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Nr. 270 - von fiesen NTLs und erneuten Autokäufen


dgr243

Empfohlene Beiträge

Kartoffelsalat:eat:

Ich hab heute keine Lust auf Spielchen, also die Kurzfassung ohne vorherigen Geduldsfaden, der erst reissen müsste:

Lass den Spam. Fang gar nicht erst richtig an. Er ist weder lustig noch machst Du Dich bei irgendwem hier beliebt. Machst Du es weiter, wirst Du es schwer haben, denn dann musst Du ohne Zugang darum betteln, dass jemand Deine Hausaufgaben für Dich macht.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Also Haustiere gelten AFAIK als Gegenstand... gesetzlich gesehen.

Aber wenn dir das Vieh (womöglich noch schwarzes Fell und in der Dämmerung) in die Karre rennt kannst du da nix für...

Aber Anhalten hättest du schon können.... selbst wenns ein Gegenstad war ists eigentlich Fahrerflucht (Meiner Meinung nach).

Wenn du nen Auto anbeulst muss man das ja auch melden...

Frag doch mal bei deiner örtlichen Polizeidienststelle nach...

Lag die denn da noch? ist die abgehauen?

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Habt Ihr schonmal ne Katze angefahren? Was erwartet da einen rechtlich, wenn man einfach weiter fährt?

Also ich hab gestern nämlich eine Katze mitgenommen. Sie rannte mir in die Seite, vor mir hab ich sie nicht gesehen. Hab nur in dem Seitenspiegel eine Bewegung gesehen und dann ein Knallen und dann lag die Katze auf der Straße. Ich hab es dann im Rückspiegel gesehen und hab überlegt, ob ich nun anhalte. Nun war es in einem Dorf und ich hab ein bisschen Angst, dass es wer gesehen hat. Ich hoffe mal nicht. Am Auto war gott sei dank nix, nur ein drahtiges Haar klemmte vorne am Radkasten. Oh man...was für ein Schreck! :rolleyes:

wenn man dich überhaupt erwischt höchstens ne Geldstrafe.

Aber man wird wohl kaum ne Großfahndung wegen ner Katze machen^^

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@Nighty, ich denke nicht, dass Du etwas zu befürchten hast. Aber warts doch einfach ab, vll. meldet sich ja noch einer! ;)

nighty: sollte man sich da nich vielleicht ersma sorgen um das wohlergehen der katze machen statt um möglichen strafen und/oder das wohlergehen des autos? *grad etwas entgeistert bin*

full-ack *kopfschüttel*

Ob Katzenhalter oder nicht - wer ein Tier überfährt und sich nicht weiter darum kümmert (und sei es bloß, dass er die Polizei verständigt, die dann wenigstens Schritte einleiten kann), und sich nur GEdanken macht, ob das Auto etwas abbekommt, der kann einem nur leid tun. Denn das muss ein roher, gefühlloser Mensch sein, dem seine Umwelt mit Sicherheit das gleiche Verhalten entgegen bringt. Ich kann verstehen, dass man in so einer Situation überfordert ist, aber telefonieren kann jeder. Manchmal ist so eine Kollision auch nicht vermeidbar [...], aber jeder sollte zumindest so viel Achtung vor seinen Mitkreaturen haben, dass er sie nicht einfach verrecken lässt. Für alles andere habe ich kein Verständnis.

Sorry für Quote aus einem anderen Forum, aber treffender hätte ich es nicht formulieren können.

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Ja natürlich hab ich mir auch einen Kopf um die Katze gemacht, weil ich selber mal Katzen hatte! Ich hab sogar vor schreck fast geweint, aber ich wollte auch nicht wieder zurückfahren, weil ich ein bisschen Angst hatte. Ich bin die Strecke nach einer kleinen Erholpause dann aber doch nochmal zurück gefahren und da lag sie dann nicht mehr da. Ich hätte bei dem Knall fast das Lenkrad verissen und bin wie bekloppt auf die Bremse gestiegen, aber da das Tier mir in die Seite rein gerannt ist, war es zu spät :(

Ich bin auch nicht gerast, sondern ganz normal 30 gefahren, weil da eben eine Kurve war.

Zu allem Überfluss hatte ich auch noch mein Emily the Strange Pulli an. Der mit den Katzenohren an der Kaputze :(

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Mhhh... vllt hat sies überlebt...

Also bei der Polizei nachfragen bringt sicher was... erstmal hast du dein Gewissen beruhigt und für den Fall das dir doch einer was tun will stehst du positiver da...

ja genau *lol*

Option A: Die Katze wird nie gefunden weil es der Polizei auch ziemlich schnuppe sein wird.

Option B: Die Katze wird gefunden - verletzt/verstorben - wer zahlt nun?

Option C: (in Kombination mit B) Fahrerflucht § 142 StGB wird festgestellt in Tateinheit mit mit Sachbeschädigung §§ 90a, 823 I, 249ff. BGB. (was sehr übertrieben wäre, aber trotzdem kann man das ja mal aufführen)

Aber ich bin kein Jurist... also einfach mal versuchen :rolleyes:

Ansonsten fürs nächste mal merken und gleich anhalten.

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*mal eben reinguggs und nachles*

Kam ich vorher nicht zu. Heute morgen erst Meeting und dann ab zum Flughafen...

Moin.... ich kann die ganze Woche arb**en[...]
[...]Und wir haben noch nicht mal einen Feiertag diese Woche!!!:rolleyes:
bin ich also Donnerstag doch nicht alleine am ardingsen. :)
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Gast
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