Zum Inhalt springen

Urlaubsanspruch


Guenny0815

Empfohlene Beiträge

Wie der Titel schon sagt geht es mir mal um das Thema Urlaub.

Ich bin nach beendigung meiner Lehre im selben Betrieb übernommen worden.

Ich hatte/habe aus meiner Lehrzeit noch 5 Tage Urlaub.

Unsere Personalchefin meinte, wenn ich diese nehme bekomme ich diese auch nur mit Lehrlingsgehalt bezahlt.

Ist das rechtens bzw. üblich?

Ist sowas geregelt? Wenn ja wo?

Danke für eure Hilfe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es ist in deinem ausbildungvertrag geregelt.

du hast nur anspruch auf lehrlingsgehalt, die personalchefin hat recht.

Woher kennst Du denn Guennys Ausbildungsvertrag?

Beleg doch bitte solche Aussagen mit einer nachvollziehbaren Quelle.

@Guenny

Normalerweise hätte Dir der Urlaub ausbezahlt werden müssen:

§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) ...

(2) ...

(3) ...

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.Quelle

Ende des Ausbildungsverhältnisses bedeutet Ende des Arbeitsvertrages.

bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Guenny

Normalerweise hätte Dir der Urlaub ausbezahlt werden müssen:

§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) ...

(2) ...

(3) ...

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.Quelle

Ende des Ausbildungsverhältnisses bedeutet Ende des Arbeitsvertrages.

bimei

So lange aber nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, kann man die "Abgeltung" immer noch einfordern, es sei denn es ist verjährt.

Mal abgeshen davon ob Du Anspruch auf diese fünf Tage hast, wenn der Urlaub gewährt wird, wieso sollte nur Lehrlingsgehalt bezahlt werden? Während des Urlaubs bekommst Du immer Dein "normales" Gehalt weiter, egal woher der Urlaub kommt. (Ansonsten ist eine Beurlaubung / oder Feistellung).

Und Dein ganz "normales" Gehalt besteht laut Gesetz aus dem Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen.

Oder meinst Du zusätzliches Urlaubsgeld?

mfg

realgun

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Huhu,

ich habe meine Resturlaubstage behalten und nach der Übernahme normal nehmen können.

Dass die ja dann mit dem höheren Gehalt bezwhlt werden, darüber hab ich mir gar keine Gedanken gemacht :eek

Aber das sieht unsere Verwaltung wohl nicht so eng... oder das ist im Öffentl. Dienst offiziell anders geregelt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...