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Geschrieben

Guten Tach,

(hoffe es is des richtige gebiet, ansonsten bitte verschieben !!!)

ich nehme es schonmal vorweg, bin der SuFu mächtig und hab auch schon viele informative sachen gefunden, dennoch wollt ich gern einen Thread hier starten, der sich genauer mit meinem "problem" befasst.

z.B. http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/69758-bundeswehr-brauche-hilfe.html

ausgangslage : (*g*)

ich bin 22 jahre alt und im moment im 2ten lehrjahr als fisi. meine zwischenprüfung steht vor der tür, die ich mit einem guten ergebnis abschließen möchte, da ja seit diesem jahr zwischenprüfungen gewertet werden (40% von der schrft. note , ergo = 20 % der endgültigen note)

sollte das ergebnis wie erhofft gut ausfallen, würde ich gerne meine ausbildung verkürzen, gesetz dem fall, mein arbeitgeber stimmt da zu, doch da mache ich mir wenig sorgen.

nun, ich war keine 2 monate in der ausbildung da hat der bund angeklopft zur musterung ! bin dahin gefahren .. das gespräch + ärztlichen test hinter mich gebracht = t2 ! der 3te test (?) wurde aufgeschoben, da das ergebnis 2 jahre gültig sein müsse, somit würde dies gemacht, wenn ich mit der ausbildung fertig bin.

nun ist es so, das ich 23 bin, wenn ich die ausbildung verkürze und 24 wenn ich sie voll durchziehen "muss". mein arbeitgeber bietet mir einen 12monatigen zeitvertrag an (öfftl dienst) doch danach muss er mich ziehen lass (wobei er mich gern fest da hätte).

im prinzip möchte ich mich auch gerne von meinem jetztigen wohnort losreißen und in den süden, richtung karlsruhe. gibt eine menge jobs da und das ganze gebiet spricht mich sehr an.

klar bin ich nicht der einzige auf diesem planeten, der dieses problem hat, dennoch möchte ich mich nun vor dem bund (ja sagen wir) drücken ... ! ich bin nach dem ganzen bund etc 24, einen frischen gesellenbrief schwerer, wo ich aber nichts an berufserfahrung nachweisen könnte. dies möchte ich gerne verhindern und direkt nach der ausbildung in dem job arbeiten. allerdings würde jede firma fragen "wie siehts denn mit dem bund aus ?" ... !

ohne einem wisch, das ich nichtmehr zum bund / zivi etc muss, könnt ich das wohl gleich knicken auch nur ansatzweise mich zu bewerben .... oder ?

im prinzip gäbe es ein paar möglichkeiten um den bund auszusetzen .. ?!:

# durch den 3ten test ausgemuster zu werden

# ersatzdienst (ehrlich gesagt nicht das , was ich mir wünsche)

# klagen (Klage gegen die Einberufung ein, mit Begründung ungerechter Einberufungspraxis, was schon einmal vor Gericht durchging und in den Medien Recht breit getreten wurde. Die Bundeswehr befürchtete schon eine Klagewelle, aber irgendwie nimmt keiner dieses Recht für sich in Anspuch.)

// was wohl am effektivsten wäre, aber den stress ungemein erhöhen würde

vielleicht hat ja wer von euch genau dies durchgemacht oder andere wege gefunden. ich wüsste auch absolut nicht an wen ich mich wenden soll. ein arbeitskollege meinte, ich solle keine schlafenden hunde wecken... aber das kann es ja auch nicht sein, wenn ich doch in der berufswelt arbeiten möchte, ohne in der "angst" zu leben, jeden tag könnte die post reinflattern.

soll ich mich an den sachbearbeiter beim kwea wenden .. nen anwalt ? bin relativ ratlos, da ich auch gerne die sache geklärt hätte.. !

danke für konstruktive vorschläge/meinungen und die bitte, nicht zu flamen weil ich mich drücken mag, denn der bund würd mir gefallen, doch den tatsächlichen nutzen für meinen werdegang, stell ich doch arg in frage !

grüße

raffy

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Geschrieben

Lass Dich erneut mustern.

Erst dann hast Du Gewissheit, ob Du a) ueberhaupt wehrdienstfaehig bist und B) zum Wehrdienst herangezogen werden kannst.

Erst danach ist es sinnvoll ueber evtl. Alternativen nachzudenken.

Und wenn Du eingezogen werden solltest, kannst Du alternativ auch zum THW/Katastrophenschutz gehen und dort den Wehrersatzdienst neben Deinem Job ableisten. Dauert halt nur laenger als Bund/Zivi.;)

Geschrieben

wie gesagt, ersatzdienst is nicht so mein ding, weil das auch meist nur pseudo is ... aber naja ! weiss is bissl dreist das ich mich gänzlich aus der sache halten mag .. aber nunja ... schwirrt mir halt im kopf rum !

2tes mal komplett mustern ?! mir fehlt ja eigentlich nur dieser sporttest oder so

Geschrieben

Warum nicht?

Nach 2 Jahren kann sich viel aendern.

Vielleicht hast Du jetzt ein Leiden was vorher nicht erkannt wurde.;)

Es gibt nur eine Alternative zu den bereits genannten: Stelle einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung.

Und auch der macht nur Sinn, wenn Du definitiv weisst, dass Du eingezogen wirst.

Geschrieben

Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten für dich:

1. Ruf beim Kwea an (ich hatte nach meiner Musterung die nummer von "meiner" Beraterin bekommen) Und frag mal wie die Chance steht, dass du mit T2 überhaupt eingezogen wirst. Es soll Kwea's geben die fragen ob man überhaupt will und wenn man Nein sagt und T2 ist fliegt man schon aus der Kartei.

2. Bei den meisten Gewerkschaften gibt es Rechtsanwälte die Ihre Mitglieder kostenlos in Arbeitsrechtlichen Fragen beraten, vllt haben die auch nen Plan was in diesem Fall zu tun ist, einfach nummer besorgen und anrufen, falls du irgendwo Mitglied bist.

3. Wie du auch schon geschrieben hast, geh zur nächsten Musterung und stell dich blöd an. Allerdings gibt es Kwea's die auch total unfähige Leute nehmen.

4. such dir im Internet eine krankheit durch die man ausgemustert wird (bettnässer z.B. geht immer), geh zum Arzt deines Vertrauens und lass dir diese Bescheinigen //solltest du nur als letzten Ausweg benutzen

5. Sollte alles nicht geklappt haben kannst du immer noch den Gerichtlichen Weg gehen

Geschrieben

oh vielen dank :)

hört sich gut, danke für die detailreichen tipps ! werd mal mit meinem chef darüber quatschen, weil der auch eher wenig vom bund hält und mir wohl auch behilflich sein könnte ! gäbe wohl noch nen wisch ... unverzichtsantrag ... beim jahresvertrag bissl blöde, aber vllt kann man was einfädeln :)

Geschrieben

Zur Unabkömmlichkeitsstellung:

BAZ Einberufungshindernisse

§ 16 Unabkömmlichstellung

(1) Zum Ausgleich des öffentlichen Interesses an der Heranziehung zum Zivildienst und desjenigen an der Deckung des personellen Kräftebedarfs für Aufgaben außerhalb des Zivildienstes kann ein Dienstpflichtiger, wenn das letztgenannte öffentliche Interesse überwiegt, für den Zivildienst unabkömmlich gestellt werden, solange er für die von ihm außerhalb des Zivildienstes ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann. Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Grundsätze, die dem Ausgleich des personellen Kräftebedarfs zugrunde zu legen sind.

(2) Über die Unabkömmlichstellung wird auf Vorschlag der zuständigen Verwaltungsbehörde entschieden. Das Vorschlagsrecht steht auch den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, für ihre Bediensteten zu. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung zu regeln. In der Rechtsverordnung kann die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf oberste Bundesbehörden oder die Landesregierungen mit der Befugnis zur Weiterübertragung auf oberste Landesbehörden übertragen werden; die nach dieser Verordnung vorschlagsberechtigte oberste Bundesbehörde oder die Landesregierung kann, soweit Landesrecht dies zulässt, das Vorschlagsrecht auch durch allgemeine Verwaltungsvorschrift regeln. Die Rechtsverordnung regelt auch, wie Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesamt und der vorschlagenden Verwaltungsbehörde unter Abwägung der verschiedenen Belange auszugleichen sind. Die Rechtsverordnung regelt ferner, für welche Zeiträume die Unabkömmlichkeit ausgesprochen werden kann und welche sachverständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft zu hören sind.

(3) Der Dienstherr oder Arbeitgeber des Dienstpflichtigen ist verpflichtet, dem Bundesamt den Wegfall der Voraussetzungen für die Unabkömmlichstellung anzuzeigen. Dienstpflichtige, die in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, haben den Wegfall der Voraussetzungen selbst anzuzeigen.

Geschrieben

Servus,

ja komm in den Süden, hier isses schön.

Beim schnellen lesen hast du geschrieben, dass du jetzt 23 bist, 24 wenn du fertig bist.

Eingezogen werden kannst du nur, wenn du < T3 gemustert bist oder <= 23 Jahre.

Trennen dürfen die dich nur innerhalb des Grundstudiums oder im ersten Lehrjahr (hoffe meine Info iss noch aktuell). Sieht also gut aus für dich.

Ich würde allerdings nicht im Kwea anrufen, warum schlafende Hunde wecken?

Durch die ganze Kasernen Schließungen kommen die mit den Leuten eh nicht mehr hinterher, heisst quasi sind zu viele mögliche Wehrdienstleistende als Plätze vorhanden.

Geschrieben

Dass du gemustert wurdest ist ja normal. Da wird kaum jemand vergessen.

Das heißt aber noch lange nicht dass du auch eingezogen wirst. Und deswegen ist auch der größte Fehler den du machen kannst, einen Kriegsdienstverweigerungsantrag zu stellen. Ganz einfach weil du dich damit selbst einziehst. Zwar nicht zum Bund, sondern zum Zivi.

Folglich, lass dich fertig mustern und versuch n möglichst anständiges Ergebnis zu erzielen. Sich bei Sachen wie Intelligenztest dumm anzustellen ist saudämlich. Sollte man doch mal beim Bund landen, bekommt man dann nich mehr so leicht n vernünftigen Posten, man landet zudem sicher beim Heer *G*. Auch bei den anderen Tests isses nicht grad sinnvoll ne schlechte Figur zu machen.

Ich weiß es nicht genau, aber ich meine dass Krankenkassen auch Einsicht in die Musterungsakten nehmen können. ( oder so ähnlich :D ) Auf jeden Fall sollte man zusehen da nichts Wildes zu behaupten. (Drogen, chronische Krankheiten usw. )

Wenn du nach der Ausbildung 24 bist, isses schon recht unwahrscheinlich überhaupt eingezogen zu werden. Und wenns doch passiert, kannst du immernoch rechtliche Schritte einleiten. Wahrscheinlicher ists jedoch, dass du 25 wirst und bis dahin nix passiert ist. Und dann ists sowieso Ende im Gelände mit Wehrpflicht.

Geschrieben

@Youser:

ist im Wesentlichen richtig, was Du geschrieben hast, nur eine kleine Ergänzung: die Krankenkassen haben mit den Musterungsakten überhaupt nichts zu tun und nehmen dort auch keine Einsicht (können sie nicht.) Musterungsakten werden nur u. U. von einer Behörde zur anderen weitergereicht (z. B. Amtshilfe), unter bestimmten Voraussetzungen (alles selbst erlebt :) ).

Gruß fach_i_81

Geschrieben
@Youser:

ist im Wesentlichen richtig, was Du geschrieben hast, nur eine kleine Ergänzung: die Krankenkassen haben mit den Musterungsakten überhaupt nichts zu tun und nehmen dort auch keine Einsicht (können sie nicht.) Musterungsakten werden nur u. U. von einer Behörde zur anderen weitergereicht (z. B. Amtshilfe), unter bestimmten Voraussetzungen (alles selbst erlebt :) ).

Gruß fach_i_81

hmm. ok, aber diese Seite sagt da was anderes. Falsche Musterung kann Folgen haben Versicherungen News

Geschrieben

Aha - ist interessant (das habe ich nun nicht gewusst.) Natürlich ist (war) bekannt, dass die Akte archiviert und aufbewahrt wird - ist klar.

Wenn es tatsächlich so ist, dass privatwirtschaftlich tätige Unternehmen

(z. B. Krankenversicherungen) Einsicht in (staatliche) Akten nehmen können, dann wundert mich das schon sehr.

(Was vorkommen kann - und auch tatsächlich vorkommt - ist, dass staatliche Stellen bzw. Behörden, z. B. Gesundheitsämter, die Akten anfordern können und dann Einsicht nehmen, wenn das für ihre Zwecke erforderlich ist.)

Gruß fach_i_81

Geschrieben

Und wenn Du eingezogen werden solltest, kannst Du alternativ auch zum THW/Katastrophenschutz gehen und dort den Wehrersatzdienst neben Deinem Job ableisten. Dauert halt nur laenger als Bund/Zivi.;)

Find ich auch, bin etz seit 2002 beim THW dabei.

Erstensmal die Leute sind Saugeil drauf, und als azubi musst du nicht zu Einsätzen fahren -> Ausbildung geht vor!

Ich mein, ich mach etz a meine 2.te ausbildung zum FiSi und alles passt mit kwea und den anderen "Leuten/Ämtern".

außerdem kannst du dich später über das THW über Lehrgänge weiterqualifizieren, was du vll. später im Beruf auch brauchen kannst :beagolisc

Greetz

Svenee

PS: De Mädels stehn auf Leute in Uniform!!

Geschrieben

Das ist zwar eine Möglichkeit, aber es kann natürlich sein, dass es nicht in seine (die des TE) persönliche Lebensplanung passt, sich für ... (?) Jahre zum THW o. ä. zu verpflichten. Also: ob das konkret möglich ist, ist wieder eine andere Frage. (Und wie die Leute dort drauf sind, ist wohl vom Einzelfall abhängig - also nicht zu sehr pauschalisieren ... :D:D)

Gruß fach_i_81

Geschrieben

Ich hab auch Zweifel, dass das ohne Einverständnis geht. Also das mit den Krankenkassen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Allerdings ist das schon n haken. Angenommen du willst sowas abschließen und die wollen reingucken. Selbst wenn du dann zustimmen musst und das dann nicht tust, wirds wohl negativ ausgelegt.

Geschrieben
# klagen (Klage gegen die Einberufung ein, mit Begründung ungerechter Einberufungspraxis, was schon einmal vor Gericht durchging und in den Medien Recht breit getreten wurde. Die Bundeswehr befürchtete schon eine Klagewelle, aber irgendwie nimmt keiner dieses Recht für sich in Anspuch.)

ungerechter Einberufungspraxis? Kannst du das genauer erörtern?

Klagen gegen die BW sind reine Glückssache.

Es gab mal einen Fall, da hat jemand wegen einem Augenfehler seinen Prozess gewonnen. Das wurde auch in der Presse breitgetreten. Den besagten Anwalt nahm ich auch, mit dem gleichen Fehler. Das zog sich über 1 Jahr hin, kostete unnötig Geld und bis die Abweisung kam, hatte ich schon über die Hälfte BW Zeit hinter mir. Und da war es mir inzwischen ehrlich gesagt schon egal.

Nur weil jemand anders einen gleichen Prozess gewonnen hat, ist das noch keine Garantie.

Geschrieben

ungerechter Einberufungspraxis? Kannst du das genauer erörtern?

Ich bin zwar nicht dot-raffy, gemeint ist bzw. war aber wahrscheinlich folgendes:

Es ist einfach nicht mehr der hohe Bedarf an Wehrpflichtigen vorhanden, auch die Bundeswehr muß sparen bzw. hat seit dem Ende des kalten Krieges nicht mehr die Notwendigkeit, große Massen an Wehrpflichtigen einzuberufen - abgesehen davon, dass das alles auch sehr teuer ist. Deshalb wurde vor einigen Jahren die Regelung soweit umgestellt, dass nur noch Leute aus den Tauglichkeitsklassen 1 und 2 eingezogen werden.

Bei Klasse 1 (uneingeschränkt verwendbar) sind die Anforderungen so hoch gesetzt, dass dies maximal von 5 % (eher weniger) der Wehrpflichtigen erfüllt werden, Tauglichkeit 1 bekommt also fast niemand.

Auch Klasse 2 (verwendbar mit wenigen Einschränkungen o.ä.) ist nicht allzu häufig vertreten.

Zusammen sind das so wenige "männliche Jugendliche" :D, dass ein großer Teil (70 ... 80 ... vielleicht 90 %) überhaupt nicht mehr zum Bund gehen muss. Daher ist eben keine Gerechtigkeit mehr vorhanden: der größte Teil der Kandidaten muß nicht (mehr) hingehen - einige wenige müssen es (noch).

Es leuchtet ein, dass dies eben entsprechend ungerecht ist, daher sind auch die Klagen gegen die Einberufungspraxis gerechtfertigt und angemessen, der erste Fall war ja gleich erfolgreich (Vater war natürlich Jurist - klar.)

Ich kann nur jedem dringend empfehlen, bei diesem "Spiel" nicht mitzumachen und sich ausmustern zu lassen, so schwer ist es heutzutage wirklich nicht. In den meisten Fällen sind die 9 Monate einfach verschwendete Zeit, nicht mehr und nicht weniger. Du persönlich (und auf dich kommt es an) hast davon (Wehrdienst / Zivildienst ableisten) überhaupt nichts. Von daher: s. o.

Gruß fach_i_81

Geschrieben

Naja, das stimmt zumindest für meine Region/Bekanntenkreis nicht.

T2 ist eher sowas wie der Defaultwert den die allermeisten schaffen. T1 tatsächlich wenige, aber T3 ebenfalls nicht gerade viele.

Das Problem mit der Wehrgerechtigkeit entsteht aber nun deshalb, weil eben so viele T2 sind, und damit alle tauglich, aber von denen nur ein Bruchteil überhaupt eingezogen wird.

Egal. Ich bin im Nachhinein froh dass ich Wehrdienst vor der Ausbildung gemacht hab. War zwischen Abi und Ausbildung mal ne gute Abwechslung und ne interessante Erfahrung. Nach der Ausbildung haette ich mich aber auch lieber nich einziehen lassen.

Geschrieben

Ich kann das von fach_i_81 auch so bestätigen.

War selber lange genug da um zu sehen was da abgeht.

Hier noch ein sehr guter Artikel dazu:

Wehrpflicht-Willkür: Ausgemustert wegen Karies - SchulSPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Ich finde es heutzutage auch wichtiger den ***** an die Wand zu bekommen und sich nicht 9 wichtige Monate in seinem jungen leben von irgend so einem zu kurzgekommenen Ausbilder bespaßen zu lassen. Natürlich kann man das nicht pauschalisieren, will man in die Rüsttechnik oder zur Luft- und Raumfahrttechnik ist der Schritt BW gar kein schlechter. Aber viele Studieren nunmal danach oder arbeiten und viele tun in den 9 Monaten einfach nix was mit ihrem Beruf zu tun hat. Im Gegenteil.

Von daher kann ich viele verstehen die nicht zu BW wollen, Pflichten hin oder her.

Geschrieben

Hi dot-raffy,

nur mal so am Rande ... was würdest du sagen, wenn dich beim Bewerbungsgespräch jemand auf diesen fehlenden Lebensabschnitt anspricht?

Denn bei mir käme die Frage zu 100% und wenn dann jemand im übertragenen Sinne sagt, dass er sich gedrückt hätte ... naja ... kann ich mir gut vorstellen, dass auch andere AG das nicht unbedingt als Pluspunkt sehen. Leistung für die Gesellschaft wird idR positiv gesehen.

Aber dies nur als Denkanstoss.

ciao,

vic

Geschrieben

Hallo victorinox,

angenommen, man würde darauf angesprochen werden, dann ist es - meine ich - sinnvoll, das einfach so darzustellen, wie es war.

Also: Du sagst natürlich nicht "ich hatte keinen Bock, dort hinzugehen, weil ich die 9 Monate sowieso als verschwendete Zeit ansehe usw... "

Sondern Du sagst (bzw. Du solltest das zumindest :) ) "ich hatte eben [ ... diverse medizinische Fachbegriffe ... ], die aber keine weitere Beeinträchtigung darstellen, und deshalb wurde ich eben ausgemustert."

Das ist wirklich absolut nichts besonderes, außergewöhnliches oder dramatisches. Man kann es völlig problemlos so darstellen, und ich denke, ein halbwegs vernünftiger Mensch hat dafür auch absolut 100 %iges Verständnis (außer evtl. derjenige ist ein Militär-Fan, der selbst 12 Jahre bei der Bundeswehr war o.ä.)

Natürlich sollte man es nicht "raushängen lassen", dass man "es geschafft hat, sich erfolgreich zu drücken". Darum (sich drücken) geht's überhaupt nicht, zumindest nicht in offiziellen Gesprächen. Ist doch klar - oder?

Gruß, fach_i_81

Geschrieben

Ich kenne wenige Leute die schlechtes Berichte über Ihre Pflicht dem Staat mal ein wenig Zeit zu schenken. Natürlich ist es verständlich, dass man nicht Bund/Zivi machen will, weil es nun einfach mit den meisten privaten Interessen kollidiert - wollte ich auch nicht.

Heute zählt der Pflichtdienst Staat zwar nicht mehr so viel wie vor ein paar Jahrzehnten, aber wie victorinox schon gesagt hat: es muss nicht vom Vorteil sein wenn man sich vor den unangenehmen Dingen des Lebens drückt (und das auch rauskommt). Man bedenke auch das anregende Gespräch zwischen Kollegen die sich über ihre Wehr/Ersatzdienstzeit unterhalten - im nachhinein meist immer Witzig und ich kenne keinen dem es geschadet hätte. ;)

Und so unangenehm ist der Dienst auch nicht - man sitzt mit anderen Leuten in einem Boot, lernt neue Menschen jeder Herkunft kennen, erhält zwar kein erwähnenswertes Gehalt ist aber erstmal abgesichert wegen diverser zusätzlicher Leistungen.

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