helios Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Hallo User, habe durch die SuFu nichts gefunden, deswegen wende ich mich direkt an euch. Ich beende im Sommer 2008 meine Ausbildung. Bis dahin habe ich natürlich einige Vorstellungsgespräche. Nun ist meine Frage: Wenn ich während der Ausbildung Vorstellungsgespräche habe, kriege ich dann für diese Sonderurlaub :mod: oder muss ich dafür meinen Urlaub verbrauchen . Hoffe mir kann geholfen werden =) MfG Helios :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Anspruch auf Sonderurlaub hast Du nicht - außer es gibt eine interne tarifliche Vereinbarung. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 In dieser Absolutheit kann die Aussage nicht stehengelassen werden, siehe BGB § 629. * klickerklacker * Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Ist die Frage, ob §629 hier überhaupt zur Anwendung kommt: 1. Es wird hier das Dienstverhältnis behandelt. Wir reden hier aber von einem Ausbildungsvertrag, in dem z.T. andere Regeln gelten als bei einem normalen Arbeitsvertrag. 2. Es ist von Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses die Rede. Hier ist des Ausbildungsverhältnis aber nicht gekündigt, sondern läuft einfach aus und das ist schon ein großer Unterschied. Interessant wäre, ob es diesbezüglich Urteile von Arbeitsgerichten gibt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass in diesem Fall kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Ist die Frage, ob §629 hier überhaupt zur Anwendung kommt: § 10 BBiG Vertrag (1) [...] (2) Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden. (3) [...] [...] Nach geltender Rechtsprechung gilt § 629 BGB auch für befristete Arbeitsverhältnisse und (in Verbindung mit § 10 Abs. 2 BBiG) für Ausbildungsverhältnisse, da diese eine Kündigung bei Abschluss des Vertrages bereits enthalten, sie muss nur nicht extra am Ende ausgesprochen werden. Diese Vorschrift gilt wegen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Ausbilders entsprechend für befristete Arbeitsverhältnisse sowie (erst recht) für Ausbildungsverhältnisse. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
helios Geschrieben 27. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Also wenn ich bimei richtig verstehe dann sollte mir Sonderurlaub zustehen, da mein Ausbildungsverhätnis schon von vorneherein befristet war? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Nein, nicht ganz. Das heisst nicht, dass Dir Sonderurlaub zusteht, sondern lediglich, dass der Arbeitgeber Dir eine Freistellung zu einem Vorstellungsgespräch gewähren muss. Ob das in Form einer unbezahlten oder bezahlten Freistellung (Überstundenabbau, Urlaubsabbau, Sonderurlaub o.ä.) passiert, musst Du selbst mit dem Arbeitgeber vereinbaren. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 @bimei Danke für die Info. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
helios Geschrieben 27. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 ok vielen dank =) nun weiss ich bescheid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johny Geschrieben 30. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2007 Ich würds meinem Arbeitgeber garnicht erzählen sondern Urlaub nehmen halben tag mit begründung Amtsgänge ist Schlauer... Es sei denn es ist so offen das klar ist die wollen bzw können dich nicht übernehmen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 @Johny: Lügen? Klasse. Arbeitgeber sprechen ja auch niemals miteinander... Selbst wenn ein Übernahmeangebot vorliegt: Wer sagt denn, dass man nichts besseres (wo anders oder den Übernahmevertrag hochhandeln) bekommt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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