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IPs speichern verboten?


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heise online - Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten:

In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden.

Als Betreiber eines Wikis/Gästebuchs/etc. speichere ich die IPs der (nicht eingeloggten) Benutzer, die Einträge ändern oder erstellen, in Logfiles. Ist das illegal? Oder bezieht sich das Verbot der Speicherung nur auf die Daten der Benutzer, die nicht aktiv am Inhalt der Website mitarbeiten, also nur die Seite betrachten?

Kann mir jemand den Artikel dahingehend "übersetzen"?

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Das ist ein Urteil eines Amtsgerichtes (also unterste Instanz).

Das beklagte Ministerium hat bereits angekündigt in Revision zu gehen. Das kann sich also in der nächsten Instanz wieder alles in wohlgefallen auflösen.

Im Prinzip verstösst du nach Ansicht der Amtsrichter mit sämtlicher Speicherung von IP Adressen über die eigentliche, für die jeweilige Anwendung notwendige Zeitdauer hinaus gegen geltendes Recht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Richter über die Auswirkung ihres Spruches im klaren waren, damit wären sämtliche Webstatistic Tools illegal, die auf IP Adressen herunterbrechen können. Apache Logs wären illegal (da sie in der Regel IP Adressen enthalten). Und was weiß der Kuckuck noch alles...

Ich bin mal auf das Urteil der nächsten Instanz gespannt...

Aber im Prinzip: Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt dich zu verklagen und du bei gleichdenkenden Richtern landest hast du wohl schlechte Karten. Also wenn du sichergehen willst musst du sämtliche IP Speicherung auf deinem Webserver abschalten.

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Das beklagte Ministerium hat bereits angekündigt in Revision zu gehen. Das kann sich also in der nächsten Instanz wieder alles in wohlgefallen auflösen.

Das steht da aber so nicht. Vor dem Landgericht wurde wohl nur ein Teil verhandelt. Nämlich das Daten ohne die IP zu speichern erfaßt werden dürfen. Das dürfen die nun auch und die Seite vom Ministerium wurde auch schon darauf umgestellt. Aktuell gibt es also keine weitere Revision.

Im Prinzip verstösst du nach Ansicht der Amtsrichter mit sämtlicher Speicherung von IP Adressen über die eigentliche, für die jeweilige Anwendung notwendige Zeitdauer hinaus gegen geltendes Recht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Richter über die Auswirkung ihres Spruches im klaren waren, damit wären sämtliche Webstatistic Tools illegal, die auf IP Adressen herunterbrechen können. Apache Logs wären illegal (da sie in der Regel IP Adressen enthalten). Und was weiß der Kuckuck noch alles...

Die derzeitige Verwendung der IPs wäre illegal. Das kann man aber ja auch anders realisieren. Beim Apache kann man das speichern der IP auch deaktivieren. Ist da irgendwo eine Zeile die man einfach auskommentiert.

Ich bin mal auf das Urteil der nächsten Instanz gespannt...

Aber im Prinzip: Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt dich zu verklagen und du bei gleichdenkenden Richtern landest hast du wohl schlechte Karten. Also wenn du sichergehen willst musst du sämtliche IP Speicherung auf deinem Webserver abschalten.

Jo, sicherheitshalber sollte man das nun abstellen. Da wird es sicherlich noch einige Klagen geben die vielleicht bis ganz oben durchgehen. Dann wird es aber wohl noch einige Zeit dauern bis die Sache abschließend geklärt ist.

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