Borsti Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Hallo, wenn man ein Schreiben bekommt, dass die Probezeit verlängert werden soll (von 3 auf 6Monate) ist das Schreiben gültig, wenn dort als Begründung angegeben: "wie mündlich mitgeteilt" ist? Darf ich davon ausgehen, dass ich dieses Schreiben (unterschrieben) unbeachtet lassen kann? Und meine Probezeit endet nach 3 Monaten? Ich kenne es so, dass in so einem Schreiben der Grund enthalten sein muss, allerdings finde ich dazu keinen Paragraphen... Ohne Grund ist das Schreiben ungültig?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Nach meinem Verständnis ist die Probezeit Teil deines Arbeitsvertrages und der läßt sich nur ändern, wenn du die Änderungen auch akzeptierst, also unterschreibst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Hi, afaik gilt das was im Vertrag steht und du unterschrieben hast. Man kann die Probezeit nicht einseitig verlängern. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 31. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Die Wahl war, entweder unterschrift oder Kündigung. Da in dem Schreiben aber kein Grund angegeben worden ist, ist für mich die Frage, ob die Probezeit dadurch verlängert wird? Unterschrieben wurde das Schreiben. Denn die einzigen zwei Gründe, weshalb diese Verlängert werden kann, ist - Fehlzeiten - Nichtbewährung Da es aber nur ein Vorwand ist, weil in naher Zukunft ein längerer Krankenhausaufenthalt vorliegt, will man bis zu dem Datum warten und dann Fristlos via Probezeit kündigen! --> Ohne Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz, weshalb man aufgrund einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Zumindest nicht so einfach... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Um das mal eben Zusammen zu fassen: Du befindest dich zZ noch in den ersten 3 Monaten (also der regulären Probezeit). Nun steht bei dir in nächster Zeit (nach der eigentlichen 3 monatigen Probezeit) ein Krankenhausaufenthalt an. Daraufhin, hat dein Arbeitgeber die Probzeit verlängert, was du als Vorwand siehst, damit sie dir dann noch rechtens kündigen können. Soweit richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Hi, also ich würde den Betrieb asap verlassen - ich kann mir nicht vorstellen, dass du dort bleiben willst. Ansonsten würde ich dir empfehlen abzuwarten und im Fall der Fälle (Kündigung) das von deinem Arbeitsgericht klären zu lassen. Wobei sich die Frage stellt, was du erwartest? Selbst nach der Probezeit kann er dich sehr zügig ordentlich kündigen und eine Abfindung bei einem halben Jahr wird auch nicht wirklich drin sein. Womit ich wieder bei meinem ersten Satz wäre ... ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 1. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. November 2007 Sour, du hast es richtig erfasst. Was ich mir damit erhoffe: Es ist mehr Geld als Arbeitslosengeld und ich werde ohnehin mich nach einem anderen Job umschauen. Im Besten Fall, erhalte ich direkt nach der Krankschreibung einen anderen Job. (Natürlich muss ich dann mit eienr 4-wöchigen Frist kündigen...) p.s. es geht um eine Carpaltunnel-OP sprich mind. 4 Wochen Krankgeschrieben (da es ausserdem um meine Freundin geht die einen Handwerklichen Job ausübt, sind das wahrscheinlich 6-8Wochen. Also genug Zeit sich etwas anderes zu suchen!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vplus Geschrieben 1. November 2007 Teilen Geschrieben 1. November 2007 Bei einem richtigen Arbeitsvertrag, also keinem Ausbildungsvertrag, ist es so, dass ein neuer Arbeitgeber einem in den ersten 6 Monaten, unabhängig davon, ob man explizit eine Probezeit vereinbart hat oder nicht, wieder problemlos kündigen kann. Das liegt daran, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit greift. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 1. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. November 2007 Ich stolperte eben über die Telefonnummer des Bürgertelefons. Die am anderen Ende sagte, dass ein Arbeitgeber auch ohne Grund die Probezeit auf 6 Monate heraufsetzen kann. Dann heißts jetzt abwarten und Teetrinken... Vielen Dank nochmal euch allen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 1. November 2007 Teilen Geschrieben 1. November 2007 Hi, Die am anderen Ende sagte, dass ein Arbeitgeber auch ohne Grund die Probezeit auf 6 Monate heraufsetzen kann. ohne eine Zustimmung des AN, kann ich das nicht glauben. Für dein Fall ist das ja egal, da du ja zugestimmt hast. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 1. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. November 2007 natürlich nur im beiderseitigen einvernehmen! Nur wenn du die Wahl hast, etwas länger etwas mehr Geld zu verdienen, nutzt du die Chance?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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