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Geschrieben

Hallo zusammen,

kann ich die Kosten, die mir während der Ausbildung entstanden sind, nach der Ausbildung noch absetzen? Wenn ja, wieviele Jahre dürfen seitdem vergangen sein?

Ich denke da an Kosten für Schulbücher (It-Handbuch, usw) und Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (70KM pro Tag)...

newbie

Geschrieben

Hast Du einige dieser Aufwendungen bereits waehrend der Ausbildung bei Leistungen des Arbeitsamtes (z.B. BAB, Kindergeld) geltend gemacht?

Ja-> Dann gehts nicht zweimal.

Geschrieben

Hallo nochmal,

während der Ausbildung haben ich nichts geltend gemacht, hab auch keine Zuschüsse vom A-Amt (BAB oder dergleichen) erhalten.

Ist es also auch nach der Ausbildung möglich, Kosten vo vor drei Jahren geltend zu machen?

Was außer Fahrtkosten und Schulbücher könnte man noch aufzählen?

newbie

Geschrieben
Hallo nochmal,

während der Ausbildung haben ich nichts geltend gemacht, hab auch keine Zuschüsse vom A-Amt (BAB oder dergleichen) erhalten.

Ist es also auch nach der Ausbildung möglich, Kosten vo vor drei Jahren geltend zu machen?

Was außer Fahrtkosten und Schulbücher könnte man noch aufzählen?

newbie

Fahrtkosten kannst du nur bedingt angeben, die Fahrten zur Arbeitstaette sind schon in der Entfernungspauschale enthalten. Du kannst nur die Fahrten zur Berufsschule angeben. Am Besten ist es, wenn du dich mal bei der Behoerede vor Ort erkundigst, die wissen das am besten.

Geschrieben

Hallo,

normalerweise kann man in der Einkommenssteuererklärung nur Sachen geltend machen, die auch im Jahr der Einkommenssteuererklärung angefallen sind. Also für das Jahr 2006 kannst Du nur Fahrtkosten und Bücher als Werbungskosten geltend machen die auch in 2006 angefallen. 2005 und noch früher ist vorbei.

Frank

Geschrieben

@fi-newbie

Als ich damals (vor über 5 Jahren) die Ausbildung gemacht habe, da war das so, dass meine Eltern bei ihrer Steuererklärung einige Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) für meine Ausbildung geltend machen konnten. Ob das heute noch so ist, weiß ich alledings nicht.

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