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Geschrieben

Hallo,

ich hab jetzt schon im Internet gesucht bin aber noch nicht ganz fündig geworden. Vielleicht kennt ja einer von euch das Problem.

Wir wollen einen Urlaub buchen für den Sommer. Mein Freund scheidet aber demnächst von der Bundeswehr aus und weiß noch nicht wie es danach weiter geht ob er gleich einen Job antritt/findet,... wollen aber irgendwann den Urlaub buchen. Jetzt die Frage gibt es eine Rücktrittsversicherung für den Fall dass er einen neuen Job findet und den dann auch antritt, so dass wir dann nicht in den Urlaub können, da er keinen Urlaub bekommt. (Alleine möchte ich nicht in den Urlaub)

ich hoffe irgendjemand kann mir helfen DANKE schon mal

Grüße HappyAlien

Geschrieben

ach ja was mir grad noch einfällt er kann sich nicht arbeitslos melden da er Zeitsoldat ist. Weil des mit dem arbeitslos gemeldet und die Arbeitsagentur hat zugestimmt ist bei manchen Versicherungen mit eingeschlossen.

Grüße

Geschrieben

hmm, ob das über eine Reiseabbruchversicherung geht???

Beim ADAC steht aber bei der Rücktrittversicherung auch:

betriebsbedingte Arbeitslosigkeit bzw. Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

Geschrieben
hmm, ob das über eine Reiseabbruchversicherung geht???

Beim ADAC steht aber bei der Rücktrittversicherung auch:

betriebsbedingte Arbeitslosigkeit bzw. Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

des hab ich auch gelesen ... na ja aber er kann sich leider nicht arbeitslos melden, geht bei Zeitsoldaten nach dem ausscheiden nicht. ich frag aber wohl doch mal beim adac nach!? Vielleicht gehts ja doch

@victorinox: na ja toll daheim 6 monate rumsitzen und danach dann gleich nochmal, ist irgendwie bissle blöd die idee find ich so gar nicht gut! der herr soll was arbeiten!

Geschrieben

Hi,

@victorinox: na ja toll daheim 6 monate rumsitzen und danach dann gleich nochmal, ist irgendwie bissle blöd die idee find ich so gar nicht gut! der herr soll was arbeiten!

versteh ich nicht.

D.h. der Urlaub ist erst ein halbes Jahr, nachdem er theoretisch ein Job beginnen könnte? Das sollte doch nun wirklich kein Problem sein, dass mit dem AG abzuklären.

Und wenn dir das dennoch sooo wichtig ist, das der Herr was arbeiten soll, dann sollte vielleicht die Dame auf den Urlaub verzichten ... :floet:

ciao,

vic

Geschrieben
Hi,

versteh ich nicht.

D.h. der Urlaub ist erst ein halbes Jahr, nachdem er theoretisch ein Job beginnen könnte? Das sollte doch nun wirklich kein Problem sein, dass mit dem AG abzuklären.

Und wenn dir das dennoch sooo wichtig ist, das der Herr was arbeiten soll, dann sollte vielleicht die Dame auf den Urlaub verzichten ... :floet:

ciao,

vic

mei bin ich froh dass es sooooo schlaue leute wie dich gibt. was würd ich ohne den tipp nur machen!

PS: weiß ich ob er danach gleich einen job bekommt,... (arbeitslose können nämlich eine reiserücktritt versicherung abschließen die zahlt wenn sie denn doch einen job finden ... nur leider zählt meiner nicht als arbeitslos...)

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