Gast Tanzbaer Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Hallo, habe eine kurze Frage zur Kündigungsfrist im öffentl. Dienst wenns um TVÖD geht. Habe 3 Jahre eine Ausbildung in einer Verwaltung hinter mir und bin seit Sommer dort angestellt (befristet), seit Juni. Nun könnte ich zum 1.1.08 eine neue Stelle haben. Im TVÖD steht folgendes: § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. bezieht sich der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses dann auf die letzten 3 1/2 Jahre (also inkl. Ausbildung) oder wird gernerll zwischen Ausbildungsverhältniss und Arbeitsverhältniss unterschieden? Vielen Dank. Gruß Tanzbaer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h.frank Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Da wird generell unterschieden. Deine Kündigungsfrist sollte also zwei Wochen. Zur Sicherheit würde ich halt noch mal bei der Personalstelle nachfragen. Wenn du nur einen befristeten Arbeitsvertrag hast, wollen die dir ja sicherlich keine Steine in Weg legen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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