unterzahl.net Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Hi, ihr könnt euch doch bestimmt noch an die Million Dollar Homepage erinnern!? Ein Student hat eine Webseite mit einer millionen Pixeln erstellt und diese für jeweils einen Dollar verkauft..... Meines wissens hatte er damals kein Gewerbe angemeldet.... Klar muß ja nich überall so sein wie in Deutschland. Aber mal angenommen er hätte das ganze in Deutschland aufgezogen und hätte kein Gewerbe. Dann würde er in Deutschland doch probleme bekommen, da er was verkauft aber kein Gewerbe hat. Oder bin ich grade total auf dem Holzweg und brauche mal wieder Wochenende????:schlaf: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gouranga Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Richtig, wenn du in einer bestimmten Zeit, einen bestimmten Betrag einnimmst (welcher als Gewinn zählt) musst du ein Gewerbe anmelden. Ist oft in zusammenhang mit ebay diskutiert. Wenn du regelmäßig viel verkaufst und daraus gewinn schlägst sollte man ein gewerbe anmelden. Speziell dafür gibt es in einigen Bundesländern, Gruppen die dies verfolgen. Solch ein Gewerbeschein kostet ca. 30-40€. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Bei Ebay liegt das Problem ja nicht allein darin, dass etwas Geld verdient wird. Aus der Sache ob gewerblich oder privat ergeben sich noch ganz andere Fragen, vor allem um Gewährleistung und Widerruf. Der über einen gewissen Zeitraum erzielte Umsatz zählt dabei als ein Indiz für gewerblichen Handel, dazu kommen noch Art und Zahl der Verkäufe.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gouranga Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 umsatz zählt nicht hinzu. Wenn ich privat ein Haus bei Ebay verkaufe für 500.000 ist es immernoch privat. Wenn ich eine bestimmte Summe daraus aber als Gewinn erwirtschafte muss ich das dann gewerblich geltend machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Selbst bei einem Gewinn nicht. Du must ihn dann nur als Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben und voll mit versteuern. Erst wenn du eine auf Dauer angelegte Tätigkeit ausübst die auf die Erziehlung eines Gewinnes ausgerichtet ist, musst du ein Gewerbe anmelden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gouranga Geschrieben 24. August 2007 Teilen Geschrieben 24. August 2007 Gut, jetzt haben wir es zusammen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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