ChrisX Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 Hallo, wollte nur nachfragen wie das ausschaut nach den Prüfungen. Ist danach meine Ausbildung beendet oder erst nach dem Datum welches auf meinem Ausbildungsvertrag steht ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 Du solltest doch mittlerweile gelernt haben, eine Suchfunktion zu benutzen.... Wenn du die Prüfung bestehst war der Tag der Prüfung dein letzter als Azubi. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GiantD Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 Richtig! Dein Arbeitsvertrag endet mit bestehen der letzten Prüfung, egal was im Vertrag steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 Mit Bestehen oder dem Termin auf dem Vertrag - je nachdem, was zuerst eintritt. (siehe §21 BBiG) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DasRenTier Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 mich würde interessieren was ihr an diesem tag für erfahrung gemacht habt. Ich habe am 24.1 den tag x und mein chef hat bis jetzt jedes gespräche gescheut was im zusammenhang mit übernahme steht:rolleyes: was macht man an diesem tag wenn es keine einigung gibt ? fahre ich in die firma pack meine sachen und ab nach hause und hoffe das chef am nächsten tag anruft und sagt das ich doch gebraucht werde? oder sollte man davon aus gehen das man nicht übernommen wird wenn einem vorher nichts gesagt wird? unter umständen wird er gar nicht in der firma sein und ich bin mir sicher das er nicht weiß wann ich prüfung habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 Geh in die Firma und arbeite ganz normal. Wenn man dich nicht davon abhält, bist du automatisch eingestellt (auch ohne Vertrag). Aber ich hoffe, dass du Vorstellungsgespräche laufen hast und dich nicht nur auf das Gute im Menschen verlässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DasRenTier Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 Geh in die Firma und arbeite ganz normal. Wenn man dich nicht davon abhält, bist du automatisch eingestellt (auch ohne Vertrag). von sowas habe ich auch mal gehört....nur wie kann ich mir das in der praxis vorstellen? kann mein chef mir dann aussuchen was er mir in die lohntüte packt? Aber ich hoffe, dass du Vorstellungsgespräche laufen hast und dich nicht nur auf das Gute im Menschen verlässt. Nach 3 Jahren IT Ausbildung glaube ich nicht mehr an das gute in Menschen. Da ich allerdings wenn überhaupt nur sehr knapp bestehen werde und eine bewerbung mit meinem noten recht sinnlos ist, bin ich ohnehin dabei mich beruflich um zu orientieren. Schade nur um die Jahre....man wird ja nicht jünger *frust* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xella Geschrieben 10. Januar 2008 Teilen Geschrieben 10. Januar 2008 Ich habe hier im Forum gelesen, dass der Arbeitgeber dem Azubi mindestens 3 Monate vor "Nichtübernahme" bescheid geben muss. Andernfalls macht er sich strafbar. Wobei dein Chef normalerweise auch mit dir sprechen sollte. Ich verstehe das unter "good behaviors" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 10. Januar 2008 Teilen Geschrieben 10. Januar 2008 Ich habe hier im Forum gelesen, dass der Arbeitgeber dem Azubi mindestens 3 Monate vor "Nichtübernahme" bescheid geben muss. Andernfalls macht er sich strafbar. Wobei dein Chef normalerweise auch mit dir sprechen sollte. Ich verstehe das unter "good behaviors" Das halte ich für ein Märchen. Man muß ja davon ausgehen, nicht übernommen zu werden, solange man kein Vertragsangebot auf dem Tisch liegen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DasRenTier Geschrieben 10. Januar 2008 Teilen Geschrieben 10. Januar 2008 Ich habe hier im Forum gelesen, dass der Arbeitgeber dem Azubi mindestens 3 Monate vor "Nichtübernahme" bescheid geben muss. Andernfalls macht er sich strafbar. würde mich auch wundern! kann das vieleicht jemand mit zuverlässiger quelle belegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. Januar 2008 Teilen Geschrieben 10. Januar 2008 Ich habe hier im Forum gelesen, dass der Arbeitgeber dem Azubi mindestens 3 Monate vor "Nichtübernahme" bescheid geben muss. Dem ist nicht so. Der Arbeitgeber kann dir am Tag nach der Prüfung sagen, dass er dich übernimmt. Das ist vollkommen ausreichend. Man muss auch keine Sanktionen durch das Arbeitsamt fürchten, wenn man sich erst nach der bestandenen Prüfung meldet. § 37b SGB III Frühzeitige Arbeitsuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach Satz 1 und 2 reicht eine fernmündliche Meldung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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