mistro Geschrieben 20. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2007 Hallo zusammen, ich habe im November Weihnachtsgeld + eine Gratifikation gezahlt bekommen. Im Januar läuft mein Arbeitsvertrag aus. Mir wurde ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, welchen ich jedoch nicht unterschreiben werde. Muss ich das Weihnachtsgeld oder die Gratifikation zurückzahlen? Ich weiß das dies manchmal nötig ist, wenn man selbst kündigt! Da ich jedoch nicht gekündigt habe, sondern mein Vertrag lediglich ausläuft bin ich mir unsicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Phenom Geschrieben 20. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2007 Nein Weihnachtsgeld und Bonus bezogen sich ja vermutlich auf das vergangene Jahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 20. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2007 Hi, das hängt davon ab, was in deinem alten Vertrag steht. So einfach "nein" kann man da nicht sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 20. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2007 das hängt davon ab, was in deinem alten Vertrag steht. Ganz genau. Und u.U. dann noch wie die zusätzliche Vergütung heisst, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt usw. usf. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 20. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2007 Die zusätzliche Gratifikation heißt "Sonderzahlung" und wurde für das GJ 2006/2007 im November 2007 gezahlt! Das Weihnachtsgeld wurde als Weihnachtsgratifikation gezahlt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über Sonderzahlungen drin, außer das ich diese nicht von dritten annehmen darf. Mein Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit ohne das es einer Kündigung bedarf! Zu sagen ist wohl noch das es sich um den Manteltarifvertrag des Einzelhandels handelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 22. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2007 In vielen Verträgen stehen kleine Klausueln wie "... ist zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis bis März des Folgejahres endet". Wenn sowas bei dir gar nicht drin steht, würde ich einfach mal bei deinem Chef / Personalabteilung nachfragen. Da du eh gehen wirst, tut dir die Frage auch nicht weh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 22. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 22. Dezember 2007 Also macht man keine unterscheidung zwischen kündigung und Ablauf des Vertrags? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 22. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2007 Radio Eriwan sagt: ..... 8) Kommt auch hier wieder auf die Formulierung in deinem Vertrag an. Ich hatte mal einen da stand eben drin: "Wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. des folgejahres endet." Also kein Unterschied Kündigung und Ende. In meinem aktuellen steht drin: "Wenn eine der beiden Parteien das Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. des Folgenden Jahres kündigt." Musst also wirklich mal deinen Arbeitsvertrag raussuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
N0b0dy Geschrieben 22. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2007 Ja bei mir steht drin wenn das Arbeitsverhältnis durch Gründe, die nicht vom Arbeitgeber zu Verantworten sind, endet muss ich zurückzahlen. Sprich wenn ich im ersten Quartal kündige zahle ich wenn sie kündigen zahl ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seven1984 Geschrieben 1. Januar 2008 Teilen Geschrieben 1. Januar 2008 Ich will zwar keine juristischen Aussagen treffen, das kann ich garnicht. Rechtsverbindlich kann nur ein Rechtsanwalt etwas dazu sagen. Aber wenn es eine Gratifikation für 06/07 läuft und du einen befristeten Vertrag hast, ist dem AG bekannt, dass das Schuldverhältnis zum 31.1.2007 endet. Somit dürfte er sich nicht auf eine etwaiige Formulierung berufen können, die da lautet 1....der vertrag ist befristet bis zum 31.1.08. 2...sollte das Vertragsverhältnis bis 31.3 des folge Jahres enden..... Somit glaube ich kaum, dass ein AG hier Zahlungen zurückfordern kann. In jedem Falle tät ich es darauf ankommen lassen und ein anzurufendes AGG entscheiden lassen. Die Chancen stehen meiner bescheidenen juristischen Meinung nach, sehr gut. Aber sollte es eine große Summe sein, lass dir das lieber von einem RA bestätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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