mr_kaktus Geschrieben 2. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2007 Hi @all, heute war ich beim Auto-Mechaniker und hab mir einen Reifen bestellen lassen, den er am Freitag anbringen möchte. Hab nichts unterschrieben, aber der Auftrag ist schon aufgegeben. Jetzt habe ich gesehen, dass ich den Reifen wo anders 80 Euro billiger bekommen würde! Kann ich den Auftrag troz, dass der Mechaniker den Reifen bestellt hat stornieren? Bevor mir das jemand erzählt, ja ich werde beim Mechaniker anrufen und das mit Ihm klären, aber ich wollte vorab schon mal ein paar Meinungen hören. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CroQuet Geschrieben 3. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 Wenn er keine Anzahlung verlangt ist er schuld und wenn du dich vorher nicht umschaust du. Um des Anstands willen würde ich dir raten sie zu nehmen und nächstes mal vorher nach günstigeren zu schauen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 3. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 Auch ein mündlicher Vertrag ist ein binden wenn Du also gesagt hast Du möchtest die Kaufen, dann ist das ein Kaufvertrag. Aber es wird wohl schwer für den Mechaniker das zu beweisen. Und Dich zu verklagen dürfte sich für ihn auch nicht rechnen. An Deiner Stelle würde ich sagen dass sich das mit den Reifen erübrigt hat und mal schauen was er sagt. Kannst Dir ja was ausdenken weshalb Du die nicht mehr brauchst. Z.B. du hast welche geschenkt bekommen oder sowas. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 3. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 Also den Reifen hätte ich auch zu dem Preis gekauft, weil ich wirklich unter druck stand. Da ich jetzt aber ein anderes Auto bekomme und ich den Reifen auch nicht mehr so schnell brauche, hat sich das für mich erübrigt, dem ist wirklich so und als ich dann noch gesehen habe, dass der Reifen 80 Euro billiger zu haben ist, wollte ich ihn erst recht nicht! Aber bevor hier jetzt wieder 1000 Posts kommen, ich hätte ich mich vorher informieren sollen, ich will eigentlich nur wissen was mein Recht ist! Bitte verbessert mich, wenn ich jetzt falsch liege, aber wenn ich jetzt beim Mechaniker einen Reifen bestelle, dann habe ich doch wohl das Recht diesen, so lange er noch neue ist, innerhalb von 14 Tage zurück zu geben oder nicht? Warum soll es jetzt in diesem Fall anders sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 3. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 Also den Reifen hätte ich auch zu dem Preis gekauft, weil ich wirklich unter druck stand. Da ich jetzt aber ein anderes Auto bekomme und ich den Reifen auch nicht mehr so schnell brauche, hat sich das für mich erübrigt, dem ist wirklich so und als ich dann noch gesehen habe, dass der Reifen 80 Euro billiger zu haben ist, wollte ich ihn erst recht nicht! Aber bevor hier jetzt wieder 1000 Posts kommen, ich hätte ich mich vorher informieren sollen, ich will eigentlich nur wissen was mein Recht ist! Bitte verbessert mich, wenn ich jetzt falsch liege, aber wenn ich jetzt beim Mechaniker einen Reifen bestelle, dann habe ich doch wohl das Recht diesen, so lange er noch neue ist, innerhalb von 14 Tage zurück zu geben oder nicht? Warum soll es jetzt in diesem Fall anders sein? Dann korrigiere ich Dich mal Ein Rückgaberecht von 14 Tagen hast Du nur nach dem Fernabsatzrecht. Also wenn Du übers Telefon oder Internet bestellst. Andernfalls ist ein Kaufvertrag bindend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 3. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 Seit wann den das ? Wenn ich im Laden was kaufe, dann habe ich doch da Recht es innerhalb von 14 Tagen zurück zubringen?! Und hier ist es doch auch der Fall, ich kaufe ein Reifen vom Händler, den ich nicht benutze und innerhalb von 14 Tagen zurück bringe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 3. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 Nein Du hast kein Recht etwas zurückzubringen wenn Du es gekauft hast. Die Läden machen das nur aus Kulanz. IKEA wirbt z.B. mit einem Rückgaberecht von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen. MediaMarkt, kaufhof und Co machen das meistes schon, dass sie Dir 2 Wochen einräumen. Aber da ist freiwillig. Bei einem Tante Emma-Laden um die Ecke wirst Du es nicht mehr zurückbringen können.Du hast nur das Recht etwas zurückzubringen wenn es kaputt ist. Und auch dann musst du nicht das Geld zurück bekommen, der Händer hat das Recht zur Nachbesserung / Austausch der Wahre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 3. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 ------ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 3. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. Oktober 2007 Hm... das ist natürlich schlecht. Ich dachte man hätte grundsätzlich 14 Tage Rückgaberecht, gut, dann hat sich die Sache ja geklärt, ich werde noch mal mit dem Händler sprechen und mal schauen was daraus gekommen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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