phpler Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 Hi, ich habe im August eine Ausbildung zum FIAE in Hamburg begonnen, leider beinhaltet die Ausbildung ja auch die Berufsschule. Dazu habe ich nun eine Frage, unter welchen Vorraussetzungen kann man sich von der Berufsschule befreien lassen (bin 20J., Realschulabschluss, 12J. Schule besucht) oder geht dies generell nicht? Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen würde... Zitieren
turboloader Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 Also ich kenne einige, die haben schon mehr Jahre als du in der Schule verbracht und müssen trotz allem zur Berufsschule . Also ich wüsste jedenfalls nicht , dass es möglich wäre. Gruß turboloader Zitieren
bigvic Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 Hi, hier ein Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz ... (Die wichtigen Dinge sind fett markiert) § 39 Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht (1) Die Berufsschulpflicht beginnt nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule oder mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis. (2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzblatt I Seite 1112), zuletzt geändert am 20. Juli 1995 (Bundesgesetzblatt I Seiten 946, 947), in der jeweils geltenden Fassung stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. (3) Jugendliche, die nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht weder eine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eintreten oder sich in einer öffentlich geförderten Bildungsmaßnahme befinden, erfüllen die Berufsschulpflicht nach neunjährigem Vollzeitschulbesuch durch den Besuch einer mindestens zweijährigen beruflichen Vollzeitbildungsmaßnahme oder nach zehnjährigem Vollzeitschulbesuch durch den Besuch einer mindestens einjährigen beruflichen Vollzeitbildungsmaßnahme. (4) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung oder an Rehabilitationsmaßnahmen der Rehabilitationsträger sowie Personen, die sich extern auf eine Prüfung vor einer zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten, sind für die Dauer der Maßnahmen zum Besuch der Berufsschule berechtigt. (5) Jugendliche, die eine Ausbildung im öffentlichen Dienst erhalten, sind von der Berufsschulpflicht befreit. Jugendliche, die eine dem Berufsschulunterricht entsprechende Ausbildung auf bundes- oder landesgesetzlicher Grundlage erhalten, kann die zuständige Behörde von der Berufsschulpflicht befreien. (6) Die Berufsschulpflicht entfällt oder endet vorzeitig am Ende des Schulhalbjahres, wenn die zuständige Behörde feststellt, daß die bisherige berufliche Ausbildung den weiteren Besuch der Berufsschule entbehrlich macht. § 40 Ruhen der Schulpflicht (1) Die Schulpflicht ruht für eine Schülerin mindestens vier Monate vor und sechs Monate nach einer Niederkunft, sofern die Schülerin dies beantragt. (2) Die Berufsschulpflicht ruht für die Dauer des Wehr- und Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres oder ökologischen Jahres. Sie kann für die Dauer des Besuchs einer Bildungseinrichtung ruhen; die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Behörde auf Antrag der Berufsschulpflichtigen oder des Berufsschulpflichtigen. (3) Die Zeit, in der die Schulpflicht ruht, wird auf Antrag auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. § 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht (1) Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, daß die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Sie sind verpflichtet, die Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- und abzumelden. (2) Ausbildende melden die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Berufsschulpflichtigen an und ab. Sie gewähren ihnen die zur Erfüllung der Schulpflicht erforderliche Zeit und halten sie dazu an, daß sie am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. ciao, vic P.S.: Ich frage besser nicht, warum du nicht in die BS gehen willst ... Zitieren
1pruefer Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 Im Ausbildunsgvertrag sollte etwas zu den "Pflichten des Auszubildenden" stehen. Dazu gehört "regelmäßig die Berufsschule zu besuchen". Falls Du kein Interesse hast, den Vertrag zu erfüllen, solltest Du diesen kündigen. :-( Zitieren
Franzose Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 mit nem Abi könntest du dich von ein paar fächern befreien lassen (zumindest in Bayern) Zitieren
Grandmasta Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 Wieso willst du denn nicht zur Berufsschule? Also mal ganz ehrlich: Du warst 12 Jahre in der Schule und hast danach "nur" einen Realschulabschluss. Bist du sicher, dass du den theoretischen Teil das Ausbildung schaffst, indem du ihn dir selber aneignest? Deine Berufsschule ist vielleicht nicht die Beste, aber trotzdem wird es ganz ohne Schule um einiges schwerer, die Prüfung zu bestehen. Also ich z.B. fand unseren Unterricht als Prüfungsvorbereitung garnicht mal so schlecht. Trotzdem haben aus meiner Klasse schriftlich, die Meisten nur mit 3 oder 4 bestanden. Und man konnte auch genau sehen, dass die Realschüler größere Schwierigkeiten mit dem Stoff hatten, als diejenigen mit Abitur oder Fachabi. Zu deiner Frage: Nein, ich denke nicht, dass das in deinem Fall so einfach geht. Zitieren
dragi Geschrieben 10. Dezember 2007 Geschrieben 10. Dezember 2007 Hallo, leider bekomme ich die Quelle grad nicht zu fassen. Ich habe eine Ausbildung zum AE gemacht und hätte nicht in die BS gemusst. Habe den AE als zweite Ausbildung gemacht aber ich weiss leider grad nicht mehr ob es am Alter, dem Abi oder der 2ten Ausbildung lag. Der einzige grund warum ich hinging war mein Chef der mit der BS und der IHK schon alles geklärt hatte, aber ein bekannter in der IHK zu ihm sagte das es doch sehr wichtig wäre in die BS zu gehen. Nunja, wir hatten uns darauf geeinigt das ich in der BS Zeit nicht im Betrieb erscheinen soll aber was ich mache, dann meine Sache ist. Ob man die BS nun gut finden soll oder nicht will ich aber mit diesem posting nicht kläre. Ich habe meine Ausbildung verkürzt und eigentlich nur das letzte BS Jahr mitgemacht und einen super Abschluss und nen guten Job. Persönlich fand ich die BS eher uninteressant und hab das meiste zuhause gepaukt. Andererseit finde ich das Duale Ausbildungssystem sehr gut und man kann glücklich sein das es eine BS gibt denn viele Betriebe bilden nicht gerade Prüfungsrelevant aus. Gruß dragi Edit: Zusammenfassend Schulgesetz des Landes NRW §38: Ab 21 Jahren ist man nicht mehr Schulpflichtig und der Beginn einer Ausbildung berechtigt zu einem Besuch der BS aber verpflichtet nicht. Zitieren
JE-ID Geschrieben 10. Dezember 2007 Geschrieben 10. Dezember 2007 Mal von allen Gesetzen ab, würde ich dir trotzt allem zum BEsuch der Berufsschule raten. Im Normalfall sollte man mit einem guten Realschulabschluss die Ausbildung zwar ohne Probleme schaffen können, dennoch wird dies wohl ohne den Besuch der Berufsschule um einiges schwerer werden. Auch wenn die Berufsschule sicherlich nicht wirklich immer das non plus ultra ist, was die Vermittlung eines umfassenden Wissens angeht, so schafft sie doch einige wichtige Grundlagen und kann evtl. Interesse an bestimmten Themen wecken, auf welche man von allein evtl. auch nicht gekommen wäre. Außerdem halte ich des weiteren die Prüfungsvorbereitung, wie sie an den meisten Berufsschulen stattfindet für recht sinnvoll, da die Lehrer das Ganze nicht zum ersten Mal machen und so auch recht gut wissen, wie die IHK tickt. Zitieren
bimei Geschrieben 10. Dezember 2007 Geschrieben 10. Dezember 2007 leider bekomme ich die Quelle grad nicht zu fassen. Zusammenfassend Schulgesetz des Landes NRW [...] Was dann ja auch völlig irrelevant ist, da NRW nicht gleich Hamburg ist, Schulgesetze Ländersache sind und vic oben bereits Teile aus dem Schulgesetz Hamburgs gepostet hat. bimei Zitieren
fach_i_81 Geschrieben 10. Dezember 2007 Geschrieben 10. Dezember 2007 Irgendwas stimmt hier doch nicht. Der TE hat 12 Jaher lang die Schule besucht, aber nur Realschulabschluss? Nach 12 Jahren kann man Abitur (neue Richtlinie, G12) oder Fachabitur machen, Mittlere Reife/Realschule nach 10 Jahren. Wenn er aber nur M. R. (Realschule) hat, was war dann mit den beiden anderen Jahren? Auf welcher Schule war er dann, und warum hat er diese offensichtlich ohne Abschluss verlassen? Zitieren
JE-ID Geschrieben 10. Dezember 2007 Geschrieben 10. Dezember 2007 Die Frage stellen wir uns glaub ich alle und obwohl sie nicht primär zur Debatte steht wäre eine Antwort sicherlich ganz nett Zitieren
Franzose Geschrieben 10. Dezember 2007 Geschrieben 10. Dezember 2007 ach wenn man zB von 7 HS auf 7 RS wächselt und dann no mal sitzen bleibt hat man die 12a Schule scho zusammen. Das war n Beispiel wies n Kumpel von mir gemacht hat Zitieren
dragi Geschrieben 10. Dezember 2007 Geschrieben 10. Dezember 2007 @bimei entschuldige das ich mir diesen Kommentar dazu gesparrt habe. In meinem Post habe ich geschrieben das ich nicht mehr wusste warum genau ich die BS nicht besuchen musste und habe das im Edit nur nachgereicht... Zitieren
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