AndiKeppler Geschrieben 23. August 2007 Teilen Geschrieben 23. August 2007 Steht euer Urlaubsanspruch in der Zeile "Werktage" oder "Arbeitstage"? Denn mit ersterem ist man schön angeschmiert! Ich zitiere ngg-aachen.de/index6_23_0.html -------------------------------------------- Arbeitstage / Werktage Urlaub Arbeitstage / Werktage Die tariflichen Urlaubsvorschriften berechnen den Urlaubsanspruch zum Teil nach Werktagen und zum Teil nach Arbeitstagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Ist der Urlaubsanspruch in Werktagen bemessen, sind pro Urlaubswoche sechs Urlaubstage anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn nur an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird. Ist der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen angegeben, dann bezieht sich der Begriff auf die tariflich vereinbarte Fünf-Tage-Woche. Pro Urlaubswoche sind in diesem Fall fünf Urlaubstage anzurechnen. Diese Regelung gilt auch in dem Fall, dass trotz tariflicher Fünf-Tage-Woche an sechs Tagen gearbeitet wird. --------- An anderer Stelle finde ich, daß der gesetzliche Mindesturlaub bei Erwachsenen 24 WERKtage im Jahr ist. Für Arbeitnehmer, die allerdings weniger als 6 Tage die Woche arbeiten, ist dieser Anspruch durch folgende Rechnung in Arbeitstage umzurechnen: 24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub. ---- Das hatte ich auch noch nicht gewußt! Hart.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 An anderer Stelle finde ich, daß der gesetzliche Mindesturlaub bei Erwachsenen 24 WERKtage im Jahr ist. Für Arbeitnehmer, die allerdings weniger als 6 Tage die Woche arbeiten, ist dieser Anspruch durch folgende Rechnung in Arbeitstage umzurechnen: 24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub. ---- Das hatte ich auch noch nicht gewußt! Hart.... Das ist die ganz normale Regelung nach Bundesurlaubsgesetz. Was soll daran hart sein? Das ist gerecht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Das hatte ich auch noch nicht gewußt! Hart.... Ein ganz alter Hut und dennoch "stolpert" alle 3 Monat jemand drüber! :beagolisc Stellt man das eigentlich generell nachts so um 0:30 fest? :confused: Wo liegt eigentlich das Problem? Das Verhältniss stimmt doch so! Der Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen entspricht eben 24 Werktagen! -> du führst diese Rechnung in deinem Post ja sogar selbst durch... Aber mal davon abgesehen, würde ich jetzt einfach mal behaupten, dass lediglich diejenigen Arbeitnehmer "Werktage" im Arbeitsvertrag stehen haben, die auch tatsächlich eine 6-Tage-Woche haben (z.B. Einzelhandel, Gastronomie usw.). Bei einer Softwarefirma dürfte das wohl eher die Ausnahme sein. Dürfte ich frage, ob der Tatbestand des Werktage-Eintrages in deinem Arbeitsvertrag denn erfüllt ist? Greetz, S.E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Immerhin gut zu wissen das ihn inzwischen sein Ausbildungsvertrag erreicht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Also ich habe mich mit der Thematik noch nie befasst und meinen Vertrag nicht Griff bereit, aber warum sollte ich irgendwelche Nachteile haben, wenn in meinem Vertrag 30 Werktage steht? 30 Tage sind (zumindest für mich) 30 Tage. 30 freie Tage. Also, was genau bedeutet: Steht euer Urlaubsanspruch in der Zeile "Werktage" oder "Arbeitstage"? Denn mit ersterem ist man schön angeschmiert! Warum bin ich mit 30 Werktagen Urlaub angeschmiert im Gegensatz zu jemandem, der 30 Arbeitstage Urlaub hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Also bei uns ist das auch so komisch. Unser Azubi hat 24 Werktage, während ich 20 Arbeitstage habe. Vielleicht meint er das als "angeschmiert", wenn die Firma jetzt beschliesst, dass sie 6 Tage die Woche "offen" hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Ne das würde ja dann bedeuten, du kannst mit deinen Arbeitstag-Urlaubstagen keinen Samstag frei nehmen oder? Wenn die Firma Mo-Sa arbeitet, dan nnehm ich mir 6 Tage Urlaub, wenn ich die ganze Woche frei haben will. Ist es nicht egal, ob Werk- oder Arbeitstage? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es um die Berechnung geht, wenn du keine festgeschriebene ANzahl Urlaubstage hast... oder so... keine Ahnung. Das soll mal der Threadersteller erklären Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Hach ja, Google ist Dein Freund: IHK Berlin - Urlaub für Auszubildende Nochmal für die, die nicht draufklicken mögen: Der Jahresurlaub für Jugendliche staffelt sich nach dem Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres: - unter 16jährige erhalten 30 Werktage - unter 17jährige erhalten 27 Werktage - unter 18jährige erhalten 25 Werktage. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten als Mindestregelung, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.Der Jahresurlaub beträgt mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). Und hier genau nochmal für die Werk- und Arbeitstagfrage: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Also das hat mir jetzt nicht weitergeholfen, denn da steht im ersten Abschnitt etwas, um das es hier gar nicht ging und im zweiten, was der Threadersteller schon sagte. Meine Frage ist damit nicht beantwortet! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mac_user Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Bekomme ich jetzt ne Sechs und muss mich setzten? Nochmal: Wenn man in seinem Arbeitsvertrag "Arbeitstage" zu stehen hat, kann man davon ausgehen, das es sich um eine 5 Tagesarbeitswoche handelt. Wenn man eine 6-Tagesarbeitswoche hat, steht im Vertrag Werktage. D.h. wenn Du Samstag frei haben willst und einen Werktageurlaub in Deinem Vertrag stehen hast, musst Du Samstag als Urlaubstag rechnen. An der Stelle ist es "wichtig", ob Du Arbeitstage oder Werktage in Deinem Arbeitsvertrag stehen hast. Ist damit die Frage beantwortet? Wenn nicht, bitte ich Dich sie nochmal präzise zu stellen, damit es nicht wieder zu Themenverfehlungen kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Ne, nicht setzen... ab in den Staub! *Scherz* Also das Prinzip von Werk- und Arbeitstagen ist mir schon klar. Was ich nicht verstehe ist, wie es mit der Umsetzung bei den Urlaubstagen ist. Ich versuchs mal: D.h. wenn Du Samstag frei haben willst und einen Werktageurlaub in Deinem Vertrag stehen hast, musst Du Samstag als Urlaubstag rechnen. Fall1: Also ich habe gerne Samstags frei. Jeden Samstag. Wenn ich in meinem Vertrag Werktage drin stehen habe, muss ich dann jeden Samstag, an dem die Firma geschlossen ist (Arbeitet gar nicht Samstags), Urlaub nehmen? Fall2: Ich habe in meinem Vertrag Arbeitstage stehen und die Firma arbeitet Samstag. Kann ich mir also nie Samstags frei nehmen? Beides klingt sehr unlogisch, ergibt sich aber aus euren Zitaten. Ich möchte wissen, wo für mich ganz ganz ganz genau der Nachteil liegt, wenn in meinem Vertrag 30 Werkurlaubstage steht und meine Frima a) Samstags nicht offen ist oder jeden Samstags offen ist. Ein Beispiel oder so würd mir ja reichen Intention meiner Frage: Steht euer Urlaubsanspruch in der Zeile "Werktage" oder "Arbeitstage"? Denn mit ersterem ist man schön angeschmiert! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2007 Dürfte ich frage, ob der Tatbestand des Werktage-Eintrages in deinem Arbeitsvertrag denn erfüllt ist? Greetz, S.E. Eben nicht. Haben nur 5 Tage/Woche auf. Nun wären die eingetragenen 24 Werktage eben nur 20 Arbeitstage gewesen, wobei beide Parteien eigentlich von 24 Arbeitstagen ausgingen. War Versehen (hoffentlich) vom Personaler..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2007 Also ich habe mich mit der Thematik noch nie befasst und meinen Vertrag nicht Griff bereit, aber warum sollte ich irgendwelche Nachteile haben, wenn in meinem Vertrag 30 Werktage steht? 30 Tage sind (zumindest für mich) 30 Tage. 30 freie Tage. Also, was genau bedeutet: Warum bin ich mit 30 Werktagen Urlaub angeschmiert im Gegensatz zu jemandem, der 30 Arbeitstage Urlaub hat? JA, siehe mein erstes Posting mit den Gesetzeszitaten. Darum gings mir ja, aber das haben hier einige, die schlaue Kommentare abgeben wollten, selbst noch gar nicht geschnallt! Selbst wenn Du nur von Mo-Fr (5 Tage) arbeitest, in Deinem Vertrag aber z.B. 24 WERKtage drinstehen, hast Du nur echte 20 Arbeitstage Urlaub, da Dir für jede Urlaubswoche nicht 5 Urlaubstage (wie Du denkst) abgezogen werden sondern 6. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2007 Bekomme ich jetzt ne Sechs und muss mich setzten? Nochmal: Wenn man in seinem Arbeitsvertrag "Arbeitstage" zu stehen hat, kann man davon ausgehen, das es sich um eine 5 Tagesarbeitswoche handelt. Wenn man eine 6-Tagesarbeitswoche hat, steht im Vertrag Werktage. D.h. wenn Du Samstag frei haben willst und einen Werktageurlaub in Deinem Vertrag stehen hast, musst Du Samstag als Urlaubstag rechnen. An der Stelle ist es "wichtig", ob Du Arbeitstage oder Werktage in Deinem Arbeitsvertrag stehen hast. Ist damit die Frage beantwortet? Wenn nicht, bitte ich Dich sie nochmal präzise zu stellen, damit es nicht wieder zu Themenverfehlungen kommt. Du hast in allem obigen Recht, dennoch ist es anscheinend auch legal, wenn einem Angestellten, der nur von Mo-Fr. 5 Tage die Woche arbeitet, der Urlaubsanspruch in WERKtagen angegeben wird und ihm pro Urlaubswoche nicht nur 5, sondern 6 Urlaubstage abgezogen werden. Und das ist nicht so doll, finde ich zumindest ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2007 Ne, nicht setzen... ab in den Staub! *Scherz* Also das Prinzip von Werk- und Arbeitstagen ist mir schon klar. Was ich nicht verstehe ist, wie es mit der Umsetzung bei den Urlaubstagen ist. Ich versuchs mal: Fall1: Also ich habe gerne Samstags frei. Jeden Samstag. Wenn ich in meinem Vertrag Werktage drin stehen habe, muss ich dann jeden Samstag, an dem die Firma geschlossen ist (Arbeitet gar nicht Samstags), Urlaub nehmen? Fall2: Ich habe in meinem Vertrag Arbeitstage stehen und die Firma arbeitet Samstag. Kann ich mir also nie Samstags frei nehmen? Beides klingt sehr unlogisch, ergibt sich aber aus euren Zitaten. Ich möchte wissen, wo für mich ganz ganz ganz genau der Nachteil liegt, wenn in meinem Vertrag 30 Werkurlaubstage steht und meine Frima a) Samstags nicht offen ist oder jeden Samstags offen ist. Ein Beispiel oder so würd mir ja reichen Intention meiner Frage: zu Fall 1: Nein, Du musst für Samstage, an denen eh nicht gearbeitet wird, keinen Urlaub nehmen. Allerdings wird Dir, wenn Du Urlaub nimmst, Deine Firma nur von Mo-Fr. arbeitet, Deine Urlaubszeit Dir im Vertrag aber in "Werktagen" angegeben ist, pro Urlaubswoche 6 Werktage Urlaub abgezogen. Nicht 5 wie hier einige immer noch meinen. Das war ja gerade daß, über das ich mich so gewundert hatte. Also daß selbst einem Angestellten, dessen Firma nur von Mo bis Fr arbeitet, im Vertrag aber z.B. fälschlicherweise der Urlaubsanspruch (von dem beide Seiten "Arbeitstage" meinten) nicht im Feld "Arbeitstage" sondern im Feld "Werktage" eingetragen ist/wurde. Fall2: Natürlich kannst Du dir Samstags frei nehmen. Ob minderjährige Auszubildende (habe mich nicht damit beschäftigt, da ich volljährig bin) überhaupt 6 Tage die Woche á 8 Stunden arbeiten dürfen, wie es volljährige Angestellte zumindest dürfen, weiß ich nicht! Hier gings um was ganz anderes. Aber weil Du schreibst, daß Du 30 Werktage Urlaub in Deinem Vertrag stehen hast. Ds sind "nur" 5 ganze, durchgehende Wochen Urlaub. Würde die "30" unter "Arbeitstage" stehen, wären es 6 durchgehende Wochen. 30 Werktage : 6 Tage = 5 Wochen 30 Arbeitstage : 5 Tage = 6 Wochen Anders gesagt: Gesetzlich sind 24 WERKStage Urlaub vom Gesetz her mindestens vorgeschrieben. Das wiederum sind "nur" 20 Arbeitstage Urlaub. --- Und viele Leute (auch hier im Thread) wissen nicht, daß es für sie ein Nachteil ist, wenn ihren z.B. 24tägigen Urlaubsanspruch, den sie gerne als "echte freie Tage" hätten, im Vertrag in Werktagen angegeben haben (den sie gedanklich mit Arbeitstagen gleichsetzen), wenn Ihr Arbeitgeber immer nur Mo-Fr. arbeitet, weil Ihnen dann eben pro Urlaubswoche 6 Urlaubstage und nicht 5 abgezogen werden. Oder nochmals anders: Du hättest gerne 30 "echte" Urlaubstage. Du musst nur von Mo-Fr. arbeiten. Dein AG schreibt die "30" nicht ins Feld "Arbeitstage Urlaub", sondern ins Feld "Werktage Urlaub". Das macht nun den kleinen aber feinen Unterschied, daß Du nur 5 statt 6 Wochen Urlaub hast, da selbst einem Arbeitnehmer, der nur Mo-Fr. arbeitet, pro Urlaubswoche 6 Urlaubstage (Werkstage) abgezogen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2007 was ich in diesem Zusammenhang übrigens auch noch interessantes gelesen hatte, was ich bisher nicht wusste (da es bei Angestellten anders ist): ----- Quelle: IHK-Website Teilurlaubsansprüche bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses: Beginnt das Ausbildungsverhältnis am 01.08. oder später, ist der Urlaubsanspruch je nach zugrunde liegender Regelung zu Zwölfteln. Falls das Ausbildungsverhältnis aber zum 01.07. oder früher beginnt, entsteht ein Urlaubsanspruch mindestens nach dem Bundesurlaubs- bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz. Gehen tarifliche Regelungen über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus, so ist der tarifliche Urlaub zu gewähren. ----- Klar, passiert selten, daß Leute vor 1.8. beginnen, kommt aber dennoch vor. Und ich will auch nicht wissen wieviele AG (kleinere, die sich damit nicht so auskennen) den Jahresurlaub bei Auszubildenden dann auch zwölfteln und anteilig runterrechnen ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. August 2007 Teilen Geschrieben 25. August 2007 was ich in diesem Zusammenhang übrigens auch noch interessantes gelesen hatte, was ich bisher nicht wusste (da es bei Angestellten anders ist): Wieso sollte das bei Angestellten anders sein? Bundesurlaubsgesetz § 2 BUrlG Geltungsbereich Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2007 Du meinst also, daß ein Angestellter (kein Auszubildender), der z.B. am 30.06. des Jahres anfängt für dieses Jahr den vollen Jahresurlaub bekommt? Also mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Werktage Urlaub, die 20 Arbeitstage Urlaub enstsprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. August 2007 Teilen Geschrieben 25. August 2007 Ach sorry, missverstanden, darauf bezogen meinst Du das. Nein, den vollen Urlaubsanspruch bekommen Angestellte lediglich nach BUrlG nicht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2007 Du meintest den "Anspruch auf den Jahresurlaub", ja, den hat man nach 6 Monaten. Missverständnis beiderseits ;-) Aber mal was ganz anderes: Ich habe mir gerade das hier durchgelesen: IHK Frankfurt am Main - Der Urlaub Meine Frage dazu: Wie sieht das aus, wenn man am 1.09.07 anfängt mit der Ausbildung und z.B. 24 Arbeitstage im Jahr Urlaub hat. Für 07 hat man ja 8 Urlaubstage, für 08 die vollen 24 und wenn man am 31.07.09 die Ausbildung abschliesst und den Betrieb verlässt, wieviele Tage Urlaub in 09? Nur die anteiligen 7*2=14 Tage oder mindestens die gesetzlichen 24 Werktage, was 20 Arbeitstage sind? Oder gar den Jahresurlaub, also z.B. 24 ARBEITStage Urlaube, wenn man dies vereinbart hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 26. August 2007 Teilen Geschrieben 26. August 2007 Du sagst also, wenn ich zu meinem Chef sage: "Chef, ich hätte gerne nächste Woche von Mo- Fr frei.", dass er dann sagt "Alles klar, ich ziehe dir 6 Tage Urlaub ab?". Ganz ehrlich, sowas habe ich aus der Praxis noch NIE gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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