balueLiane21 Geschrieben 11. Januar 2008 Geschrieben 11. Januar 2008 Hallo, gestern kam einer meiner Mitschüler zu mir und meinte das er einen Fehler im Antrag habe. Der Antrag ist aber schon bei der IHK. Er hat einmal was zu viel kopiert. Ändern kann er da nichts mehr. Aber was macht denn ein Prüfer wenn in einem Antrag ein Abschnitt doppelt vorkommt? Gibts da irgendwie Punktabzug? Würde mich mal interessieren. Gruß Liane Zitieren
X3la Geschrieben 11. Januar 2008 Geschrieben 11. Januar 2008 Es ist ja zur Zeit erst der Projektantrag und soviel ich von meiner Schulung weiß, wird der Antrag erst von der IHK gelesen und dann wenn er ok ist genehmigt. Es gibt 3 Punkte bezüglich des Projektantrags. 1. Punkt: Antrag ist genehmigt. 2. Punkt: Antrag wird zurück gesendet um Verbesserungen zu machen. 3. Punkt: Projekt wird abgelehnt und man muss sich ein neues Projekt suchen. Ich denke bei deinem MItschüler würde der Punkt 2 eintreten. Sicher bin ich mir da aber nicht... Zitieren
1pruefer Geschrieben 11. Januar 2008 Geschrieben 11. Januar 2008 2. Punkt: Antrag wird zurück gesendet um Verbesserungen zu machen. ... Ist das nicht eher eine Ablehnung? Wir handhaben das bei überschaubaren Problemen so, dass ein Projekt unter Auflagen genehmigt wird. Das heißt wir weisen konkret auf heilbare Mängel hin und machen entsprechende Vorschläge, die eine ordentliche Projektdurchführung sicherstellen sollen. Beispiel, wenn jemand in der Zeitplanung etwas daneben liegt und 37 Std geplant hat, dann soll er das im Projekt anpassen. So brauchen wir uns nicht noch einmal extra mit einem Antrag zu befassen, der an sich Erfolg versprechend aussieht. Und den Prüflingen ist auch geholfen, wenn sie das beachten. Zitieren
TheFinn Geschrieben 11. Januar 2008 Geschrieben 11. Januar 2008 Ist das nicht eher eine Ablehnung? Wird offenbar unterschiedlich gehandhabt: ich habe hier das Merkblatt von der IHK Dortmund zur "internetgestützten Bearbeitung" der Projektarbeit. Die sagt: Sollte der Auszubildende eine Mail (mit entsprechenden Kommentaren) erhalten, dass der Antrag überarbeitet werden muss, so steht dieser einmalig zur unverzüglichen Überarbeitung zur Verfügung. Zitieren
balueLiane21 Geschrieben 13. Januar 2008 Autor Geschrieben 13. Januar 2008 Also heißt es wenn der Antrag ansonsten fachlich ok ist darf er den nochmal überarbeiten und das was doppelt drin steht rausnehmen? Frage nur noch mal zum Verständnis. Zitieren
TheFinn Geschrieben 14. Januar 2008 Geschrieben 14. Januar 2008 Also heißt es wenn der Antrag ansonsten fachlich ok ist darf er den nochmal überarbeiten und das was doppelt drin steht rausnehmen? Frage nur noch mal zum Verständnis. So verstehe ich es, ja. Aber: das betrifft wie gesagt die IHK Dortmund, in anderen Kammerbezirken mag das anders gehandhabt werden. Habt Ihr denn kein Merkblatt zu solcherlei Fragen bekommen? Wobei uns übrigens noch eingeschärft wurde, das Wörtchen unverzüglich in dem von mir zitierten Text sehr ernst zu nehmen... Zitieren
die.dagmar Geschrieben 20. Januar 2008 Geschrieben 20. Januar 2008 ja, in meinem Merkblatt steht etwas ähnliches.. Aber ich glaube das mit der nachträglichen Bearbeitung ist überall so ^^ Zitieren
X3la Geschrieben 24. Januar 2008 Geschrieben 24. Januar 2008 Ich glaub das ist bei jeder IHK so. Die haben zwar manchmal ein paar andere Auffassungen, aber die müssen das gleiche Recht für alle Prüflinge haben bei sowas... Bei mir steht es auf jeden fall auch drin, das man ihn überarbeiten kann... Zitieren
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