mischa1981 Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 Tag auch, folgendes: Ich bin seit dem 18.07.2007 arbeitssuchend, da an diesem Tag meine Abschlussprüfung war und ich diese auch bestanden habe. Nun habe ich mich natürlich auch beworben. Wie sieht es eigentlich aus bei Firmen, bei denen man schon eine Absage kassiert hat, mit erneutem Bewerben? Ich weiß ja nicht, ob die Firma meine Bewerbung noch hat oder nicht. Ich hab bislang alle meine Bewerbungen (alleine schon wegen der Jobrichtung) per Email verschickt. Sollte ich eigentlich bezüglich Referenzen die vollständige Telefonnummer meiner Ausbilderin mitschicken? Oder gilt das unter Betriebsinterna? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 Als Referenz hast du dein Ausbildungszeugnis (da steht der Ausbildende drin und der Betrieb). Wenn dich eine Firma abgelehnt hat, macht es in meinen Augen sehr wenig Sinn, sich auf die gleiche Stelle direkt nochmal zu bewerben. Wenn du nur noch keine Antwort hast, dann ist es immer gut, persönlich anzurufen und sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen (Interesse zeigen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 30. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2007 Hi, ne es ist ja nicht dieselbe Stelle, sondern eine andere, aber eben bei der gleichen Firma. Nur hab ich von denen schon eine Absage bekommen. Daher die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, dass ich mich nochmals dort bewerbe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 Nun, wenn Du Dich auf einen anderen Job bewirbst, könnte man sich/Dich fragen, was Du denn wirklich kannst und willst. Passt Du besser zum neuen Anforderungsprofil? Und man sollte sich erinnern, dass Du dich schon einmal beworben hast. Man arbeitet mit IT und da würde ich erwarten, dass alle Bewerber erfasst und erst mal einige Zeit gespeichert werden. 1pruefer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 30. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2007 Sagen wir es mal so: Mir geht es primär darum, eine Stelle zu bekommen, da ich von meinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wurde. Da ich aber auf jeden Fall in dieser Branche bleiben will, sehe ich für mich keine andere Chance, als mich auf jede Art von Projekten zu bewerben. Dazu gehört eben auch User Helpdesk usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
u0679 Geschrieben 1. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2007 Man arbeitet mit IT und da würde ich erwarten, dass alle Bewerber erfasst und erst mal einige Zeit gespeichert werden. 1pruefer Sollte man meinen. Wird wohl so auch sein, ist aber gem. Datenschutz nicht erlaubt. Die Daten müssen spätestens mit Ablauf des Bewerbungsverfahrens wieder gelöscht werden. Gruß u0679 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lf_dy_laglc Geschrieben 1. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2007 Sollte man meinen. Wird wohl so auch sein, ist aber gem. Datenschutz nicht erlaubt. Die Daten müssen spätestens mit Ablauf des Bewerbungsverfahrens wieder gelöscht werden. Oft sieht man aber ne Klausel "Bewerber erklären sich einverstanden, dass die Unterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespiechert werden." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 1. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2007 Oft sieht man aber ne Klausel "Bewerber erklären sich einverstanden, dass die Unterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespiechert werden." wo findet man so ne klausel? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 3. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2007 Die Daten müssen spätestens mit Ablauf des Bewerbungsverfahrens wieder gelöscht werden. Ähm, dies und in Verbindung mit dem AGG: "Abgelehnte Bewerber können bis zu 2 Monaten nach der Ablehnung die Ansprüche, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ihnen gewährt, gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen. Danach haben sie 3 Monate Zeit, Klage einzureichen. Unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten und anderen besonderen Umständen können Sie davon ausgehen, dass ein Jahr nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine weiteren Ansprüche von abgelehnten Bewerbern mehr geltend gemacht werden. In Ihrem Unternehmen sollten daher die Unterlagen, die benötigt werden, um ungerechtfertigte Ansprüche aus dem AGG abwehren zu können, für ein Jahr aufbewahrt werden." Quelle: Arbeitsrecht.org Des Weiteren gibt es eine mehrjährige Aufbewahrungspflicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Samleeraven Geschrieben 11. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2007 Es spricht nichts dagegen, sich bei einer Firma für unterschiedliche Stellen zu bewerben. Unter Umständen decken sich Anforderungs- und Eignungsprofil bei einem anderen Job besser. Viel Glück Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 11. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2007 Versuch es einfach. Im schlimmsten Fall gibt es halt wieder eine Absage. Selbst bei der gleichen Stelle würde ich da kein Problem sehen. Vielleeicht wurde ja damals ein anderer Bewerber knapp bevorzugt der sich aber während der Probezeit als untauglich herausgestellt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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