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Geschrieben

Moin, LOIte!

Meine Ausbildung neigt sich dem Ende zu und ich werde nicht übernommen... Also bin ich auf der Suche nach neuen Jobs. Oder ner neuen Ausbildung. Oder ne Studienplatz (bin mir noch nicht sicher, was ich will).

Na, jedenfalls habe ich mir auch schon den einen oder anderen Beratungstermin organisiert: Einerseits bei der Studienberatung der Universität Bonn, andererseits bei der Agentur für Arbeit. Wie sieht es denn da mit Freistellung/Sonderurlaub aus?

Muss mein ausbildendender Betrieb mir "auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren", wie es im BGB unter § 629 steht? Oder gibt es da einen gesonderten Paragraphen im BBiG, nach dem ich vorgehen muss?

Das war's auch schon wieder!

MfG,

Kraizee

Geschrieben

hi.

Ich werde nach der ausbildung auch nicht übernohmmen, doch ist das das klein Problem denn ich will noch mein FachAbi nach machen und muss auch noch zum Bund :old .

Das kommt aber davon das ich erst 18 bin :D

MFG Rafzahn

Geschrieben

Oder gibt es da einen gesonderten Paragraphen im BBiG, nach dem ich vorgehen muss?

Im BBiG steht nichts dergleichen; der §15 "Freistellungen" ist ja sehr übersichtlich.

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