Pubz Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Hallo, kennt sich jemand mit dem Gesetz aus, was hat der Mitarbeiter für ein Recht auf einen individuellen Bildschirmschoner bzw Hintergundbild ? Folgendes vorweg. Montag & Dienstag haben wir "hohen" Besuch in unserer Firma, demenstsprechend ist die Leitung aufgeregt und möchte möglichst alles sauber haben ... dabei ging es weniger um die EDV. Meine Idee war nun auch BS und HG zu deaktivieren, bzw einheitlich vorzugeben. Damit der Rundgang nicht mit Marquee Texten wie "ICH WILL URLAUB!!" oder "KARSTEN STINKT" bzw irgendwelche hübschen unbekleideten Damen als Hintergrundbild.... Leider bleibt uns wohl kaum die Zeit für eine Betriebsvereinbarung oder dergleichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Da die PCs ja kein Privateigentum sind sehe ich keinen Grund, warum du nicht darüber bestimmen könntest, wie die aussehen. Schließlich kannst du auch alle Büros giftgrün streichen lassen, wenn dir das gefällt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pubz Geschrieben 23. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2007 Das ist auch mein Gedanke, aber irgendwas sagt mir das es nicht so einfach ist. Schließlich befinden wir uns ja in Deutschland Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cadpax Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Nunja, ansonsten morgen eine Rundmail rum, und vorher bescheid sagen. danach dürfen sie wieder tun und lassen wie sie wollen. Rechtlich sehe ich da auch kein Problem. Kenne es aus 3 Firmen eig. auch nicht anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 ....Schließlich kannst du auch alle Büros giftgrün streichen lassen, wenn dir das gefällt das ist ein Trugschluß, der AG muß dafür Sorge tragen, dass das Arbeitsumfeld ergonomisch gestaltet ist. Giftgrün fällt da raus ich hab mal gesucht, leider nichts konkretes gefunden (vielleicht findest Du etwas unter IT+ Arbeitsrecht). Ich kann mich aber erinnern, dass bei einer Diskussion während der Ausbildung ein Arbeitsrechtler gesagt hat, dass Arbeitnehmer kein Recht auf eigene Gestaltung von Desktop und Bildschirmschoner haben. Meist haben das große Firmen ohnehin geregelt, im Sinne von: der Bildschirm sieht jeden Morgen wieder unifomiert aus oder der Deaktivierung dieser beiden Posten. Mitarbeiter haben n.m. Ansicht keine leicht bekleideten Damen/Herren auf dem Dienstrechner zu haben. Wer das tut, riskiert tatsächlich eine Abmahnung (das muß der Arbeitgeber nämlich nicht dulden) oder sogar eine Anzeige wegen sex. Belästigung von KollegInnen, die sich durch derartige Darstellungen brüskiert fühlen könnten. Der AG ist dann auch gezwungen zu handeln, da er für Betriebsfrieden sorgen muß. Insofern darf der AG tatsächlich die Gestaltung des Hintergrundbildes/Bildschirmschoners bestimmen. keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr lg, T. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pubz Geschrieben 28. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. August 2007 Hallo, also ich habe es mit der GL abgesprochen und auch den Betriebsrat informiert, sie gebeten sich selbst auch zu informieren... seit 2 Tagen habe ich die GPO eingesetzt, Firmenlogo und BGInfo als Hintergrundbild und schwarzer Bildschirmschoner, nach 330 Sekunden (ka fand die Zahl gut ) Per Mail vorher angekündigt, dann durchgeführt. Von 80 Mitarbeitern, haben es alle akzeptieren können, gut mehr oder minder. Der ein oder andere ist nicht gerade erfreut, aber ich denke die Meisten haben einfach auch ein schlechtes Gewissen. Einer jedoch scheint sich komplett garnicht unterordnen zu wollen meint er wäre in seiner Arbeitsweise eingeschränkt immer sein Kennwort eingeben zu müssen. Gut wie die Arbeitsweise ausschaut will ich jetzt nicht wissen, wahrscheinlich wartet er immer genau 6 Minuten um dann wieder zwei Minuten zu arbeiten. Rechtlich habe ich leider nichts weiter finden können, Tomb schrieb IT+ Arbeitsrecht, das Forum gibt es nicht, unter IT+ Arbeitswelt habe ich leider auch nichts finden können. Ich halte auch jedenfalls erstmal auf dem Laufenden, wie das noch weitergeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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