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Geschrieben

Hallo!

Ich habe eine kleine Frage: meine Ausbildung zum FISI ist mittlerweile endlich geschafft und ich arbeite festangestellt als Techniker in einer kleinen Firma.

Nun wollte ich mit demnächst ein neues Laptop kaufen und mir hat jemand erzählt dass man, sofoern man beruflich mit Computern zu tun hat, diesen dann von der Steuer absetzen kann, weil er ja nötig ist, um meinen Beruf ausüben zu können.

Ist da was dran?? Angenommen das geht echt, wieviel Geld lässt sich da rausholen?? Lohnt das überhaupt??

Danke für eure hilfe, Gruss Jack

Geschrieben

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, ja. Zu wieviel Prozent du in absetzen kannst hängt davon ab, wie glaubwürdig du die berufliche Nutzung begründen kannst (z.B. Home-Office). 50% gehen afaik immer, willst du mehr, brauchst du entsprechende Argumentation oder, besser, Belege.

Soweit ich weiß, werden Computer aber nicht sofort abgeschrieben, sondern über 3 Jahre.

Wenn du also einen PC für bspw. 1000 EUR gekauft hast, kannst du 500 EUR absetzen über 3 Jahre, macht also knapp 170 EUR in der nächsten Steuererklärung. Ob sich das für dich lohnt mußt du selbst entscheiden.

Geschrieben

Hi und danke für Deine Antwort!

Wow, 50% das hört sich natürlich echt erstmal sehr verlockend an....

Ist nämlich so: ich arbeite in meiner Firma viel im Aussendienst und schau mir eben die verschiedensten PC Probleme bei Kunden vor Ort an...bin aber auch in der Werkstatt und kümmer mich dort um defekte PCs oder führe Software Installationen durch.

Nun würde ich mein altes Notebook gern durch ein neues ersetzen und hätte die Möglichkeit über meine Freundin und deren Studenten Rabatt ein verbilligtes MacBook zu bekommen.

Kann man ein ohnehin schon verbilligtes Gerät zusätzlich noch absetzen?

Gehen meine beruflichen Tätigkeiten in die Richtung das ich den Bedarf eines Notebooks plausibel rechtfertigen kann?

Und ich habe noch nie in meinem Leben eine Steuererklärung gemacht *schäm* - wie ist dann denn bei Euch hier so? Ist das sehr umfangreich, bzw. wo kann ich mich denn da mal informieren, wie das auch für totale Einsteiger machbar wird?

Nochmal vielen Dank für Eure Hilfe, Grüsse Jack

Geschrieben

Hallo zusammen,

wie verhält es sich, wenn ich den Laptop bereits in der Ausbildung gekauft habe (Ende 2005), aber erst seit Mitte 2007 Lohnsteuer zahle? Kann ich dies auch rückwirkend absetzen?

Was für Gründe könnte man noch nennen, wenn man nicht im Außendienst arbeitet? Normal brauch in den Laptop ja nicht (hab ja im Büro einen, könnte das Finanzamt segen)...

newbie

Geschrieben
Wie sieht das absetzten von Hardwaresachen allgemein aus?

Ich mein, wenn man nur nicht immer komplett PC's kauft sondern Teile etc.

Könnte man diese Summe addieren und ebenfalls auf 3 Jahre absetzen?

ja, geht...

Das einzige Problem ist eben dass man ggf. einen Nachweis vom AG braucht dass du das wirklich zur Arbeit brauchst...

für '06 habe ich auch meine Inet Verbindung angegeben, da ich ab und zu Remote gearbeitet habe...

und für '07 will ich mal sehn ob ich den neuen LCD TV absetzen kann, aber das kann man glaube ich nicht mehr glaubwürdig verteidigen :rolleyes:

Geschrieben

Weiß jemand wie das bei Azubis aussieht? Immerhin zahlt man da ja keine Steuern oder kann man das dann über die Eltern laufen lassen in dem man sagt die unterstützen einen un haben ads notwenige für die Ausbildung gekauft.

Hab ja auch gehört das man die Schul- und Fachbücher absetzten kann. Läuft das da dann genauso?

Geschrieben

PC steuerlich Absetzen. Immer wieder gerne genommen. Neben den gesetzlichen Bestimmungen, kommt das auch auf den Sachbearbeiter an. War ein Scherz sind alles gut gelaunte, freundliche Mitmenschen.

ACHTUNG: KEINE STEUERBERATUNG

@JackLucifer:Wenn dein Arbeitgeber dir -und somit dem Finanzamt- bestätigt, dass du dein MacBook für die Ausübung deiner tätigkeit dringend benötigst, sollte das kein Problem sein. Ich habe Gerüchteweise von Fällen gehört, wo ein Sachbearbeiter ein Ausdruck der Verzeichnisse wollte, um so zu prüfen ob eventuell Spiele oder anderer Kram installiert sind. So was blödes. Ist aber schon mehr als eine Dekade her.

@Psycho~zicke: Könnte problematisch werden wenn der Sachbearbeiter das BBiG kennt, welches besagt, dass alle Lehr- und Lernmaterialien die für die betriebliche Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb zu stellen sind.

@CroQuet: Wenn du nachweisen kannst, dass deine Sehleistung nur noch bei 10% liegt, wirst du wahrscheinlich ein 40Zöller geltend machen können.

Geschrieben
Echt jetzt mein Betrieb müsste mir die Bücher kaufen die wir uns von der Schule aus anschaffen müssen???

Vorsicht: Ich schrieb "beriebliche Ausbildung". Die Bücher die von der BS gefordert werden muss der Ausbildende (Ausbildungsbetrieb) nicht zahlen.

So jetzt geht die Diskussion los, wetten?

Geschrieben

Achso ok hab das das betriebliche Ausbilden falsch verstanden...

Die Bücher bzw sachen die ich mir für bzw von der BS aus anschaffen muss könnt ich dann aber von der Steuer absetzen oder was das ne Falsche information die ich erhielt?

Geschrieben
Achso ok hab das das betriebliche Ausbilden falsch verstanden...

Die Bücher bzw sachen die ich mir für bzw von der BS aus anschaffen muss könnt ich dann aber von der Steuer absetzen oder was das ne Falsche information die ich erhielt?

Nein, das kannst du von der steuer absetzen.

Geschrieben
Achso ok hab das das betriebliche Ausbilden falsch verstanden...

Die Bücher bzw sachen die ich mir für bzw von der BS aus anschaffen muss könnt ich dann aber von der Steuer absetzen oder was das ne Falsche information die ich erhielt?

Genau! Aber da spielen sooooo viele Faktoren eine Rolle. Lebst Du Zuhause? Bekommen deine Eltern Kindergeld? Wenn du nicht zu 100% für dich alleine aufkommst, sieht es i.d.R. schlecht aus, da der Betrag der Bücher weit,weit,weit unter dem Kinderfreibetrag liegt und damit abgegolten ist. Ich habe es mit sauteuren Schönfelder und anderen ebenso teuren Bücheren aus dem Jura Bereich versucht und bekam nur ein müdes Lächeln.

Geschrieben

Also ich lebe nicht mehr zuhause und muss für meinen Lebensunterhalt komplett selbst aufkommen. Kindergeld bekommen meine Eltern schon lange nicht mehr. Ist ja auch die 2. Ausbildung die ich mache, da gibts soweit ich weiß soweiso kein Kindergeld mehr.

Naja ich versuchs bei der nächsten lohnsteuererklärung mal abzusetzten.

Geschrieben

Naja ich versuchs bei der nächsten lohnsteuererklärung mal abzusetzten.

Das solltest Du auf jeden Fall machen. Lohnt sich jedoch nur, wenn dein/e Ausbildungsvergütung plus evtl. anderen Gehältern insgesamt so hoch sind, dass du Lohnsteuerpflichtig bist (von wegen Existenzminimum o.Ä.)

Geschrieben

wenn die ausbildungsvergütung dein einziges einkommen ist und du da schon keine lohnsteuer zahlst (sieht man ja auf der Gehaltsabrechnung), dann kannst du auch nichts absetzen....

ansonsten gelten die ca. 7800 € als Grundfreibetrag. Jeder Cent drüber ist Lohnsteuerpflichtig.

is ja leider in diesem land so : wer keine steuern zahlt, bekommt auch nichts zurück. Wenn ich falsch liege, berichtigt mich bitte :)

Geschrieben
wer keine steuern zahlt, bekommt auch nichts zurück. Wenn ich falsch liege, berichtigt mich bitte :)

Stimmt nicht. Du zahlst in jedem Fall Steuern. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und die sollte den Azubis, Studenten und Eltern wenigstens erstattet werden. Aber das ist ein anderes Thema.

Geschrieben

Hallo ihr,

wie sieht das eigentlich mit dem Thema "rückwirkend" aus?? Kann ich auch dieses Jahr noch Geräte abschreiben, die ich z.B. 2005/2006 gekauft habe?? Dann werd ich nämlich glaub ich mal meine ganzen Kassenzettel zusammensuchen ;)

Grüsse, Jack

Geschrieben
Also ich lebe nicht mehr zuhause und muss für meinen Lebensunterhalt komplett selbst aufkommen. Kindergeld bekommen meine Eltern schon lange nicht mehr. Ist ja auch die 2. Ausbildung die ich mache, da gibts soweit ich weiß soweiso kein Kindergeld mehr.

Naja ich versuchs bei der nächsten lohnsteuererklärung mal abzusetzten.

Doch du bzw. deine Eltern bekommen noch Kindergeld für dich, wenn du ein bestimmtes Alter nicht überschritten hast oder nicht zu viel verdienst in der Ausbildung. Glaub das alter war bis 26 Jahre, mag mich aber auch täuschen.

Gast Fernstudent
Geschrieben

Hi,

habe mir Ende 2006 einen neuen PC zusammengestellt, die Komponenten zusammengerechnet und das Ergebnis durch drei (Jahre) geteilt.

Das Finanzamt hat mir davon 80% angerechnet, bin echt zufrieden! Als Grund habe ich meine nebenberufliche Weiterbildung genannt.

Einfach alles gut argumentieren, dann klappt das schon ;-)

Grüße

Geschrieben

Zu den obigen Beiträgen:

Man kann als Werbungskosten alles von der Steuer absetzen, was man für die Arbeit braucht und selbst bezahlt hat.

Es muss nicht so sein, dass der Arbeitgeber die Anschaffung verlangt oder befürwortet. Wenn du selber die Anschaffung für nützlich hältst und dies begründen kannst, dann kannst du es absetzen.

Du kannst z. B. auch Dinge für deine Weiterbildung absetzen (z. B. Literatur, Software zum Üben u.ä.). Wenn du es gut begründest, kannst du auch eine Fahrt zur CEBIT oder SYSTEMS absetzen (Fahrkosten, Tagegeld), es darf eben nicht zu deinem Vergnügen sein. Du musst dann schreiben, über welche Themen du dich dort besonders informieren willst und warum das für deine Arbeit wichtig ist.

Eine Steuerklärung ist eigendlich kein Problem, wenn man eine preiswerte Software benutzt und die Lust hat, ein paar Sätze als Begründung zu den Belegen zu schreiben. Die SW muss allerdings jedes Jahr erneuert werden. Auf diese Weise schafft der Finanzminister Dauerarbeitsplatze für FIs ;-)

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