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Krankenkasse - Beitragserhöhung -> kündigen


fi-newbie

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Hallo zusammen,

wenn die Krankenkasse, bei der man aktuell versichert ist, ihre Beiträge erhöht, ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten möglich, ohne dass man der Krankenkasse mind. 18 Monate angehören muss.

Trifft das auch zu, wenn die Kasse ihre Beitrag bereits im Januar diesen Jahres erhöht hat und ich jetzt aufgrund dessen außerordentlich kündigen möchte? Oder gilt ab Beitragserhöhung eine bestimmte Frist, in der man kündigen muss, damit die außerordentliche Kündigung wirksam ist?

newbie

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Du hast die Frage doch scheinbar schon selbst beantwortet? :beagolisc

Man kann nicht 1 Jahre später sagen "ich kündige außerordentlich, weil ihr vor 1 Jahren mal den Beitrag erhöht habt". Wenn du nicht in der (recht kurzen) Frist kündigst, bist du mit der Erhöhung einverstanden und dein Vertrag läuft ganz normal weiter :beagolisc

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1. Wann kann man wechseln?

Die Krankenkasse wechseln können Sie, wenn

* Sie 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren (ordentliche Kündigung).

Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Fusion Ihrer Krankenkasse läuft diese Bindungsfrist weiter. Nach dem Kassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre "neue" Krankenkasse gebunden, sofern die Kasse Ihre Beitragssätze nicht erhöht (s.u.).

* Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht hat (Sonderkündigung).

Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1.3. müssen Sie bis spätestens 30.4. kündigen. Danach verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht.

Achtung: Zum Sonderkündigungsrecht bei einer Kassenfusion siehe auch Frage 2.

Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende

Aber das hast du ja auch selber schon gesagt ;)

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Was stimmt nun?

Stand: 01.01.1970

Bei meiner Seite steht ja: "Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt.". Von daher würde ich mal sagen, dass meine stimmt :D

Ansonsten schreib doch einfach mal ne Mail an den Betreiber und frag ihn nach der Begründung für diese Aussage.

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