jobwechsel Geschrieben 16. November 2007 Teilen Geschrieben 16. November 2007 Hallochen, nachdem ich jetzt von einem potentiellen neuen Arbeitgeber darauf angesprochen wurde, ob denn auch ein Aufhebungsvertrag in Frage kommt, wollte ich gerne mal einiges darüber wissen. Kündigt ein Angestellter äußert er damit offen seine Unlust, weiter für die Firma zu arbeiten. In diesem Zusammenhang kann es einem Arbeitgeber ja eher Recht sein, wenn der Angestellte früher geht, anstatt lustlos und unmotiviert bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeitet, und womöglich auch noch negative Stimmung verbreitet. Sollte sich der neue Job konkretisieren wäre das natürlich auch für mich sehr interessant, früher zu gehen - denn ich will ja weg hier. Wie stelle ich das dann an? Wie sehen Aufhebungsverträge normalerweise aus? Auf welche Punkte muss man achten? Urlaubsregelung? Fallen Leistungsabhängige Zulagen automatisch weg? Welche Fallstricke gibt es im Arbeitsrecht, vielleicht bzgl. Arbeitslosengeld oder ähnlichem, sollte sich mein zukünftiger Arbeitgeber das ganze anders überlegen? Natürlich will ich nicht, dass ein Aufhebungsvertrag mich schlechter stellt als eine fristgerechte Kündigung. Danke für Eure Hinweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trebstyle Geschrieben 16. November 2007 Teilen Geschrieben 16. November 2007 eine kündigung durch arbeitnehmerseite sieht wesentlich besser aus als ein aufhebungsvertrag. dieser hört sich eher nach einer "gütlichen einigung nach einer auseinandersetzung" an! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. November 2007 Teilen Geschrieben 16. November 2007 Hi, ein Aufhebungsvertrag wird oft gemacht, wenn das Thema Abfindung eine Rolle spielt. Erkenne aber an deinem Post nicht die Motivation darin. Geht es vielleicht darum, dass du früher wegkommst (also eine nichteinhalten der Kündigungsfrist)? ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobwechsel Geschrieben 16. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2007 Erkenne aber an deinem Post nicht die Motivation darin. Geht es vielleicht darum, dass du früher wegkommst (also eine nichteinhalten der Kündigungsfrist)? Ja, darum geht es. Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten zum Monatsende, ist also an sich halb so wild. Aber wenn ich früher hier wegkann, umso besser. Nur habe ich keine Ahnung, worauf man dabei achten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 19. November 2007 Teilen Geschrieben 19. November 2007 ... worauf man dabei achten muss. Nun vor allem, einen neuen Arbeitsvertrag auch sicher zu haben. Nicht nur eine unverbindliche Absichtserklärung; wenn's in die Hose gehen sollte, dürfte die Bundesagentur das wie eine Eigenkündigung ansehen. Dann wie immer ein ordentliches Zeugnis usw. Ein gutes Zeugnis würde man sich durch unlustige Arbeitsweise übrigens gefährden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobwechsel Geschrieben 21. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. November 2007 ... neuen Arbeitsvertrag auch sicher ... ...ordentliches Zeugnis ... Das ist mir alles klar, das gehört für mich logisch dazu. Wie das Zeugnis nachher aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich darf am Ende des Zeugnisses nichts negatives stehen bzgl. warum/wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Mir geht es einzig um den Aufhebungsvertrag. Idiotische Beispiel-Vorgehensweisen (nicht unbedingt ernsthaft gemeint): "Chef, hier ist das Kündigungsschreiben. Wie sieht es denn mit einem Aufhebungsvertrag aus, so dass ich hier früher gehen kann..?""Chef, ich würde gerne mal über einen Aufhebungsvertrag sprechen." - "Nö, is nich." - "Dann eben hiermit die Kündigung...""Chef, ich möchte gerne kündigen. Bestehst Du darauf, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, oder könnten wir das mit einem Aufhebungsvertrag regeln?" Daraus ergeben sich dann natürlich weitere Themen: "Wie sieht es denn mit dem variablen Anteil des Gehaltes aus? Den bekomme ich doch wohl hoffentlich wie gehabt?""Was ist mit dem Rest-Urlaub? Wann kann ich den nehmen?" Vielleicht ist anhand der Beispiele klarer, dass ich hinsichtlich Aufhebungsvertrag keine Ahnung habe, wie ich das am diplomatischsten und für mich positiv durchsetze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobwechsel Geschrieben 3. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2007 Schade, darüber wusste wohl niemand was konkretes. Aber die Fragestellung hat sich für mich zumindest erstmal erledigt: Inzwischen habe ich einen anderen Job, allerdings in einer anderen Stadt. Da dies mit einem Wohnortwechsel verbunden ist, musste ich natürlich auch noch meine Wohnung kündigen, und meine Vermieter lassen sich gewiss nicht auf einen Vergleich ein - die waren froh, dass sie einen dummen gefunden hatten. Da der Mietvertrag eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und ich es mir nicht leisten kann, zwei Wohnungen auch nur vorrübergehend zu bezahlen, hat sich das mit dem Aufhebungsvertrag erledigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 3. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2007 Wenn man seinem Vermieter 3 zumutbare Nachmieter vorstellt, muss er entweder einen davon nehmen oder du kommst früher aus dem Mietvertrag heraus. Geht natürlich weniger, wenn man auf dem Land wohnt, aber in der Stadt ist das Gang und Gebe. Trotzdem herzlichen Glückwunsch zum neuen Arbeitgeber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 3. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2007 Hi, Wenn man seinem Vermieter 3 zumutbare Nachmieter vorstellt, muss er entweder einen davon nehmen oder du kommst früher aus dem Mietvertrag heraus. das ist Unfug ... eine sogenannte "urban legend". ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobwechsel Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Es ist Fakt, dass die Vermieter schon sehr viel Mittel in Bewegung setzen müssten, damit sie rauskommen, wenn man drei gleichwertige, ordentliche Nachmieter stellt. Nur: In die Wohnung will kein Schwein - glaube ich zumindest nicht. Aber um mal die (unnötige) Diskussion um Nachmieter abzubrechen: Es hat sich ja erledigt. Heute war der Rückschein vom Einschreiben an den Vermieter im Briefkasten - Mietvertrag ist fristgerecht gekündigt, alles in Butter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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