bigred2010 Geschrieben 2. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2007 Kann man das jetzt mit jedem Arcer bzw. beliebigen Laptop machen? Ein Acer-Kunde klagte vor einem französischem Gericht auf Kostenerstattung für die vorinstallierte Software auf seinem Rechner, die er nicht haben wollte. Acer hat eine entsprechende Klausel zur Kostenerstattung im Kaufvertrag. Das Gericht gab dem Kläger laut einem Bericht des EU-Projekts IDABC in vollem Umfang recht. Das Gericht im französischen Puteaux sprach dem Acer-Kunden demnach 311,85 Euro für die Software zu. Auf dem Rechner waren ein Windows-Betriebssystem und andere Programme vorinstalliert. Außerdem muss Acer 150 Euro Anwaltskosten erstatten und 500 Euro Strafe zahlen. Der Kunde hatte das Acer-Notebook im vergangenen Jahr für 599 Euro gekauft. In dem Kaufvertrag mit Acer stehe, so berichtet die IDABC in ihren Open Source News, dass der Kunde sich ungenutzte Software rückerstatten lassen kann. Darauf stützt sich auch das Urteil. Acer hatte dem Kunden 30 Euro angeboten. Der ging daraufhin vor Gericht. Die IDABC ist ein Projekt der europäischen Kommission, das Behörden, Unternehmen und Bürger unter anderem über IT im öffentlichen Sektor informiert. IDABC steht für: Interoperable Delivery of European eGovernment Services to public Administrations, Business and Citizens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tribestar Geschrieben 2. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2007 Kann man das jetzt mit jedem Arcer bzw. beliebigen Laptop machen? a) französisches Recht != deutsches Recht "n dem Kaufvertrag mit Acer stehe, [...] , dass der Kunde sich ungenutzte Software rückerstatten lassen kann." <-- wenn du diese Klausel in deinem Kaufvertrag findest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigred2010 Geschrieben 2. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2007 a) französisches Recht != deutsches RechtMist, daran habe ich jetzt nicht gedacht:D Aber sowas sollte man wirklich abschaffen, dann würden die Laps billiger werden. Ärgert mich irgenwie, dass man sich keinen neuen Lap ohne Software kaufen kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tribestar Geschrieben 2. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2007 ich sag ja nicht das es nicht auch hier funktioniert. allerdings wirst du dich bei widerstand dann halt erneut durch die Instanzen boxen dürfen und kannst das genannte Urteil nicht als Referenz verwenden. Aber wenn das so in den deutschen Vertragsbedingungen steht sehe ich da eigentlich kein Problem das auch hier durchzusetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigred2010 Geschrieben 2. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2007 Also nicht Falsch verstehen, ich wollte jetzt nicht vor Gericht Fand das nur witzig, dass das überhaupt geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 2. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2007 Naja es ging wohl, da etwas entsprechendes im Vertrag stand, dass man ungenutze Software erstattet bekommen könnte. Nun ist auch die frage, was ist "ungenutze" Software Bei meinen Laptop war die vorinstallierte Software auch nicht als extra posten. Ich denke, Acer wird das nun abändern und damit wird ruhe sein :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 4. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2007 Und außerdem ging es auch darum, dass nirgends der Hinweis war, dass es sich um funktions- und/oder laufzeitbeschränkte Programmversionen (zB. OEM-Recovery) handelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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