fi-newbie Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Hallo zusammen, kann ich die Kosten, die mir während der Ausbildung entstanden sind, nach der Ausbildung noch absetzen? Wenn ja, wieviele Jahre dürfen seitdem vergangen sein? Ich denke da an Kosten für Schulbücher (It-Handbuch, usw) und Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (70KM pro Tag)... newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 27. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2007 Hast Du einige dieser Aufwendungen bereits waehrend der Ausbildung bei Leistungen des Arbeitsamtes (z.B. BAB, Kindergeld) geltend gemacht? Ja-> Dann gehts nicht zweimal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 28. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2007 Hallo nochmal, während der Ausbildung haben ich nichts geltend gemacht, hab auch keine Zuschüsse vom A-Amt (BAB oder dergleichen) erhalten. Ist es also auch nach der Ausbildung möglich, Kosten vo vor drei Jahren geltend zu machen? Was außer Fahrtkosten und Schulbücher könnte man noch aufzählen? newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 28. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2007 Hallo nochmal, während der Ausbildung haben ich nichts geltend gemacht, hab auch keine Zuschüsse vom A-Amt (BAB oder dergleichen) erhalten. Ist es also auch nach der Ausbildung möglich, Kosten vo vor drei Jahren geltend zu machen? Was außer Fahrtkosten und Schulbücher könnte man noch aufzählen? newbie Fahrtkosten kannst du nur bedingt angeben, die Fahrten zur Arbeitstaette sind schon in der Entfernungspauschale enthalten. Du kannst nur die Fahrten zur Berufsschule angeben. Am Besten ist es, wenn du dich mal bei der Behoerede vor Ort erkundigst, die wissen das am besten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2007 Hallo, normalerweise kann man in der Einkommenssteuererklärung nur Sachen geltend machen, die auch im Jahr der Einkommenssteuererklärung angefallen sind. Also für das Jahr 2006 kannst Du nur Fahrtkosten und Bücher als Werbungskosten geltend machen die auch in 2006 angefallen. 2005 und noch früher ist vorbei. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blackswordowner Geschrieben 28. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2007 Hast du denn überhaupt während der Ausbildung Steuern gezahlt?! Wenn nämlich nicht, hast du keine Chance die Kosten wieder zu bekommen. Da die diese nur über die Werbungskosten wiederbekommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vplus Geschrieben 1. November 2007 Teilen Geschrieben 1. November 2007 @fi-newbie Als ich damals (vor über 5 Jahren) die Ausbildung gemacht habe, da war das so, dass meine Eltern bei ihrer Steuererklärung einige Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) für meine Ausbildung geltend machen konnten. Ob das heute noch so ist, weiß ich alledings nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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