Zum Inhalt springen

Vorstellungesgespräch während der Ausbildung


helios

Empfohlene Beiträge

Hallo User,

habe durch die SuFu nichts gefunden, deswegen wende ich mich direkt an euch.

Ich beende im Sommer 2008 meine Ausbildung.

Bis dahin habe ich natürlich einige Vorstellungsgespräche.

Nun ist meine Frage: Wenn ich während der Ausbildung Vorstellungsgespräche habe, kriege ich dann für diese Sonderurlaub :mod: oder muss ich dafür meinen Urlaub verbrauchen :(.

Hoffe mir kann geholfen werden =)

MfG Helios :bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist die Frage, ob §629 hier überhaupt zur Anwendung kommt:

1. Es wird hier das Dienstverhältnis behandelt. Wir reden hier aber von einem Ausbildungsvertrag, in dem z.T. andere Regeln gelten als bei einem normalen Arbeitsvertrag.

2. Es ist von Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses die Rede. Hier ist des Ausbildungsverhältnis aber nicht gekündigt, sondern läuft einfach aus und das ist schon ein großer Unterschied.

Interessant wäre, ob es diesbezüglich Urteile von Arbeitsgerichten gibt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass in diesem Fall kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht.

Dim

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist die Frage, ob §629 hier überhaupt zur Anwendung kommt:

§ 10 BBiG Vertrag

(1) [...]

(2) Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.

(3) [...]

[...]

Nach geltender Rechtsprechung gilt § 629 BGB auch für befristete Arbeitsverhältnisse und (in Verbindung mit § 10 Abs. 2 BBiG) für Ausbildungsverhältnisse, da diese eine Kündigung bei Abschluss des Vertrages bereits enthalten, sie muss nur nicht extra am Ende ausgesprochen werden.

Diese Vorschrift gilt wegen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Ausbilders entsprechend für befristete Arbeitsverhältnisse sowie (erst recht) für Ausbildungsverhältnisse.

bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, nicht ganz. Das heisst nicht, dass Dir Sonderurlaub zusteht, sondern lediglich, dass der Arbeitgeber Dir eine Freistellung zu einem Vorstellungsgespräch gewähren muss. Ob das in Form einer unbezahlten oder bezahlten Freistellung (Überstundenabbau, Urlaubsabbau, Sonderurlaub o.ä.) passiert, musst Du selbst mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...