CyberDemon Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 Hallo, ich habe laut Vertrag (TVöD) eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende. Wenn ich die Kündigung heute (20.09.2007) abgebe, wann ist dann mein letzter Arbeitstag? 31.10.2007, 30.11.2007 oder ein ganz anderer? Danke schonmal! btw: Kann ein Auflösungsvertrag seitens des Dienstgebers generell abgelehnt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 Da bis zum 31.10. keine vollen 6 Wochen mehr bleiben wäre es der 30.11. Dein AG kann einen Auflösungsvertrag selbstverständlich ablehnen. Er wird aber auch wissen, das jemand, der bereits "geistig gekündigt", nur noch dann wertvoll ist, wenn er Spezialwissen hat, das er kurzfristig nicht anders abdecken kann. Hier sollte man das offene Gespräch suchen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KalTorak Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 öhm... ist tvoed nicht 6 wochen zum Quartalsende? Dann waere der letzte Arbeitstag der 31.12. siehe hier Wenn du ne neue Stelle antreten willst, kannst du aber sicherlich auch über eine Aufhebung verhandeln, oder? Dann biste früher raus... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 20. September 2007 Autor Teilen Geschrieben 20. September 2007 @KalTorak: Mach mich nicht schwach! :eek Ich will da weg! In meinem Vertrag steht folgendes: §1 (3) Der erste Monat gilt als Probezeit. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende sowie nach Ablauf der Probezeit sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Ich sollte noch erwähnen, daß ich in einem Krankenhaus arbeite und neben dem TVöD der besondere Teil Krankenhäuser (BT-K) gilt. Mein Vertrag ist auch nur bis Oktober 2008 befristet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KalTorak Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 dann gilt das was im Vertrag steht, aber rein nach dem Tarifvertrag wären es halt wie oben geschrieben, sechs Wochen zum Quartalsende. Bist du denn noch in der Probezeit, oder unter einem Jahr da? Gruß, Torak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 20. September 2007 Autor Teilen Geschrieben 20. September 2007 Auf der Gehaltsabrechnung steht als Eintrittsdatum der 1.6.2006. Allerdings habe ich als Aushilfe auf 400 € Basis angefangen. Seit dem 1.11.2006 bin ich "richtiger" Mitarbeiter im Haus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
incredible Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 Wenn ich die Kündigung heute (20.09.2007) abgebe, wann ist dann mein letzter Arbeitstag? 31.10.2007, 30.11.2007 oder ein ganz anderer? Hallo! Dein letzter Arbeitstag wäre, meiner Meinung nach, der 30.11. Bei Abgabe am 20.09. sind bis zum 31.10. ja nur so ca 5 Wochen vergangen. Da dir aber noch eine abgeht um die Kündigungsfrist einhalten zu können, musst du wohl noch bis Ende November warten! Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. September 2007 Teilen Geschrieben 21. September 2007 In meinem Vertrag steht folgendes: §1 (3) Der erste Monat gilt als Probezeit. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende sowie nach Ablauf der Probezeit sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Ist schon richtig, was einige hier geschrieben haben. Das heisst, Du hättest Deine Kündigung spätestens am 19.September abgeben müssen, damit die Kündigung zum 31.10. wirksam wird. Da der Termin überschritten ist, kannst Du erst zum 30.11. kündigen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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