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Geschrieben

Hallo zusammen,

musstest ihr euer IHK-Zeugnis beim neuen AG (im Anschluß an die Ausbildung) vorzeigen? Das ist ja (soweit ich weiß) der einzige Nachweis, dass man die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat (oder?).

mfg

newbie

Geschrieben

Ich weiss es nicht genau

(aber mich interessiert das Thema, weshalb ich jetzt auch meinen Senf dazu abgebe, da ich nicht weiss, wie man das Thema sonst abonieren kann. ;) ) ,

aber man ist wohl nicht verpflichtet sein Zeugnis herzuzeigen.

Doch ist dieses Zeugnis ein wichtiger Bestandteil Deines Werdeganges und von daher legt man es bei der Bewerbung ins Bewerbungsschreiben mit rein, alles andere sähe komisch aus...

Geschrieben

Normalerweise bekommt man einen Vertrag nur unter der Bedingung, dass man bestanden hat. Womit außer dem Zeugnis sollte man das belegen? (Außer dem Zettelchen nach der Mündlichen)

@mac_user: Themenoptionen, abbonieren...

Geschrieben
Normalerweise bekommt man einen Vertrag nur unter der Bedingung, dass man bestanden hat.

Wenn man sich vor der prüfung woanders bewirbt, kann man das zeugnis ja noch nicht beilegen, aber ein Vetrag muss nicht zwangsläufig an das bestehen einer prüfung gekoppelt sein. Natürlich muss man das Nichtbestehen dem neuen Arbeitgeber mitteilen, da man sicherlich gesagt hat, man macht die Prüfung und ist da FI. Schweigen wäre hier dann wohl vortäuschung falscher Tatsachen. Aber wenn der Arbeitgeber nicht nach dem Zeugnis verlangt, muss man es auch nicht vorzeigen.

Geschrieben

Mein AG hat es eben auch nicht verlangt, was mich etwas verwundert, da dies der einzige Nachweis darüber ist, ob ich ausgebildeter FI bin oder nicht. Man hatmich zwar in der Abteilung gefragt, wie die Prüfung gelaufen ist usw. aber das weiß ja die Personalabteilung nicht...

newbie

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