lupo49 Geschrieben 2. November 2007 Teilen Geschrieben 2. November 2007 Hallo, da ich zur Zeit durch meinen Ausbildung ein festes Einkommen habe und zusaetzlich noch durch einen Nebenjob eine weitere "Einnahmequelle" und zusaetzlich das Kindergeld weiter bekommen will, möchte ich gerne wissen wie hoch die Einnahmen aus dem Nebenjob sein duerfen. Ich habe mir dazu folgende Rechnung aufgestellt: Brutto-Einkommen: ~9700 Netto-Einkommen: ~7760 Dann wird generell die Entgeltpausschale(?) in Hoehe von 920€ abgezogen. -> 6840€ Die Grenze bis zu der man Kindergeld bekommt liegt bei 7680€ im Jahr. D.h. muesste doch dann heißen das ich dann ca. 800€ im Nebenjob verdienen koennte? (Wahrscheinlich noch mehr da ich auch Buecher und Fahrten zur Berufsschule angeben kann) Kann dies einer von euch so bestaetigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. November 2007 Teilen Geschrieben 2. November 2007 Hallo, frag bei der Bundesagentur für Arbeit nach. Die können eine definitive Aussage treffen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 2. November 2007 Teilen Geschrieben 2. November 2007 Die Agentur für Arbeit wird dir da nicht unbedingt weiter helfen können denn ob du Kindergeld bekommst oder nicht hängt ja auch wie du schon geschrieben hast davon ab was du als Aufwand geltend machen kannst. Am besten kann es dir wohl ein Lohnsteuerberater sagen. Wenn deine Eltern bereits einen haben dann können die da auch ausrechnen lassen ob es noch für Kindergeld reicht oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Monarch Geschrieben 8. November 2007 Teilen Geschrieben 8. November 2007 Die Grenze bis zu der man Kindergeld bekommt liegt bei 7680€ im Jahr. Richtig, aber BRUTTO! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrisdeluxe Geschrieben 8. November 2007 Teilen Geschrieben 8. November 2007 Seit 11.1.2005 dürfen gezahlte Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, sofern man sich in einem geregelten Beschäftigungsverhältnis befindet. (Also Azubis schonmal inbegriffen) Quelle: Das Bundesverfassungsgericht damit steigt ja quasi die Einkommensgrenze um ~20%. also Bruttolohn ./. Werbungskosten (mind. 920 €) ./. vom Lohn einbehaltene Pflichtsozialverischerungsbeiträge (Krankenkasse etc.) ------------ = relevantes Einkommen damit könnte ich deine Rechnung bestätigen. 9700 € ./.920 € ./.1940 € --------- =6840 € --> 840 Euro könntest du zusätzlich verdienen um nicht über die Einkommensgrenze zu kommen. Wenn deine besonderen Ausbildungskosten (Link) oder die Werbungskosten über 920 € gehen musst du dementsprechend mehr abziehen. Ich bin aber kein offizieller der Kindergeldstelle also solltest du da evtl nochmal genauer nachfragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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