DaMan Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Guten Morgen , habe auf meiner letzten Abrechnung bemerkt, dass mir ca. 30 Euro von meinem ohnehin schon zum leben knappen Gehalt abgezogen wurden. Dies geschah auf Anfrage deshalb, weil ich eine Rechnung an einer Hardwarelieferung übersah (ich habe sie nicht bestellt)--> Mahngebühren der liefernden Firma. Ich frage mich ob das rechtens ist, ganz unabhängig davon das ich es eine riesen Sauerei finde einem Azubi von den paar "Pfennigen" noch etwas abzuziehen- vor allem einfach so ohne berscheid zu sagen...hätte ich das Geld schon verplant...na ja... Rückgängig kann ich es wahrscheinlich nicht machen, wäre aber ganz nett wenn ich unserer Zuständigen einen Paragraphen oder so vorlegen könnte...ihr versteht schon... Greets DaMan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carwyn Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Hm...jetzt ohne Gesetze, Paragraphen, usw. zu suchen, würde ich mal behaupten, dass die Verantwortlichkeit bei Fehlern des Auszubildenden beim Ausbilder bzw. beim Unternehmen liegt. Aber wahrscheinlich werden Dir hier noch die Paragraphenspezis gleich die richtigen Abschnitte und Erklärungen liefern. *g* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der_eli Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Es wurde dir ein Teil deines Gehalts abgezogen, weil du einen Fehler gemacht hast? Soweit ich weiß ist das bei einem Azubi definitiv nicht erlaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FeedTheMonkey Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Ja sehr gute Frage find ich. Ist ein Azubi überhaupt dafür verantwortlich zu machen, wenn etwas schief geht? Ich meine, ich mache die Ausbildung ja nicht, weil ich schon so viel Fachkenntnisse habe und ich in dem Beruf eigentlich schon arbeiten könnte. Eher damit ichs dann nach den 3 Jahren kann und auch ab da sollte dann die Verantwortung anfangen, nämlich nach der Ausbildung. Kann man einem Azubi generell das Gehalt kürzen? Ich meine Lehrjahre sind ja bekanntermassen keine Herrenjahre und naja "Gehalt" würde ich das eh nicht nennen, was die meisten Azubis bekommen. Ist eher ein Hungerlohn. Kleines Beispiel: Vor meiner Ausbildung habe ich ca. 620 € jeden Monat gehabt ... ALG2 ... kein Kommentar^^ Mit Ausbildung warens dann noch 510€ (inkl. BAB) ^^ Da hab ich schon ein wenig gestaunt ... man muss als Hartz IV Empfänger seinen "standard" nochmals runterschrauben, wenn man seine Ausbildung haben will! Wen wunderts da, dass keiner mehr arbeiten will. Und deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass man das überhaupt noch runterstufen darf. Schliesslich gibt es Azubis die von dem Geld leben und n Dach überm Kopf zahlen müssen. P.S. verschiebt den Post ruhig ... der is im Nachhinein etwas zu umfassend geworden *sry* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumpel84 Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Betriebsrat oder JAV informieren. Falls nicht vorhanden direkt die Abteilung oder Chef ansprechen. Zur Not auch mal bei der IHK nachfragen. Kann dir zwar nicht den genauen Paragraphen nennen, aber rechtens ist das Vorgehen nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argbeil Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Was soll das denn, du bist doch nicht persönlich haftbar, oder bist du Geschäftsführer oder Prokurist? Außerdem machen Menschen normalerweise Fehler. Das ist nicht nur widerrechtlich, sondern auch ne riesen Sauerei. Ich würde sofort zu meinem Chef gehen und Fragen wie er das rechtlich rechtfertigen will und auf die 30 € bestehen, andernfalls mit Anwalt drohen (Arbeitsgericht, für dich auch kostenlos). Auch als Azubi muss man sich sowas nicht gefallen lassen. So eine Geschichte macht sich auch immer sehr gut in der lokalen Zeitung, die drucken sowas bestimmt. Wie heißt denn das Unternehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMan Geschrieben 7. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Ich finde es auf jeden Fall eine Sauerei - es war das erste und auf jeden fall auch das letzte Mal das das in der Form passiert ist. Das nächste Mal werde ich mich direkt an höhere Stellen wenden. Werde das auf jeden Fall mit meinem Chef besprechen und dann mal gucken was dabei raus kommt. Danke für eure Posts Greets DaMan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 naja es geht doch jetzt nicht darum die presse zu informieren... "SKANDAL - Azubi 30€ vom Lohn abgezogen. Die Abzockerfimra" danach ist es auch bestimmt toll wieder da hinzugehen klar ist das sowas nicht geht - du hast nen vertrag unterschrieben und da steht drauf was dir zusteht. kannst ja auch nicht einfach mal in nem monat 4 stunden weniger kommen weil du zB dein privatfahrzeug genutzt hast... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 Also um mal eine etwas neutralere Meinung dazu abzugeben: Möglich ist sowas sehr wohl. Allerdings hängt es stark von einigen Faktoren ab. Hast du zB fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt, so kannst du mit grosser Sicherheit für dein Verhalten zur Verantwortung gezogen werden und wirst unter Umständen auch dafür finanziell hinhalten müssen. Ob das allerdings in deinem Fall zutrifft ist eine andere Geschichte (liest sich auf den ersten Blick allerdings nicht so). Da es dafür afaik keine genauen Gesetzestexte vorhanden sind, würd ich dir auch empfehlen deine zuständige IHK zu kontaktieren, denen dein Fall genau zu schildern und dir dort eine weitere Meinung einholen! Gruss, Sour P.S: Kannst ja mal hier schreiben was dabei rausgekommen ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 7. Januar 2008 Teilen Geschrieben 7. Januar 2008 ich kann mir nicht vorstellen das sowas geht! im vertrag steht ganz klar die vergütung... wäre ja noch schöner - wer soll das denn bitte festlegen? außerdem einfach so einbehalten? o.O wenn sie ihn "strafen" wollen sollen sie ne abmahnung schreiben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Selgald Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 moin, ich bin selber in einer JAV tätig, und das was mit dir gemacht wurde ist NICHT rechtens, aufjedefall das geld nachfordern. bzw mit betriebs/personalrat oder lokaler JAV klären. Selbst wenn du es schuld wärest, darf von dir kein geld einbehalten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Für deine Fehler als Azubi ist dein Ausbilder verantworlich. Sehe das also genauso wie dein Vorredner. Dazu kommt: Es ist Gang und Gebe Mahngebühren nicht zu zahlen. Eine Freundin arbeitet bei einer Inkassofirma und rät stark davon ab, diese zu zahlen (auch als Firma). Kleiner Tipp am Rande: DIe meißten Inkasso-Firmen geben sich bei Privatleuten wohl auch damit zu Frieden, wenn man die eigentliche Rechnung begleicht (ohne die Kosten für das Inkasso-Unternehmen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Kleiner Tipp am Rande: DIe meißten Inkasso-Firmen geben sich bei Privatleuten wohl auch damit zu Frieden, wenn man die eigentliche Rechnung begleicht (ohne die Kosten für das Inkasso-Unternehmen). hast du das mal probier? oder irgendwer anders? hätte natürlich was Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
breiti Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Als Azubi bist du kein Entscheidungsträger! Deswegen müsste eigentlich deine Arbeit immer kontrolliert werden. Wird dies versäumt, kannst du für Fehler nicht haftbar gemacht werden (es sei denn bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Handlungen), denn verantwortlich für dich und deine Fehler ist dein Ausbilder! Deswegen bist du doch auch Azubi! Da darf man Fehler machen. Aus denen lernt man ja bekanntlich am meisten. Kläre das, aber versuche es im Guten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Servus, hast du das mal probier? oder irgendwer anders? hätte natürlich was Bei mir kommt es selten vor, das ich für irgendwas angemahnt werde, weil ich es verpennt habe zu überweisen. Aber ich bezahle dann auch immer ohne Gebühren, allerdings natürlich sehr zügig (also am selben oder darauffolgenden Tag). Bis jetzt kam noch nie was zurück. Waren allerdings auch keine Inkasso-Büros, sondern "normale" Gläubiger. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 @Selgald: Kannst du die dazugehörige Rechtsquelle nennen? Ich bin zwar auch dieser Meinung, aber ohne den relevanten Gesetzestext ist es noch unsicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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