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Bewerbung nach Ausbildung


Bischel

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Hallo zusammen,

ich mache derzeit eine Ausbildung zum FiSi, bin jetzt im 3. Lehrjahr und habe daher irgendwann nächstes Jahr im April die Abschlussprüfung der IHK. Mein Ausbildungsvertrag läuft danach ja noch bis 31.08.2008. Da eine Übernahme vom Betrieb nicht 100% sicher ist, aber ich eigentlich ohnehin gerne den Betrieb nach der Ausbildung wechseln würde, einfach um was neues kennen zu lernen und mich weiter zu entwickeln, wollte ich mal nachfragen was ihr so meint wann man sich um eine Arbeitsstelle bewerben sollte?

Jetzt schon für den 1.9.2008 ?

Erst mit dem Abschlusszeugnis der IHK, also irgendwann im Juni ?

Oder erst ganz am Ende der Ausbildung, also wenn man Arbeitszeugnis und alles zusammen hat. (was ja aber dann vorraussetzen würde das man fast zwangsläufig für eine Weile "arbeitslos" wäre :rolleyes:) kann ich mir ja so auch nicht ganz vorstellen.

Wie seht ihr das? Bringt eine Bewerbung jetzt überhaupt schon was in der ich das Abschlusszeignis der Schule nicht vorweisen kann?

Da ich direkt an der Grenze zur Schweiz wohne kommen für mich evtl. auch Bewerbungen dort in Frage, weiß jemand ob es bei schweizer Firmen spezielles zu beachten gibt? z.B. spezielle Stichtage, das besonders Wert gelegt wird das auch schon das Arbeitszeugnis des Arbeitgebers beigelegt ist, gar keine Leute direkt nach der Ausbildung sondern nur mit Berufserfahrung eingestellt werden, ... etc. ... wäre für alle Tipps und Infos sehr dankbar.

Und eben eure Meinungen, bzw. Wissen wann man sich bewerben sollte.

Danke

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Moin,

als erstes würde ich behaupten, dass du dich dort besser übernehmes lassen könntest. Es wird dein ganzes Arbeitsleben besser aussehen, wenn du übernommen wurdest!

Des weiteren ist es doch so, dass dein Ausbildungsvertrag automatisch mit beenden der Lehre abgeschlossen ist, oder täusch ich mich da? Also wärst du im April fertig und nicht zum 01.09.2008.

Und ja, ich würde mich bereits jetzt bewerben. Ich würde mir als AG echt bedanken machen, wenn ich am 01.09.08 eine Bewerbung für einen direkten Einstieg in die Firma bekommen würde. Mein erster Gedanke wäre, dass die Person zu faul war früh genug Bewerbungen zu schreiben bzw. sich zu sicher war übernommen zu werden.

Gruß

Niko

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Ok, da bin ich wohl mit 2 blinden Augen gestraft worden :eek

Also bei meinem jetzigen AG ist es eben einfach ungewiss ( ganz kleiner Betrieb, "komischer" chef ;) ) Da ist das mit der Übernahme dann eben doch sehr unsicher, also verlassen würde ich mich einfach mal auf keinen Fall darauf, das wäre blöd. Ich mein wenn ich Bewerbungen schreibe kann ich ja nix verlieren, entweder ich bekomme nur Absagen und hab dann das Glück doch übernommen zu werden, oder ich bekomme eine oder mehr Zusagen und hab zusätzlich noch Glück ein Übernahmeangebot zu haben und hab dann die Qual der Wahl :)

Das mit dem Ausbildungsende nach Abschluss der Prüfung ist wohl schon irgendwie so, wobei aber in meinem Ausbildungsvertrag der 31.08.2008 steht. Daher bin ich mir da jetzt nicht so wirklich im Klaren ob ich theoretisch nach Abschluss der Prüfung schon einfach beim AG sagen könnte "Schön war es hier und tschüss, ich bin weg" ;) Oder ob ich den Vertrag auch wirklich bis 31.08.2008 erfüllen muss, also physisch und psychisch noch die restlichen Monate dort arbeiten gehe.

Noch zur Info: ich habe meine Lehrzeit ohnehin schon verkürtzt und bin direkt im 2. Lehrjahr eingestiegen da mir vom AG das Abi angerechnet wurde.

Das mit dem Zeitpunkt für die Bewerbung ist halt so eine Sache, einerseits denke ich mich auch "früher kann nicht schaden", andererseits welche firma sucht jetzt schon einen mitarbeiter für september 08 ...hmm...ich weiß eben nicht ob das bei einem potenziellen AG so ablaufen könnte : Bewerbung kommt für September 08, wird gelesen, evtl. sogar gedacht wäre ganz interessant, aber sept. 08 bringt uns nix, wir brauchen für jetzt dann jemanden...also Absage ... angenommen die Firma sucht dann tatsächlich nächstes Jahr dann doch jemand für sept. 08 und von mir kommt dann wieder eine bewerbung sehen die...aha, schon die zweite bewerbung...damals abgelehnt, also heute auch wieder ... keine ahnung wie personalchefs das so sehen.

Aber grundsätzlich meint ihr schon das es auch jetzt schon Sinn machen würde sich zu bewerben, auch sozusagen ohne Zeugnis über einen bestandenen Abschluss?

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Wenn es einem Unternehmen zu früh sein sollte, werden sie entsprechend antworten. Aber über ein halbes Jahr vorher halte ich persönlich für zu früh.

Ein Ausbildungsverhältnis endet, sobald entweder die Prüfung bestanden ist oder das im Vertrag vereinbarte Datum erreicht ist - je nachdem, was zuerst eintritt. (siehe Paragraf 21, Absatz 2 Berufsbildungsgesetz)

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Das mit dem Ausbildungsende nach Abschluss der Prüfung ist wohl schon irgendwie so, wobei aber in meinem Ausbildungsvertrag der 31.08.2008 steht. Daher bin ich mir da jetzt nicht so wirklich im Klaren ob ich theoretisch nach Abschluss der Prüfung schon einfach beim AG sagen könnte "Schön war es hier und tschüss, ich bin weg" ;) Oder ob ich den Vertrag auch wirklich bis 31.08.2008 erfüllen muss, also physisch und psychisch noch die restlichen Monate dort arbeiten gehe.

Wir reden doch sicherlich über einen Ausbildungsvertrag, der bei der IHK registriert ist?

Also, die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung. Genau wie allesweg schreibt. Und zwar exakt "mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss".

Deswegen überreicht der Prüfungsausschuss nach der mündlichen Prüfung die Bestätigung des Bestehens für den Arbeitgeber.

Du bist ab dem Moment Facharbeiter - Punkt. Das Vertragsdatum 31.8. gilt für die Tätigkeit als Auszubildender. Wenn du nun kein Auszubildender mehr bist, entfällt die Vertragsgrundage.

Damit endet gleichzeitig mit diesem Prüfungstag auch die Bezahlung als Auszubildender. Es wäre bei weiterer Arbeit normaler Lohn fällig. Eine stillschweigende Weiterarbeit bedeutet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Rede doch mit Deinem Arbeitgeber mal, wann er Dir sagen würde, ob Du übernommen werden kannst. Und ob bestimmte Bedingungen daran hängen, also bspw. eine bestimmte Note oder sowas. Du kannst ganz offen sagen, dass Du ja selber irgendwann planen musst.

Falls die Gegenfrage kommt, ob Du eine Übernahme annehmen würdest, musst Du nach Deinem eigenen Gefühl beantworten.

Den Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Jahr im Voraus halte ich für illusorisch. Kennt jemand Stellenausschreibungen soweit im Voraus?

Mir käme so eine Bewerbung wie Panik vor.

Ich denke eine Bewerbung um die Zeit der schriftlichen Prüfung ist der richtige Zeitpunkt. Wenn man realistisch absehen kann, dass die Prüfung bestanden wird. Bei der Bewerbung kann man ja etwa so formulieren, dass man "voraussichtlich ein gutes / sehr gutes Ergebnis" erreichen wird. Bei Vorstellung wird man das dann später real vorzulegen haben.

1pruefer

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Hallo,

danke für die ausführliche Antwort. Ja, klar, es handelt sich hier um einen Vertrag auf dem Vordruck der IHK und der liegt so auch bei der IHK vor. Zwischenprüfung usw. ist ja auch schon bei der IHK abgelegt.

Gut, also das ich die Stelle auf jedenfall wie vertraglich vereinbart bis zum 31.08. habe bin ich mir doch recht sicher, in der Richtung hat der Chef auch schon was angedeutet. Mit dem Gehalt muss man dann eben irgendwie neu drüber reden. Was aber danach kommt steht eben in den Sternen. Da der Betrieb eben sehr klein ist und für den Job als FiSi auch schon ein Mitarbeiter vorhanden ist hängt die Übernahme eben stark von der Auftragslage ab. Jetzt z.B. die letzten 3 Wochen war es sehr sehr dürftig, davor gab es dann mal mehr ... also das ist schwer zu beurteilen, da werd ich dann mal mit dem Chef reden.

Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe ist nach der Schulprüfung meine Ausbildung vorbei, soll heissen wenn ich nichts anderes höre arbeite ich agnz normal weiter, nur eben für mehr Geld. Das klingt eigentlich ganz praktisch da ich ja dann zwischen mai und august auf jedenfall noch arbeit habe und mich dann nach der Prüfung Bewerbungen schreiben kann. Dazu hätte ich aber noch eine Frage : Wenn das Arbeitsverhältnis stillschweigend fortgesetzt wird, ich mich parallel bewerbe und z.B. am 18.06 eine Zusage von einer andern Firma bekomme mit Einstellungsdatum 01.07. ... kann ich das dann getrost annehmen und sagen nächsten Monat bin ich weg? Oder gibt es für AN auch sowas wie Kündigungsfristen? (also wie gesagt bei stillschweigender Vertragsverlängerung)

Klar wäre es sicher "anständiger" meinem Chef gegenüber ihn über meine Pläne zu informieren, aber ich möchte meinem Chef auch nicht so direkt auf die Nase binden das ich mich dann bei andern Firmen bewerbe und sobald ich was anderes finde sofort weg bin, macht wohl auch keinen guten Eindruck ;)

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Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe ist nach der Schulprüfung meine Ausbildung vorbei
Nein. Mit der IHK-Prüfung
Wenn das Arbeitsverhältnis stillschweigend fortgesetzt wird, ich mich parallel bewerbe und z.B. am 18.06 eine Zusage von einer andern Firma bekomme mit Einstellungsdatum 01.07. ... kann ich das dann getrost annehmen und sagen nächsten Monat bin ich weg? Oder gibt es für AN auch sowas wie Kündigungsfristen? (also wie gesagt bei stillschweigender Vertragsverlängerung)
Dann gelten die Regelungen aus Paragraf 622 Bürgerliches Gesetzbuch - in deinem Fall Absatz 1: vier Wochen zum 15. oder Monatsende.
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ich weiß nicht, was Du immer mit dem 31.08. hast :)

Du bestehst Deine Prüfung, und damit ist das Thema durch...Vertrag eledigt, kannst theoretisch direkt nach Hause fahren und in den Kamin werfen.

1. Sagt Dein Chef "keine Übernahme", bist Du direkt im Anschluß an die bestandene mündliche Prüfung arbeitslos (wenn Du Dich net um was anderes gekümmert hast)

2. Sagt Dein Chef "Übernahme", wird er Dir vorher schon einen neuen Vertrag anbieten, der dann mit Bestehen der Prüfung beginnt (und nicht am 01.09., weil der 31.0ß8. wie gesagt völlig unerheblich ist)

3a. Sagt Dein Chef gar nix, und gibt Dir am Tag nach der Prüfung ganz normal was zu arbeiten, trifft das ein was 1pruefer sagte: unbefristes Arbeitsverhältnis (auch über den 31.08. hinweg, da hinfällig)

3b. Sagt Dein Chef gar nix zu rÜbernahme, schickt Dich am Tag nach der Prüfung aber wieder nach Hause, bist Du arbeitslos, und mußt / sollst / darfst *nicht* bis zum 31.08. da noch arbeiten für mehr Gehalt.

Ich hoffe der 31.08. verzeiht mir die Überstrapazierung, und das alle Unklarheiten beseitigt sind :D

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