fi-newbie Geschrieben 22. August 2007 Teilen Geschrieben 22. August 2007 Hallo zusammen, musstest ihr euer IHK-Zeugnis beim neuen AG (im Anschluß an die Ausbildung) vorzeigen? Das ist ja (soweit ich weiß) der einzige Nachweis, dass man die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat (oder?). mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 22. August 2007 Teilen Geschrieben 22. August 2007 Also ich musste das nicht Wie kommst du darauf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Ich weiss es nicht genau (aber mich interessiert das Thema, weshalb ich jetzt auch meinen Senf dazu abgebe, da ich nicht weiss, wie man das Thema sonst abonieren kann. ) , aber man ist wohl nicht verpflichtet sein Zeugnis herzuzeigen. Doch ist dieses Zeugnis ein wichtiger Bestandteil Deines Werdeganges und von daher legt man es bei der Bewerbung ins Bewerbungsschreiben mit rein, alles andere sähe komisch aus... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Normalerweise bekommt man einen Vertrag nur unter der Bedingung, dass man bestanden hat. Womit außer dem Zeugnis sollte man das belegen? (Außer dem Zettelchen nach der Mündlichen) @mac_user: Themenoptionen, abbonieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Thx. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Normalerweise bekommt man einen Vertrag nur unter der Bedingung, dass man bestanden hat. Wenn man sich vor der prüfung woanders bewirbt, kann man das zeugnis ja noch nicht beilegen, aber ein Vetrag muss nicht zwangsläufig an das bestehen einer prüfung gekoppelt sein. Natürlich muss man das Nichtbestehen dem neuen Arbeitgeber mitteilen, da man sicherlich gesagt hat, man macht die Prüfung und ist da FI. Schweigen wäre hier dann wohl vortäuschung falscher Tatsachen. Aber wenn der Arbeitgeber nicht nach dem Zeugnis verlangt, muss man es auch nicht vorzeigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 23. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2007 Mein AG hat es eben auch nicht verlangt, was mich etwas verwundert, da dies der einzige Nachweis darüber ist, ob ich ausgebildeter FI bin oder nicht. Man hatmich zwar in der Abteilung gefragt, wie die Prüfung gelaufen ist usw. aber das weiß ja die Personalabteilung nicht... newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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