rudi1981 Geschrieben 8. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2007 Hallo ich wollte mal fragen ob hier welche sind die sich mit Arbeitszeugnissen auskennen??? Weil es da ja so viele verschiedene versteckte Codes und Verschlüsselungen gibt. Herr XXX , geboren am XXXX , wohnhaft in ........... war in unserem Unternehmen vom ..... bis ........ als Regalauffüller in geringfügiger Beschäftigung tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte: Das ordnungsgemäße einsortieren und verräumen der Waren in die Warenträger unter Beachtung der innerbetrieblichen Frischevorschriften. Herr XXX war dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen und bewältigte die entscheidenden Aufgaben zuverlässig und sicher. Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte Herr XXX zu unserer vollen Zufriedenheit. Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war höflich und korrekt. Der Ordnung halber möchten wir erwähnen, dass Herr XXX stets ehrlich, fleißig und immer pünktlich war. Herr XXX scheidet zum ........ auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern den Entschluss von Herrn XXX sehr, wünschen ihm aber für seine Zukunft privat und auch beruflich alles Gute. Firma ....... Wer sich auskennt und mir helfen kann das zu bewerten nur zu würde mich freuen DANKE !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 8. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2007 Nur einige wenige Anmerkungen, in aller Kürze. "in geringfügiger Beschäftigung tätig" Das zeigt (meiner Meinung nach), dass es sich hier nicht um eine besonders wichtige Beschäftigung handelte, eher um einen Nebenjob (?). "Herr XXX war dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen" Zu vermuten: dem üblichen Arbeitsanfall, ja, aber nicht dem unüblichen oder außergewöhnlichen, wenn mal etwas mehr angefallen ist als standardmäßig zu erledigen war,also nicht gut. "Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte Herr XXX zu unserer vollen Zufriedenheit" Entspricht Note 3 (hier ohne "stets" bzw. "vollsten", Erklärungen dazu siehe auch frühere Postings) "Der Ordnung halber möchten wir erwähnen, dass Herr XXX stets ehrlich, fleißig und immer pünktlich war." Achtung: hier werden absolute Banalitäten, reine Selbstverständlichkeiten aufgezählt. Wenn Dinge genannt werden, die eigentlich selbstverständlich sind, ist das mit Sicherheit nicht gut. "Herr XXX scheidet zum ........ auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus." Zeugnissprache entschlüsselt, "scheidet (...) auf eigenen Wunsch aus:", im Klartext: dem Arbeitnehmer wurde nahe gelegt, von sich aus zu kündigen. Ansonsten wäre eine Kündigung des Arbeitgebers erfolgt (aus welchen Gründen auch immer.) "privat und auch beruflich alles Gute." Gute Wünsche für die Zukunft sind Standard, jedoch sollte das "beruflich" zuerst genannt werden, es zeigt die Prioritäten an. Genauso, wie auch beim "Verhalten" die Vorgesetzten immer vor den Kollegen genannt werden sollten, was hier auch der Fall war. Gruß fach_i_81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 8. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2007 "Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ... höflich und korrekt" würde für mich auf Dienst nach Vorschrift schließen lassen, genau wie die Erwähnung von "pünktlich" eine bewusste Einhaltung des Feierabends zeigen dürfte. Wenn man dem "üblichen Arbeitsanfall gewachsen" war und die "entscheidenden Aufgaben zuverlässig und sicher" bewältigte, dann fragt man sich, wie sah es bei größeren, bzw ungeplanten Arbeitsanforderungen aus? Und bezieht sich "ehrlich" auf den Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen, dann könnte man seine persönliche Meinung gelegentlich bis öfter unverblümt geäußert haben. (Nur) "Der Ordnung halber möchten wir erwähnen" ... hmm, klingt mir nicht begeistert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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