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Backup / Gesetzesanforderungen


der_eli

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich gelandet.

Welche Gesetzesanforderungen muss ich denn bei der Planung eines Backupkonzeptes beachten (Was muss archiviert werden?, Wie lange müssen die Daten verfügbar sein? etc.)?

Es handelt sich um einen mittelständischen Betrieb, also keine Bank oder sowas.

Wär nett wenn jemand nen Link posten könnte wo ich sowas nachlesen kann.

Gruß der_eli.

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DAs kommt ganz auf die Daten an.

Normale E-Mails müssen z.B. nicht so lange vorgehalten werden, wie z.B. Rechnungen oder sonstige wichtige Kundenkorrespondez.

Die Archivierungsdauer beträgt für Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege etc. zehn Jahre, für Handelsbriefe und andere steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre (siehe auch §257 Handelsgesetzbuch und §147 Abgabenordnung). Die digitalen Archivdaten müssen unveränderbar und fälschungssicher abgespeichert sein. Der Steuerprüfer hat auf Grundlage der GDPdU das Recht, auf die IT eines Unternehmens zuzugreifen, um diese Daten einzusehen. Er bestimmt dabei, zu welchem Zeitraum ein Unternehmen welche Daten in welchem Format bereitstellen muss.

Microsoft hat da mal was zusammengestellt.

klick mich

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Im Falle von Telekommunikationsunternehmen gelten Verordnungen wie die TKÜV und - bei international operierenden Organisationen - folgende Gesetze, Standards und Regulierungsansätze:

• Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

• Telekommunikationsgesetz (TKG)

• Basel II

• Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

• US-Einflüsse (Töchter von US-Unternehmen bzw. Firmen mit US Börsennotierung oder Produktvertrieb USA):

• Department of Defense (DoD)

• Sarbanes-Oxley Act (SOX)

• Securities and Exchange Commission (SEC)-Rules

• Health Insurance Portability & Accountability Act (HIPPA)

• Food and Drug Administration (FDA)

• ISO 9000 ff

Dazu kommen an gesetzlichen Grundlagen:

• AO/GDPdU

• Handelsgesetzbuch (HGB)

• Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GOBS)

• Umsatzsteuergesetz (UStG)

• Geldwäschegesetz (GwG)

Die Zahl der Gesetze zum Thema wächst übrigens laufend an. Erst zu Beginn dieses Jahres etwa wurde das 'Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister' (EHUG) wirksam.

Gruß

Enno

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Hallo!

Du solltest aber grundsätzlich erst einmal die Bereiche Backup und Archivierung unterscheiden. Backup ist nicht für Archivierung geeignet oder wie stellst du sicher, dass die Daten unveränderbar sind und nicht vor einer gewissen Ablaufzeit gelöscht werden können?

Archiviert werden müssen alle Handelsrechtlichen und Steuerrechtlichen Unterlagen, ensprechend den geltenden Regelungen. Enno hat die zu beachtenden Gesetze schon genannt.

Deshalb kümmer dich erst einmal um die "normale" Datensicherung, um die Systeme und Bewegungsdaten schnell wiederherzustellen.

Archivierung ist ein sehr komplexes Thema und nicht ganz trivial.

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