AndiKeppler Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 Hallo! Sorry für meine Frage, aber ich beginne gerade im zweiten Ausbildungsjahr (erstes übersprungen) und habe noch so richtig keinen Plan! ;-) Muß man noch in den Betrieb wenn man bis 15 Uhr Berufsschule hat? Wäre klasse wenn mir jemand sagen könnte wo ich dazu generell mehr finden kann? Und hat man danach (15 Uhr) noch Anspruch auf eine Stunde Mittagspause oder zählen die Pausen der Berufsschule schon als diese Pause? Ich hatte bisher noch keine BS... bin gespannt! ;-) Andere Frage: Wenn ca. ist im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung? Gleich zu Beginn des zweiten oder eher gegen Ende? (Wenn sie zu Beginn ist, frage ich mich, wie ich diese schreiben soll! ;-) ) Grüße Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Benny_ Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 Hi, grundsätzlich gilt, dass du das mit deinem Ausbilder absprechen musst. Denn das ist immer eine individuelle Betriebsregelung (außer bei Minderjährigen, aber dann immer noch mit dem Ausbilder reden!). Als Faustregel gilt, dass man nach 5 Zeitstunden frei hat - als Anspruch aber nur für Minderjährige. Ein voller Berufsschultag (> 5h) wird im Betrieb mit 8 h angerechnet. Also bekommst du mit einer Woche Berufsschule eine 40 Stundenwoche voll! Die Zwischenprüfung findet in der Regel nach dem Halbjahr statt (ca. Ende Februar/Anfang März). Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Gruß Benny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trebstyle Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 § 9 Berufsschule (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1.vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2.an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3.in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1.Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, 2.Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, 3.im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. (4) (weggefallen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 @ Trebstyle: das ist das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses Gesetz gilt nur für Jungendliche unter 18 Jahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trebstyle Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 ich weiß ja nicht wie alt AndiKeppler ist... am anfang des zweiten lehrjahrs sind viele leute noch unter 18. ansonsten hast du natürlich recht, chief. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 Und zur Mittagspause: Wieso willst du ne Stunde länger im Betrieb bleiben? Pause != Arbeitszeit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 Die 1h Mittagspause steht einem Minderjährigen Azubi aber zu. D.h. die Schule ist um 12 vorbei, um 12.30 bist du im betrieb und kannst dann mit den anderen bis 13.30 Uhr Pause machen. In der Regel (laut Gesetz) sind die vorgeschriebenen Pausenzeiten auch einzuhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiKeppler Geschrieben 10. September 2007 Autor Teilen Geschrieben 10. September 2007 Zunächst danke für eure Antworten! Sorry, daß ich etwas wichtiges vergessen hatte! Ich bin über 18! Wie sieht es nun konkret aus, wenn ich: Mittwochs von 7.40 Uhr - 14.20 Uhr und Donnerstags von 7.40 Uhr - 12.00 Uhr Berufsschule habe? Mittwochs muß ich wohl nicht mehr in den Betrieb, Donnerstags wohl schon! (zählt nun für über-18-jährige diese 5-Stunden-BS-Grenze auch?) Was hat es mit dieser halben Stunde von der BS zum Betrieb auf sich? Was ich da noch nicht so ganz verstehe: Wenn ich Donnerstags doch ohnehin eine Stunde Mittagspause machen kann, ist es doch egal, ob ich um 13.30 im Betrieb erscheine und arbeite, oder um 12.30 erscheine und eine Stunde Pause mache und um 13.30 zu arbeiten beginne! Vielen Dank für eure Antworten! Gruß Andi PS: Finde meine BS-Zeiten übel, hätte lieber zwei ganze Tage oder Blockunterricht.... (da der Betrieb ein gutes Stück von der BS ist...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 Mein Wissen zu der ganzen Sache: Wenn du über 18 Jahre alt bist wirst du nur für die Berufsschulzeit vom Betrieb freigestellt. Eine Regelung wie: "ab 5 oder 6 Stunden gilt das als voller Arbeitstag" gibt es nur für unter 18-jährige. Bist du älter und hast täglich z.B. einen 8 Stundentag kann der Betrieb verlangen das du nach der Schule zur Arbeit kommst und die restliche Zeit arbeitest (Fahrzeit von der Schule zum Betrieb ist dabei Arbeitszeit). Hast du von 7.40 Uhr - 14.20 Uhr Schule so hast du 6:40 weg, bei einem 8 Stundentag müßte man also noch 1:20 h arbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Benny_ Geschrieben 10. September 2007 Teilen Geschrieben 10. September 2007 Mc-S hat schon recht, aber rede mal mit deinem Ausbilder. Oft schaut die betriebliche Regelung genauso aus, wie das Jugendschutzgesetz ;> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 11. September 2007 Teilen Geschrieben 11. September 2007 http://forum.fachinformatiker.de/773669-post18.html Leider finde ich den verlinkten Originalartikel auf der Azuro Seite aktuell nicht mehr, da diese momentan umgestaltet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feelX Geschrieben 12. September 2007 Teilen Geschrieben 12. September 2007 Ich melde mich bei meinem Ausbilder falls ich an einem Schultag mal nur 4h habe. Wobei ich meistens trotzdem nach Hause gehen darf. Aber laut dem Geschäftsführer meiner Schule ist ja seit 1995 nicht eine Stunde ausgefallen. (:upps) Die Stunden sollten alle nachgeholt werden, falls die an einem Tag wegfallen aber davon hab ich in zwei Jahren noch nichts gemerkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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