unterzahl.net Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 Hi, ihr könnt euch doch bestimmt noch an die Million Dollar Homepage erinnern!? Ein Student hat eine Webseite mit einer millionen Pixeln erstellt und diese für jeweils einen Dollar verkauft..... Meines wissens hatte er damals kein Gewerbe angemeldet.... Klar muß ja nich überall so sein wie in Deutschland. Aber mal angenommen er hätte das ganze in Deutschland aufgezogen und hätte kein Gewerbe. Dann würde er in Deutschland doch probleme bekommen, da er was verkauft aber kein Gewerbe hat. Oder bin ich grade total auf dem Holzweg und brauche mal wieder Wochenende????:schlaf:
gouranga Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 Richtig, wenn du in einer bestimmten Zeit, einen bestimmten Betrag einnimmst (welcher als Gewinn zählt) musst du ein Gewerbe anmelden. Ist oft in zusammenhang mit ebay diskutiert. Wenn du regelmäßig viel verkaufst und daraus gewinn schlägst sollte man ein gewerbe anmelden. Speziell dafür gibt es in einigen Bundesländern, Gruppen die dies verfolgen. Solch ein Gewerbeschein kostet ca. 30-40€.
ingh Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 Bei Ebay liegt das Problem ja nicht allein darin, dass etwas Geld verdient wird. Aus der Sache ob gewerblich oder privat ergeben sich noch ganz andere Fragen, vor allem um Gewährleistung und Widerruf. Der über einen gewissen Zeitraum erzielte Umsatz zählt dabei als ein Indiz für gewerblichen Handel, dazu kommen noch Art und Zahl der Verkäufe....
gouranga Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 umsatz zählt nicht hinzu. Wenn ich privat ein Haus bei Ebay verkaufe für 500.000 ist es immernoch privat. Wenn ich eine bestimmte Summe daraus aber als Gewinn erwirtschafte muss ich das dann gewerblich geltend machen.
Enno Geschrieben 24. August 2007 Geschrieben 24. August 2007 Selbst bei einem Gewinn nicht. Du must ihn dann nur als Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben und voll mit versteuern. Erst wenn du eine auf Dauer angelegte Tätigkeit ausübst die auf die Erziehlung eines Gewinnes ausgerichtet ist, musst du ein Gewerbe anmelden.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden