fi-newbie Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Hallo zusammen, wenn die Krankenkasse, bei der man aktuell versichert ist, ihre Beiträge erhöht, ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten möglich, ohne dass man der Krankenkasse mind. 18 Monate angehören muss. Trifft das auch zu, wenn die Kasse ihre Beitrag bereits im Januar diesen Jahres erhöht hat und ich jetzt aufgrund dessen außerordentlich kündigen möchte? Oder gilt ab Beitragserhöhung eine bestimmte Frist, in der man kündigen muss, damit die außerordentliche Kündigung wirksam ist? newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 31. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Du hast die Frage doch scheinbar schon selbst beantwortet? :beagolisc Man kann nicht 1 Jahre später sagen "ich kündige außerordentlich, weil ihr vor 1 Jahren mal den Beitrag erhöht habt". Wenn du nicht in der (recht kurzen) Frist kündigst, bist du mit der Erhöhung einverstanden und dein Vertrag läuft ganz normal weiter :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 1. November 2007 Teilen Geschrieben 1. November 2007 1. Wann kann man wechseln? Die Krankenkasse wechseln können Sie, wenn * Sie 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren (ordentliche Kündigung). Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Fusion Ihrer Krankenkasse läuft diese Bindungsfrist weiter. Nach dem Kassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre "neue" Krankenkasse gebunden, sofern die Kasse Ihre Beitragssätze nicht erhöht (s.u.). * Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht hat (Sonderkündigung). Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1.3. müssen Sie bis spätestens 30.4. kündigen. Danach verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht. Achtung: Zum Sonderkündigungsrecht bei einer Kassenfusion siehe auch Frage 2. Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende Aber das hast du ja auch selber schon gesagt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 1. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. November 2007 Ich habe hier folgenden Link gefunden: gesetzliche-krankenkassen Dort steht: Unter Berufung auf die Beitragserhöhung kann die Kündigung in dem Fall auch noch Monate später ausgesprochen werden. Was stimmt nun? newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 1. November 2007 Teilen Geschrieben 1. November 2007 Was stimmt nun? Stand: 01.01.1970 Bei meiner Seite steht ja: "Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt.". Von daher würde ich mal sagen, dass meine stimmt Ansonsten schreib doch einfach mal ne Mail an den Betreiber und frag ihn nach der Begründung für diese Aussage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 5. November 2007 Teilen Geschrieben 5. November 2007 Hallo, seit neuestem kannst du sobald du min. 12 Monate bei der selben Krankenkasse versichert bist innerhalb von 2 Monaten kündigen (ohne besonderen Gründe). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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