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Bußgeld bei verbotemen Linksabbigen?? Punkte?


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Geschrieben

Hallo,

unsere Firma sitzt in einer 30kmh Zone. Vor kurzem wurde die Verkehrsführung innerhalb der Zone geändert und ich kann nicht mehr aus der Seite aus der ich komme in unsere Straße einbiegen da dort jetzt eine durchgezogene Linie ist.

Ich muss also 100Meter weiter fahren. Wenden und dann rechts in die Straße einbiegen.

Welche Strafe würde mich erwaten wenn ein Polizeibeamter dabei erwischt wie ich die Linie rein zufällig übersehe und links in die Straße einbiegen??

Gibt es Punkte oder nur Bußgeld?

Geschrieben

Geldbuße (wenn überhaupt)... außer dir fährt jemand hinten drauf weil du da bremst, dann kommst du in erklärungsnot (was aber in Teilschuld enden wird)

ansonsten würde ich das nicht so eng sehen...

Geschrieben

Also lt. Tatbestandskatalog würde ich sagen, dass diese beiden zutreffen:

Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung

(Zeichen 295 oder 296).

§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.3 BKat

30,00 Euro + Auslagen

und

Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 *) vorgeschriebene Fahrtrichtung.

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 138 BKat

10,00 Euro

Durch die Tateinheit, sollte also nur die schwerere geahndet werden. Auslagen sollten , sofern du von dem Herrn Polizisten nur verwarnt wirst und die Strafe gleich akzeptierst, keine entstehen....

Geschrieben

Ich würde mich eher fragen, wieso hier die Verkehrsführugn geändert wurde?

Evtl. um die Sicherheit zu erhöhen?

Vieleicht ist ein Schulweg in der Nähe? Oder es gab viele Auffahunfälle bei den Linksabbiegevorgängen?

Aber es ist sicher nur Schikane. Verkehrsplaner werden von den Städten nur zur Schikane eingestellt. :beagolisc

:old

Geschrieben

war bei mir mal ähnlich..

beifahrer hat spontan gerufen "links abbiegen", dabei war da diese blaue Schild mit dem geraden Pfeil drauf... Naja, abbiegen war nicht.

Leider standen an der Ampel die Grünen..

10 EUR gab et bei mir wegen missachtung von verkehrsschildern...

würde mal sagen, es macht keinen unterschied ob nun schild oder straßenmarkierung..

liebe grüße...

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