Kraizee Geschrieben 3. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2007 Moin, LOIte! Meine Ausbildung neigt sich dem Ende zu und ich werde nicht übernommen... Also bin ich auf der Suche nach neuen Jobs. Oder ner neuen Ausbildung. Oder ne Studienplatz (bin mir noch nicht sicher, was ich will). Na, jedenfalls habe ich mir auch schon den einen oder anderen Beratungstermin organisiert: Einerseits bei der Studienberatung der Universität Bonn, andererseits bei der Agentur für Arbeit. Wie sieht es denn da mit Freistellung/Sonderurlaub aus? Muss mein ausbildendender Betrieb mir "auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren", wie es im BGB unter § 629 steht? Oder gibt es da einen gesonderten Paragraphen im BBiG, nach dem ich vorgehen muss? Das war's auch schon wieder! MfG, Kraizee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Socke1337 Geschrieben 7. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2007 hi. Ich werde nach der ausbildung auch nicht übernohmmen, doch ist das das klein Problem denn ich will noch mein FachAbi nach machen und muss auch noch zum Bund :old . Das kommt aber davon das ich erst 18 bin MFG Rafzahn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 7. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2007 Oder gibt es da einen gesonderten Paragraphen im BBiG, nach dem ich vorgehen muss? Im BBiG steht nichts dergleichen; der §15 "Freistellungen" ist ja sehr übersichtlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elfengleich Geschrieben 7. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2007 Die Arbeitagentur würde Dir auch was husten, wenn Du keinn Job findest und es darauf schiebst, keine Zeit dafür gehabt zu haben. Kostet ja auch viel Zeit: Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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