Guybrush Threepwood Geschrieben 8. November 2007 Teilen Geschrieben 8. November 2007 Wenn der Arbeitgeber ein Tool installiert, mit dem er bei Bedarf z.B. auf den Bildschirm gucken oder Tastatureingaben mitprotokollieren kann, ohne dass der Mitarbeiter das mitbekommt, ist meiner Meinung nach noch keine "permanente heimliche Leistungs- und Verhaltenskontrolle". Ist ja schön und gut bzw eigentlich ist es eher traurig. Aber das ändert nichts dran das der Arbeitgeber es nicht darf, dabei ist es egal ob er das permanent oder nur "zwischen durch" macht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VaimpÃr nan Deireath Geschrieben 8. November 2007 Teilen Geschrieben 8. November 2007 Gut zu wissen ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 8. November 2007 Teilen Geschrieben 8. November 2007 Wenn er es aber ankündigt und du das ganze akzeptierst und unterschreibt, darf er es doch aber oder ? :nett: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. November 2007 Teilen Geschrieben 8. November 2007 Ja, aber ich bin mir nicht sicher in wie weit da dann trotzdem nochmal Einschränkungen existieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h.frank Geschrieben 8. November 2007 Teilen Geschrieben 8. November 2007 Ist ja schön und gut bzw eigentlich ist es eher traurig. Aber das ändert nichts dran das der Arbeitgeber es nicht darf, dabei ist es egal ob er das permanent oder nur "zwischen durch" macht Hast du zufällig einen Verweis zum Gesetz oder zu irgendeinem Urteil? Würde mich interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus_K Geschrieben 9. November 2007 Teilen Geschrieben 9. November 2007 Hallo, zu diesem Thema kann ich folgende Links empfehlen: Artikel von heise.de Trojaner vom Chef Artikel von securitymanager.de, der u.a. die folgenden Fragen beantwortet: Kann der Arbeitgeber nach seinem Belieben Software zur Kontrolle und Überwachung der Internetnutzung einführen? Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter heimlich überwachen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dieser dem Unternehmen schadet? Wie haben die Mitarbeiter über IT-Security-Maßnahmen informiert zu werden und wie muss eine Zustimmung erfolgen? Zu welchem Zeitpunkt muss ein Unternehmen seinen Betriebsrat über die Installation technischer Systeme für die IT-Security informieren? Und zu guter Letzt ein hoch aktueller Artikel von monster.de: Der Chef sieht alles Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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