CyberDemon Geschrieben 26. November 2007 Teilen Geschrieben 26. November 2007 Hallo zusammen, ich habe von meinem AG ein Zwischenzeugnis erhalten, da ich es für Bewerbungen benötige. Allerdings ist es ziemlich miserabel und fehlerhaft. Die Fehler sind: Meine Adresse steht drin. Zum einen sollte sie nicht drinstehen und zum anderen ist sie auch noch falsch. Genaue Berufsbezeichnung nicht genau erkennbar. Das Zeugnis umfasst 2 (!) Seiten. Auf der 2. Seite steht aber nur der Grund für die Erstellung des Zeugnisses (ein Satz) und die Unterschrift des Geschäftsführers. Die Zeugnisnote ist 2. Obwohl man auch eine 3 rauslesen könnte, da ziemlich schwammig geschrieben. "Erfüllte die übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit." Ich habe dann selbst eins erstellt, nur noch eine Seite und genauere, gängigere Bezeichnungen, und der verantwortlichen Person vorgelegt. Diese lehnte meinen Entwurf jedoch strikt ab. Es wäre "zu sehr gequetscht". Meine Frage: Muß ich diesen Murks hinnehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 26. November 2007 Teilen Geschrieben 26. November 2007 Azubi oder Arbeitnehmer? Hinnehmen muss man erstmal nichts, aber mit Konfrontation bekommt man auch kein ordentliches Zeugnis. Das Zeugnis von meinem letzten Arbeitgeber umfasste auch 2 komplette Seiten. Versuch doch einen Kompromiss zu erzielen, strecke das Zeugnis auf 1,5 Seiten. BTW: warum steht der Jobwechsel an? Wurdest du gekündigt oder willst du selber kündigen? Oder Ende der Ausbildungszeit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 27. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2007 Azubi oder Arbeitnehmer?Arbeitnehmer Hinnehmen muss man erstmal nichts, aber mit Konfrontation bekommt man auch kein ordentliches Zeugnis.Dann sind die Leute nicht objektiv. Die "nette" Dame macht das angeblich schon seit 25 Jahren. Soviel zum Thema Berufserfahrung. :upps Versuch doch einen Kompromiss zu erzielen, strecke das Zeugnis auf 1,5 Seiten.Ich könnte es akzeptieren, wenn ich eine entsprechende Stelle (Leitung oder viele Projekte) hätte. Aber nicht für eine supraeinfache Tätigkeit, die jeder Depp kann. Ich bin Empfangskraft! Die lassen sich auf nichts anderes ein. 1,5facher Zeilenabstand, 12pt hauseigene Schrift (ähnelt Times New Roman). 1,5cm Abstand oben und unten. Selbst die Aufgabenbeschreibung wollten sie weder kürzen noch erweitern. BTW: warum steht der Jobwechsel an? Wurdest du gekündigt oder willst du selber kündigen? Oder Ende der Ausbildungszeit?Ich will kündigen, da ich als staatl. gepr. Betriebswirt, Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung und Industriemechaniker - Betriebstechnik derzeit hoffnungslos unterfordert bin. Ich entwickle langsam schon Depressionen (kein Scherz). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 27. November 2007 Teilen Geschrieben 27. November 2007 Du könntest über 630 BGB mit 109 Abs 2 GewO drohen. Ob es sinnvoll ist kannst nur du entscheiden. Viel Glück! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 27. November 2007 Teilen Geschrieben 27. November 2007 kenne einen ähnlichen Fall ... da meinte die Person welche das Zeugnis ausstellte, aber keinerlei Kontakt zur zu beurteilenden Arbeitnehmer hatte, "Ja, so ein Zeugnis bekommen hier alle!" Einfachste Methode, zum direkten Vorgesetzten gehen, eigenes Arbeitszeugnis vorlegen oder von Ihm erstellen lassen, zum Anwalt gehen und diesen Entwurf mit Verweis auf den direkten Vorgesetzten in der Firma durchboxen lassen ... naja, so wirklich durchgeboxt musste da nix werden. flattert erst einmal ein schreiben vom anwalt rein, machen die eigentlich recht schnell alles was man da fordert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 28. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2007 Danke Euch allen. Ich werde die Sache erstmal auf sich beruhen lassen. Sollte ich einen neuen Job finden, werde ich die genannten Möglichkeiten anwenden. Edit: ... zum Anwalt gehen und diesen Entwurf mit Verweis auf den direkten Vorgesetzten in der Firma durchboxen lassen ...Ob das so einfach ist? Ich bekomme ja ein Zeugnis. Leider ist nur die Form unter aller Sau. Und deswegen einen Anwalt einschalten? Übernimmt das überhaupt die Rechtschutzversicherung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. November 2007 Teilen Geschrieben 28. November 2007 Ob das so einfach ist? Ich bekomme ja ein Zeugnis. Leider ist nur die Form unter aller Sau. Und deswegen einen Anwalt einschalten? Übernimmt das überhaupt die Rechtschutzversicherung? Vergessen darfst Du halt nicht, dass das ein Zwischenzeugnis ist, darauf gibt es keinen gesetzlich formulierten Anspruch wie bei einem Zeugnis. ;-) bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 28. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2007 Vergessen darfst Du halt nicht, dass das ein Zwischenzeugnis ist, darauf gibt es keinen gesetzlich formulierten Anspruch wie bei einem Zeugnis. ;-) bimeiDeswegen sagte ich ja, daß ich die Sache auf sich beruhen lasse. Bei dem "Abschlußzeugnis" werde ich aber nicht so schnell aufgeben. Ich werde meine berufliche Karriere nicht durch die Inkompetenz der Anderen gefährden lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 28. November 2007 Teilen Geschrieben 28. November 2007 Also "vollsten Zufriedenheit" bedeutet eindeutig eine zwei. Mit einem stets wäre es ein 1. Was ist denn schwammig formuliert? Bsp. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 28. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2007 Was ist denn schwammig formuliert? Bsp."Herr XXX war nach kurzer Einarbeitung in der Lage, den Dienst alleinverantwortlich zu verrichten." Die Einarbeitung dauerte lediglich drei Tage. "Er zeigt sich motiviert und beweist sein Organisationstalent." Art und Weise werden aber nicht deutlich. Ich erstelle den Dienstplan für sechs Mitarbeiter. Würde diese Tatsache erwähnt, wäre auch das Organisationstalent erklärt. "Die Ihm übertragenen Aufgaben erledigt er mit großer Ehrlichkeit und zu unserer vollsten Zufriedenheit." Ehrlichkeit ist eine Grundvoraussetzung in jedem Beruf. :upps Auch hier fehlt eine Erklärung. Daß ich mit Bargeld von bis zu 1.500€ umgehe wäre z.B. eine Möglichkeit. "Übertragene Aufgaben": Es gibt für JEDE Stelle in unserem Haus ein Jobprofil mit genau definierten Aufgaben. Das einzige was ich ausserhalb dieses Profils mache, ist die Dienstplangestaltung. Die habe ich eiskalt an mich gerissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 28. November 2007 Teilen Geschrieben 28. November 2007 Das mit der "Ehrlichkeit" sollte (tendenziell) nicht drin stehen. Zur Begründung: "Ehrlichkeit" ist eigentlich etwas selbstverständliches. Wenn nun das Selbstverständliche auch noch explizit hervorgehoben wird, um es übermäßig zu betonen, kann beim (evtl. auch nicht ...) unbedarften Leser der Eindruck entstehen, dass es der Kandidat mit der Ehrlichkeit hier nicht allzu genau genommen hat. Grüße, fach_i_81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. November 2007 Teilen Geschrieben 28. November 2007 Das mit der "Ehrlichkeit" sollte (tendenziell) nicht drin stehen. Das gilt nur bedingt. In bestimmten Branchen / bestimmten Berufen kann es sogar nachteilig wirken, wenn es nicht da steht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 28. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2007 Das gilt nur bedingt. In bestimmten Branchen / bestimmten Berufen kann es sogar nachteilig wirken, wenn es nicht da steht.In meinem Fall wäre es also von wesentlichem Vorteil, wenn eine Begründung für diese Ehrlichkeit genannt würde? Derzeit liest es sich ungefähr so: "Macht alles recht ordentlich. Ehrlich, höflich und hilfsbereit ist er auch." Fehlt nur noch der Satz über Pünktlichkeit. Wie ich schon im Startthread schrieb, kann man auch ein befriedigend rauslesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kununu Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 "zur vollsten Zufriedenheit" ... ist die beste Benotung, die man bekommen kann. Natürlich müsste man den gesamten Text kennen, ob nicht im Zusammenhang das Zeugnis nicht ganz so gut ist ..... Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 29. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2007 "zur vollsten Zufriedenheit" ... ist die beste Benotung, die man bekommen kann.Stimmt nicht ganz. "... stets zur vollsten Zufriedenheit" ist die beste Wertung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 "zur vollsten Zufriedenheit" ... ist die beste Benotung, die man bekommen kann. Wobei du das Wörtchen "stets" vergessen hast. Edit: Mifst, zu langsam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Wie wäre es denn, wenn du mal das ganze Zeugnis zeigst und nicht nur Fetzen? Bisher sehe ich das Problem nicht wirklich. Die Zeugnisfetzen sind nicht schlimm. Dass auf der zweiten Seite nur die Unterschrift ist, ist zwar blöd, mindert aber nicht den Wert des Zeugnisses. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 @bimei: ja (schon richtig ...), allerdings eher nicht in dem Bereich, um den es hier geht, sondern mehr im Bankbereich bzw. Kassierer o.ä., wie sicherlich bekannt Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 3. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2007 @bimei: ja (schon richtig ...), allerdings eher nicht in dem Bereich, um den es hier geht, sondern mehr im Bankbereich bzw. Kassierer o.ä., wie sicherlich bekannt Arghieh. Meine Tischkante hatt ein Loch. Er schrieb, dass er mit Geld (Betriebsvermögen) in Berührung kommt und u.U. dieses auch Verwaltet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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