die-kleene Geschrieben 16. Januar 2008 Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Hallo, ich hab ne Frage. Ich bin momentan in der Ausbildung zur Informatikkauffrau, aber da ich schon damals als ich die Ausbildungsstelle angenommen habe eigentlich lieber ganz ins Technische gehen wollte würde ich nun gerne eine Weiterbildung zur Fachinformatikerin / Systemintegration machen. Gibt es da eine Möglichkeit nicht nochmal 3 Jahre Ausbildung zu machen? Hat da wer Erfahrung bei? Am liebsten wäre mir natürlich Arbeiten zu gehen und nebenher Schule zu machen. Damit ich während der Weiterbildung nicht total blank bin. Wäre lieb wenn mir jemand antworten würde. Dankeschön schonmal im Voraus! die-kleene Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dkedv Geschrieben 16. Januar 2008 Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Hallo die-kleene, Informatikkauffrau ist doch eine sehr gute Grundlage um sich weiterzubilden. Da muss eine zweite Ausbildung eigentlich nicht angehängt werden. Wenn Sie trotzdem eine zweite Ausbildung machen möchten, ist diese verkürzt. Empfehlenswerte Weiterbildungen sind die verschiedensten Herstellerzertifizierungen die angeboten werden. Um nur ein paar zu nennen: Microsoft, Citrix, VMware, SAP, Cisco usw. Fachkräfte mit Zertifizierungen sind immer gefragt. Schönen Gruß, dkedv Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast alexC++ Geschrieben 16. Januar 2008 Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 du kannst eine verkürzte ausbildung machen (2 jahre) und dann noch die prüfung ein halbes jahr vorziehen, also insgesamt 1.5 jahre gruß Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
u0679 Geschrieben 16. Januar 2008 Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Hallo, auch als Informatikkauffrau kann man Fachinformatiker Aufgaben nach der Ausbildung wahrnehmen. Genau wie Fachniformatiker als Informatikkauffrau tätig sein können. Von daher, Weiterbildungen als MCSE/CCNA oder im IHK Bereich z.B. IT Systemadministrator oder operativer Professional. Gruß u0679 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. Januar 2008 Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Hi, man kann auch als gelernter Maurer im Friseursalon arbeiten - mit ein paar Lehrgängen kein Problem -> sowas nennt man Quereinsteiger. Und ob das a) so einfach ist und die TE überhaupt will, mag ich mal bezweifeln. @kleene Mach die Ausbildung, wenn du dein Betätigungsfeld ändern willst. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hammer_nbs Geschrieben 16. Januar 2008 Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Wenn du erst arbeiten gehen willst hast du später auch die Möglichkeit zur Prüfung als FiSi sonderzugelassen zu werden. Musst dann die entsprechende Berufserfahrung (1,5 fache Zeit der Ausbildung glaub ich) nachweisen und kannst nach Zulassung dann direkt Prüfung machen Gruß Daniel Edit: (Hier mal ein Auszug von unserer IHK) Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (§ 40, Abs. 2, BBiG – ab 01.04.2005: § 45, Abs. 2, BBiG) 1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie die in der Verordnung des Ausbildungsberufes, in dem die Abschlussprüfung abge¬legt werden soll, geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben. Dies wird unterstellt, wenn Sie - als Antragsteller - eine betriebliche Praxis nachweisen, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht. Der Zeitraum dieser Tätigkeit muss mindestens das Zweifache (ab 01.04.2005 das Eineinhalbfache) der Zeit betragen, die als Ausbildungszeit nach der staatlich anerkannten Verordnung - zu beziehen u. a. beim W. Bertelsmann Verlag KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld - vorgeschrieben ist. 2. Sie - der Prüfungsbewerber - haben bitte Bescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber über Dauer und Inhalt Ihrer betrieblichen Tätigkeit sowie über eine eventuelle Teilnahme an Schu¬lungsmaßnahmen vorzulegen. Dabei ist in detaillierter Form nachzuweisen, ob die im Be¬rufsbild festgelegten Fertigkeiten geübt und angewandt wurden. Eventuell erworbene Prüfungsdokumente sind in Kopie einzureichen. Sollten Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, ist der Nachweis von einem Steuerberater zu beglaubigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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