CyberDemon Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Hallo zusammen, wir sind im öffentlichen Dienst und haben als Tarifvertrag den TVöD. Dort steht unter §26 Erholungsurlaub: (2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben: a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten. Quelle: Der öffentliche Dienst Unser Geschäftsführer hat aber eine Dienstanweisung erstellt, nach der wir den Urlaub bis zum Ende dieses Jahres nehmen müssen. Dies geht aber aus personeller Sicht nicht. Drei Mitarbeiter habe noch Resturlaub zwischen 3 und 6 Tagen. Diese sollen jetzt für dieses Jahr beantragt und "auf dem Papier" genommen werden. Im nächsten Jahr sollen die dann als Überstunden abgefeiert werden. Zur Info: Wir sind im Schichtdienst und haben ab und an zwei bis vier Tage am Stück frei. Diese "Freitage" sollen nun Urlaubstage werden. Jetzt die Frage: Ist das erlaubt? Darf sich der GF so gegen den TVöD stellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Jetzt die Frage: Ist das erlaubt? Darf sich der GF so gegen den TVöD stellen? Schau mal ins BUrlG § 7.3 Klickmich, ich bin ein Link. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 15. November 2007 Teilen Geschrieben 15. November 2007 Wir haben auch TVÖD und bei uns genau das gleiche. Hab grad vor 2 Wochen in der Personalabteilung nochmal gefragt und es heißt auch bei uns: Bis Ende des Jahres muss alles genommen sein, sonst verfällts. Naja, bei uns kein Problem, hab ich ihn halt noch genommen dieses Jahr. Aber wenn du ihn dann nächstes Jahr wenigstens bekommst, is doch auch ok. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nezach Geschrieben 15. November 2007 Teilen Geschrieben 15. November 2007 Hallo, Urlaub darf nicht verfallen. Entweder ermöglicht es dir dein Arbeitgeber, diesen Urlaub bis zum Ende des Jahres zu nehmen oder er MUSS diesen ins nächste Jahr übernehmen. Dann bist du verpflichtet, den Urlaub bis zum 31. März zu nehmen und dein AG ist wiederum verpflichtet, dir dieses zu ermöglichen. MfG, Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 16. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2007 Nun, nach einem Gespräch mit der Geschäftsführung gehen wir mit massig Überstunden ins neue Jahr. Hauptsache der Urlaub ist bis Ende '07 weg. Verstehen muß man das nicht. Danke Euch allen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.