Guenny0815 Geschrieben 13. September 2007 Geschrieben 13. September 2007 Wie der Titel schon sagt geht es mir mal um das Thema Urlaub. Ich bin nach beendigung meiner Lehre im selben Betrieb übernommen worden. Ich hatte/habe aus meiner Lehrzeit noch 5 Tage Urlaub. Unsere Personalchefin meinte, wenn ich diese nehme bekomme ich diese auch nur mit Lehrlingsgehalt bezahlt. Ist das rechtens bzw. üblich? Ist sowas geregelt? Wenn ja wo? Danke für eure Hilfe. Zitieren
trebstyle Geschrieben 13. September 2007 Geschrieben 13. September 2007 es ist in deinem ausbildungvertrag geregelt. du hast nur anspruch auf lehrlingsgehalt, die personalchefin hat recht. Zitieren
bimei Geschrieben 14. September 2007 Geschrieben 14. September 2007 es ist in deinem ausbildungvertrag geregelt. du hast nur anspruch auf lehrlingsgehalt, die personalchefin hat recht. Woher kennst Du denn Guennys Ausbildungsvertrag? Beleg doch bitte solche Aussagen mit einer nachvollziehbaren Quelle. @Guenny Normalerweise hätte Dir der Urlaub ausbezahlt werden müssen: § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) ... (2) ... (3) ... (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.Quelle Ende des Ausbildungsverhältnisses bedeutet Ende des Arbeitsvertrages. bimei Zitieren
Rumpel84 Geschrieben 14. September 2007 Geschrieben 14. September 2007 mein Resturlaub aus der Ausbildung wurde nach der Übernahme ersatzlos gestrichen. Mach dir ne schöne Woche ;-) Zitieren
realgun Geschrieben 14. September 2007 Geschrieben 14. September 2007 @Guenny Normalerweise hätte Dir der Urlaub ausbezahlt werden müssen: § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) ... (2) ... (3) ... (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.Quelle Ende des Ausbildungsverhältnisses bedeutet Ende des Arbeitsvertrages. bimei So lange aber nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, kann man die "Abgeltung" immer noch einfordern, es sei denn es ist verjährt. Mal abgeshen davon ob Du Anspruch auf diese fünf Tage hast, wenn der Urlaub gewährt wird, wieso sollte nur Lehrlingsgehalt bezahlt werden? Während des Urlaubs bekommst Du immer Dein "normales" Gehalt weiter, egal woher der Urlaub kommt. (Ansonsten ist eine Beurlaubung / oder Feistellung). Und Dein ganz "normales" Gehalt besteht laut Gesetz aus dem Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen. Oder meinst Du zusätzliches Urlaubsgeld? mfg realgun Zitieren
Wichteline Geschrieben 14. September 2007 Geschrieben 14. September 2007 Huhu, ich habe meine Resturlaubstage behalten und nach der Übernahme normal nehmen können. Dass die ja dann mit dem höheren Gehalt bezwhlt werden, darüber hab ich mir gar keine Gedanken gemacht :eek Aber das sieht unsere Verwaltung wohl nicht so eng... oder das ist im Öffentl. Dienst offiziell anders geregelt? Zitieren
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