ponaa Geschrieben 11. November 2007 Geschrieben 11. November 2007 Hallo, gesetz den Fall, man besteht die AP am 20.11 nicht, findet die mündliche Prüfung und die Präsentation der Projektarbeit dann trotzdem Ende Januar Anfang Februar statt? Oder ist eine bestandene schriftliche Prüfung Voraussetzung für die Mündliche? Zitieren
ponaa Geschrieben 11. November 2007 Autor Geschrieben 11. November 2007 Und weitergefragt, falls ich trotz nicht bestandener AP die mündliche/Präsentation Anfang des Jahres angehen und darf und bestehe, bin ich dann bei bestandener Wiederholungsabschlussprüfung im Mai mit der Ausbildung fertig? Zitieren
bimei Geschrieben 12. November 2007 Geschrieben 12. November 2007 gesetz den Fall, man besteht die AP am 20.11 nicht, findet die mündliche Prüfung und die Präsentation der Projektarbeit dann trotzdem Ende Januar Anfang Februar statt? Ja. Oder ist eine bestandene schriftliche Prüfung Voraussetzung für die Mündliche? Nein. Und weitergefragt, falls ich trotz nicht bestandener AP die mündliche/Präsentation Anfang des Jahres angehen und darf und bestehe, bin ich dann bei bestandener Wiederholungsabschlussprüfung im Mai mit der Ausbildung fertig? Ja. bimei Zitieren
ponaa Geschrieben 12. November 2007 Autor Geschrieben 12. November 2007 Ok, vielen Dank für die Antwort! Kurz und knackig, so muss das sein... Zitieren
Xtr3m3 Geschrieben 12. November 2007 Geschrieben 12. November 2007 Geh erstmal davon aus, dass du es schaffst Zitieren
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