hop Geschrieben 8. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2007 hallo zusammen, ich habe eine frage. es geht um arbeitszeiten und deren anzahl pro woche. ich habe in letzter zeit mit meinem chef ein paar meinugsverschiedenheiten. es geht dabei um so sachen wie, arbeiten nach der berufsschule und die dadurch entstehenden mehrstunden bzw. überstunden. ich habe schon etwas im netz geschaut allerdings keine seite bzw "gesetzestext" gefunden auf dem dazu etwas konkretes steht. mein konkretes problem ist: ich habe überstunden gemacht die ich machen musste um mit meinen arbeiten fertig zu werden, da ich ja vormittags bis nachmittags in der berufsschule bin. [dummerweise erledigen sich die aufgaben ja nicht von allein ] ich fragte ihn ob ich einen halben tag frei nehmen kann, da ich davon ausgegangen war, dass vier stunden mehr freizeit, im gegensatz zu etwa zehn überstunden doch recht fair für ihn sind. seine antwort war: "nein, ich habe auf einer internet seite gelesen, dass auszubildende während ihres blockunterrichtes durchaus eine 52 std. woche haben können." nach dem satz war ich etwas verwundert, da ich anderes aus dem schulunterricht in erinnerung hatte... wenn wir das eben überschlagen 52 std / woche 52 stunden / 5 tage = 10,5 stunden pro tag okay ... hat er recht oder nicht? ich bin verwirrt :upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jonas_ Geschrieben 8. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2007 Wenn du noch in der Probezeit bist: erst einmal nichts unternehmen. Falls nicht, dann mal auf das hinweisen (vorher lesen ) und nach seiner Quelle fragen. Wenn das keinen Erfolg hat, würde ich es an deiner Stelle der IHK melden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schlafmuetzchen Geschrieben 8. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2007 Du hast während der Berufsschule niemals eine 40 Stunden Woche. Berufsschule ist immer locker und jeden Tag früh frei, also wie kommst du auf 52 Stunden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hop Geschrieben 8. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2007 Du hast während der Berufsschule niemals eine 40 Stunden Woche. Berufsschule ist immer locker und jeden Tag früh frei, also wie kommst du auf 52 Stunden? ich komm da gar nicht drauf :> "er" komt auf diese idee. =/ ich sag mal so, ich sehe es ein dass es für den arbeitgeber blöd ist, darauf verzichten zu müssen, dass arbeiten nicht erledigt werden weil jemand einen halben tag nicht erreichbar ist. ich mecker auch gar nicht dass ich einer der wenigen bin die nach der schule noch mal nett zur arbeit gehen dürfen. was mich nur stört ist das diese mehrleistung nicht berücksichtigt wird, geschweige denn honoriert in irgend einer art und weise. werder ein "danke" noch finanzielle dankung oder freizeitausgleich. es ist ja irgendwie "völlig selbstverständlich" und das ist das was mich stört. jonas_: ich bin schon "etwas länger" aus der probezeit heraus, so ist es nicht ich hatte auch noch nie wirklich ein problem damit was von mir verlangt wurde, aber dieser vorfall jetzt gerade ist ne sache wo ich mir etwas ver4rscht vorkomme. btw, danke für den link sowas in der art habe ich gesucht wenn jemand noch mehr input hat, immer her damit :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schlafmuetzchen Geschrieben 8. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2007 Also, rechne dir doch mal aus wieviele Stunden du in der Schule verbringst... sag wir mal 35 Stunden, dann schlag doch deinen Chef vor das du dann noch 5 Stunden in der Firma aushilfst bis du deine 40 Stunden voll hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schlafmuetzchen Geschrieben 8. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2007 Das ist doch eine gute Lösung.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Wenn du 6 Schulstunden gehabt hast, brauchst du nichtmehr ins Geschäft gehn, sag ihm das einfach. Danach sagste ihm, dass du es dir aber vorstellen könntest trotzdem noch ein bisschen zu kommen, aber nur wenn du die Zeiten wieder abfeiern kannst. Bei uns in der Klasse geht eigentlich niemand mehr in die Firma und das ist auch die Regel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 aLeXL mit welcher rechtliche Grundlage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Muss ich raussuchen, wo genau das jetzt wieder Stand, aber das ist gesetzlich geregelt. Sagen uns auch unsere Lehrer, dass wir nichtmehr in den Betrieb müssen, wenn wir 6 Schulstunden in der Schule waren und hab ich auch schon bei irgendwelchen Gesetzestexten oder so gelesen, da bin ich mir felsenfest sicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Ich zitiere mich mal selbst aus dem Thema: Mein Wissen zu der ganzen Sache: Wenn du über 18 Jahre alt bist wirst du nur für die Berufsschulzeit vom Betrieb freigestellt. Eine Regelung wie: "ab 5 oder 6 Stunden gilt das als voller Arbeitstag" gibt es nur für unter 18-jährige. Bist du älter und hast täglich z.B. einen 8 Stundentag kann der Betrieb verlangen das du nach der Schule zur Arbeit kommst und die restliche Zeit arbeitest (Fahrzeit von der Schule zum Betrieb ist dabei Arbeitszeit). Hast du von 7.40 Uhr - 14.20 Uhr Schule so hast du 6:40 weg, bei einem 8 Stundentag müßte man also noch 1:20 h arbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Muss ich raussuchen, wo genau das jetzt wieder Stand, aber das ist gesetzlich geregelt. Sagen uns auch unsere Lehrer, dass wir nichtmehr in den Betrieb müssen, wenn wir 6 Schulstunden in der Schule waren und hab ich auch schon bei irgendwelchen Gesetzestexten oder so gelesen, da bin ich mir felsenfest sicher. Das steht im Jugendarbeitschutzgesetz und gilt damit für unter 18-jährige. (Steht auch so in dem Link im Vorpost von mir) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Berufsschulwochen bei Blockunterricht in denen mindestens 25 Unterrichtstunden stattgefunden haben werden mit 40 Stunden Arbeitszeit angerechnet. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Es kann für eine Berufsschulwoche höchstens die regelmäßige Wochenarbeitszeit angerechnet werden. Die 40 Stunden sind somit nur als Höchstgrenze zu verstehen. Quelle: Rechtliche Tipps Hast du Blockunterricht ? Ich schätze mal ja, da du ja meinst dass dann ne Zeit die Arbeit leigen bleibt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Wie alt ist der Threadersteller denn? Zählt das JArbSchG denn überhaupt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hop Geschrieben 9. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 nein, ich bin 23 deswegen kann ich zwar nur dafür danken dass jonas_ den link gepostet hat, weils ja mal ein offizielles statment ist, aber es bringt mir in meinem fall nicht das was ich mir erhofft habe. dennoch hilft es mir etwas weiter da ich durch den offiziellen text meinen schef dazu auffordern kann die von ihm genannten 52strd/woche auf 40 zu drücken .. ich habe blockunterricht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneeheinz Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Hi, ich hatte, bzw. habe das selbe Problem. Wenn du über 18 bist, hast du nach der Berufsschule noch in den Betrieb zu gehen, bis deine Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit abgeleistet ist. Dabei fallen der Weg zur Arbeit (von der Berufsschule) und deine gesetzlich vorgeschriebene Pause mit in diese Zeit. Du musst nur dann nicht mehr in den Betrieb, wenn dies Zeitlich nicht zuzumuten ist. Bsp. Ich fange in der Schule morgens um halb 8 an, habe dann 8 Std. und habe um 14.30 Uhr aus. Mein Weg zur Arbeit beträgt 1,5 Std. D.h. ich komme erst um 16 Uhr im Betrieb an. Das ist z.B. unzumutbar. Das Problem an der ganzen Sache ist, das nirgends geschrieben steht, was unzumutbar ist. Hierzu noch ein Link der IHK. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob es da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Der ist von der IHK Darmstadt (Hessen). IHK Darmstadt - Regelung der Berufsschulzeiten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hop Geschrieben 9. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 ja ganau das meinte ich, ich habe also somit eine gesetzlich vorgeschreibene gsesamt arbeitszeit von 40std/woche da ich glücklicherweise nich samstags ins büro muss. hatte mir da zwar weniger versprochen, aber ok, es ist halt so. das dumme ander sache ist, wenn man blockunterricht hat (wie es ja bei mir der fall ist) ist es unheimlich schwer sich gut auf die klausuren vorzubereiten da man in einer woche ~3 klausuren schreibt. im büro dafür lernen ist auch nicht drin, da andere arbeiten erledigt werden üssen und ich denk mal jeder von euch weiß wie nervig es ist wenn man abend nach der arbeit um ~20h dann noch mal mal ein paar std lernen darf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonBock Geschrieben 9. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2007 Ich bin jetzt ein klein wenig verwirrt, Vorweg ich bin 20 Jahre alt. Ich hab mit meinen Chef gefragt ob ich nach der Berufsschule noch in die Arbeit müsste und er hat gesagt nein, wenn was ist mailt er mir oder ruft mich an. Nun liest sich dass aber so raus, dass ich von der IHK aus nach der Berufsschule noch in die Arbeit muss wenn ich meine 8 Stunden am Tag mit BS nicht vollbekomme. Also was ist jetz bei mir genau Sache? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 10. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Wie schon gesagt, bei mir in der Schulklasse geht quasi keiner mehr Arbeiten nach der Berufsschule. Offiziell müsste man villeicht, aber ich bin von meiner Firma für die Woche Blockunterricht freigestellt und muss nach der BS nicht mehr in die Firma kommen, auch wenn ich nur 6 Stunden unterricht hatte. Wie gesagt, bei Blockunterricht musst du nur mindestens 25 Stunden in der Schule gewesen sein in der Woche. Sprich wenn du an einem Tag nur 5 Stunden hast und in den nächsten Tagen wieder mehr, sodass du insgesamt auf 25 Stunden in der Woche kommst, musst du an keinem Tag nach der BS noch in den Betrieb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 10. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Wie gesagt, bei Blockunterricht musst du nur mindestens 25 Stunden in der Schule gewesen sein in der Woche. Sprich wenn du an einem Tag nur 5 Stunden hast und in den nächsten Tagen wieder mehr, sodass du insgesamt auf 25 Stunden in der Woche kommst, musst du an keinem Tag nach der BS noch in den Betrieb Nein, das gibt es nur für unter 18-jährige da dies so im Jugendarbeitschutzgesetz steht. Das gilt für ältere nicht! Bei über 18: Wenn der Betrieb sagt das man nach der Schule nicht mehr in den Betrieb kommen muss hat man ebend glück gehabt. In meiner damaligen Klasse mußte auch nur einer wieder in den Betrieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hop Geschrieben 10. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 ich kenne das von andern aus meiner klasse auch so, keiner muss nach der berufsschule mehr in den betrieb. ab und an gibt es noch andere die das selbe schicksal mit mir teilen, aber das sind in der regel alles ausnahmen. (auch wenn alle 18+ sind) naja wenigstens ist festgelegt, dass es einen orientierungswert gibt. nur leider keine 100%ige rechtliche grundlage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 10. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Ist das nicht eh zum Teil in den Tarifverträgen geregelt ? Weil ich bin für die Woche freigestellt. Wäre das nicht bei uns irgendwo geregelt, so würden die mich bestimmt auch bitten noch in die Firma zu kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mineralquell Geschrieben 10. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Hi, also ich hatte vor einiger zeit das selbe Problem. Seitens der IHK gibt es da keine Regelungen. Die Arbeitszeiten sind vom jeweiligen Tarifvertrag abhängig. Ich hab auch Blockuntterricht, dh ich hab 6, 5 Stunden Schule am Tag, dh mir fehlen rund 2 Stunden Arbeitszeit am Tag um auf meine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden zu kommen. Bei uns (öffentlicher Dienst) kommt auch noch die Kernzeit dazu, sprich: ich hab um 13:05Uhr Schulschluss, Kernzeit ist bis 15:00 Uhr. Also müssen wir kommen, ohne Ausnahme. Im öffentlichen Dienst ist das durch das BMI geregelt und es gibt dazu auch einen Gesetzestext. Ob so ne Regelung sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Ich weiß von mir, dass ich nach der Berufsschule keine große Motivation mehr hab 2 Stunden zu arbeiten. Letztendlich wirst du nix tun könn, wenn dein Chef sagt, dass du kommen musst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneeheinz Geschrieben 10. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Wenn du volljährig bist, kann dein Chef verlangen, das du nach der Schule noch in den Betrieb musst. Wenn er kulant ist und sagt, das du nicht mehr kommen musst, sei froh und schätze dich glücklich!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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