feedy Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Hallo, ich habe mal eine Frage, un zwar muss mein Azubi Kollege nach dem Berufsschulunterricht noch zur Arbeit erscheinen. Er hat Schule von 8.00 - 14.00 Uhr und soll dann von 17.00 Uhr - 20.00 Uhr noch den Spätdienst in unserer Support- Abteilung machen. Der AG meint das wäre zulässig nur habe ich darüber nichts gefunden... Mein Kollege ist mittlerweile 21 Jahre alt, also gilt kein Jugendschutzgesetzt. Ist dies zulässig? Ich dachte mal gehört zu haben, dass man bei 25 Wochenstunden Schule sein Soll erfüllt hat und somit nicht mehr zu Arbeit erscheinen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Schon mal darüber nachgedacht die Suchfunktion zu verwenden? Aussagen zum Thema findest Du auch hier:FAQ auf fi-ausbilden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneeheinz Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Wenn, dann muss er nach der schule direkt in den Betreib und dann Arbeiten, bis seine im Vertrag vorgeschriebene Arbeitszeit erreicht ist. Fahrt in den Betrieb wird mitgerechnet! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feedy Geschrieben 13. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2007 @Angela: Vielen Dank für die Info. Und das mit dem Suchen :floet:... Beim nächsten mal:D Danke auch an Schneeheinz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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