei uns sogar Prüfungsfrage Bundesurlaubsgesetz § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Mehr mehr bekommt ist gut dran aber 24Tage sind mindest Urlaubsanspruch. § 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. heißt --> wer ab dem 6 Monat in der Firma noch ist hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Wenn es Betriebliche Umstände zulassen. Zitieren
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