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Mails und Daten glöscht


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Hallo habe mal wieder eine rechtliche Frage.

Ich hatte viel Ärger mit meine Arbeitgeber da er seine Pflichten nicht eingehalten hatte und mir meine vorwarf.

Nun nachdem das Arbeitsgericht für mich entschieden hatte, muss ich wieder in den Betrieb.

Natürlich jetzt unter Argusaugen überwacht. jedoch hat man mir aufgetragen Mein Arbeitgeber hat aber all meine Mails der Ausbildung und auch die ganzen Daten die von mir auf dem Server waren einfach gelöscht bzw. mir den Zugang gesperrt.

Darf er das??

Also ich meine das meine Mails generell nicht gelöscht werden dürfen, oder?

Weil so habe ich ja keine Anhaltspunkte mehr

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Änderung des obigen Posts ... man hat mir aufgetragen mein Berichtsheft zu schreiben, nachdem man mein Vorheriges auf dem Server gelöscht hatte!

Desweiteren bleibt noch die Frage offen inwiefern es zumutbar ist 8 Stunden am Tag an einem Monitor der nichtmal der TCO 95 Norm entspricht!

Ich für meinen Teil habe bei sowas nämlich immer Angst um meine Augen.

Das kann doch net wahr sein oder?

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Hi,

kommt auf die Betriebsvereinbarung an, aber idR hast du im Geschäft keine privaten Daten zu haben und mit geschäftlichen Daten kann die Firma machen was sie will (abgesehen von Daten die gesetzlich aufgehoben werden müssen, welche ja aber nur geschäftlich sein können).

ciao,

vic

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Ein Berichtsheft ist doch nicht Privat!

Das ist Teil meiner Ausbildung und die Mails waren auch Mails die Projekte betrafen.

Sicher dass man diese einfach löschen darf?

Glaub ich nicht ... da könnte ja jeder Chef der einem was böses will einfach die ganzen Daten löschen und sagen der hat nix gemacht!

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Naja wenns halt drauf angelegt wird nur weil der Chef nicht richtig zahlen will!

Nur dennoch bin ich mir sicher, dass es ein Gesetz gegen die Löschung von Prüfungsrelevanten Daten des Auszubildenden gibt ...

Ein Backup war mir nicht möglich da mein Arbeitgeber mir keinen Zugang mehr zu ihnen gewährte!

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ein backup macht man ja auch solange es geht. und wenns dann nicht mehr geht, hat man den alten datenbestand. :)

ansonsten würde ich mir wirklich überlegen, ob es noch sinn macht ein arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. oder glaubst du, dass du eines tages wieder normal mit dem chef reden kannst? so könntest du dir noch viel ärger ersparen. es sei denn, es sind nurnoch 50m bis zur ziellinie...

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Hi,

naja, gehen wir mal vom Alltag aus. Wenn ein MA die Firma verlässt, wird denke ich bei jedem Unternehmen der Zugriff gesperrt und danach die Daten des betroffenen Accounts gelöscht.

Ob der AG mit dem löschen deiner ausbildungsrelevanten Daten gegen irgendwelche Ausbildungsrichtlininen verstösst oder ob es deine Pflicht ist, solche Daten selbst zu sichern - kein Plan. In deinem speziellen Fall wirst du wohl oder übel wieder ein Gericht anrufen müssen, um dies klären zu lassen.

Ob das den Aufwand wert ist, musst du selbst entscheiden.

ciao,

vic

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Meiner Meinung nach darf er das nicht machen, zumidenstens bei den Mails die firmenbezogene Inhalte befassten da Schriftverkehr laut §HGB mind. 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Wie es aber mit beispielsweise Imagefiles etc. aussieht weiß ich nicht, die fallen definitv aber nicht unter das Gesetz und können demnach (denke ich) gelöscht werden.

Gruß

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... und das in einer Firma wo dein Chef auf die Idee kommen könnte kurz vor deiner Abschlussprüfung eine intensive und lange Prüfung der offenen Wochenberichte vorzunehmen ... so einen ähnlichen Fall gab es hier schon

Du wirst wohl keinen Anspruch darauf haben Zugang zu alten Projektdokumentationen zu erhalten. Selbst wenn dabei Mails/Daten sind, für die eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt, kann die Firma natürlich selbst entscheiden welchen Mitarbeitern sie welche Firmendokumente bereitstellt.

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Desweiteren bleibt noch die Frage offen inwiefern es zumutbar ist 8 Stunden am Tag an einem Monitor der nichtmal der TCO 95 Norm entspricht!

Welche Zertifizierungen sind für ein Bildschirmgerät notwendig?

Verbindliche Vorschriften für die Zertifizierungen existieren in der BildchirmarbVO nicht ausdrücklich.

Hier gelten:

EU-Rahmenrichtlinie 89/392/EWG "Arbeitsschutz"

EU-Richtlinie 90/270/EWG "Bildschirmrichtlinie"

Arbeitsschutzgesetz "ArbSchG"Bildschirmarbeits-Verordnung "BildscharbVO" (Artikel 3 der Artikelverordnung)

Für deutsche Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das Arbeitsschutzgesetz "ArbSchG" und die Bildschirmarbeits-Verordnung "BildscharbVO" rechtsverbindlich.

Kannst ja dort selber mal kucken.

Gruß

Enno

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Auch in diesem Falle habe ich aufgrund des viel zu geringen Lohnes kein Geld zahlen müssen und das ganze wurde vom Staat, bzw. vom Verlierer des Falles getragen.

Wenn ich eine Gerichtsverhandlung beginne, dann muss auch schon vorher relativ sicher sein dass ich gewinne.

Das Arbeitszeugnis ist aber echt eine gute Idee, daran hatte ich noch nicht gedacht ;)

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Ach so ja wegen der Backup Geschichte ...

1. Die Daten waren sowohl auf meinem Rechner in der Firma als auch auf dem Server vorhanden ... also doppelt (das ist in meinen Augen schon ein Backup)

2. kann ich nicht einfach Firmendaten nach hause schleifen nur um eine Grundlage für mein Berichtsheft zu haben.

3. wars quasi so, dass mein Chef mich, wie es im Ausbildungsgesetz so schön heisst nicht "angehalten hat dieses zu führen" es war ihm egal.

4. Ach ich könnt mich drüber zu tode philosophieren, aber das bringt keinen weiter ... mein Appell an alle zukünftigen Azubis da draussen ist:

Sucht euch einen Ausbildungsplatz der wenigstens mittelständisch ist, wenns geht. Der erfahrung im Ausbilden von Informatikern hat.

Lasst euch von anfang an nicht auf der Nase herumtanzen.

Lasst euch alles was man euch an Zusagen oder sonstigem macht unterschreiben.

Und klärt gehaltsfragen direkt.

Und halt immer brav in die Schule gehen und bei Krankheitsfällen echt an die Bescheinigung denken.

Fehlt noch was?

Achja lasst euch nicht als Arbeitskraft ausnutzen und schaut dass ihr was fachgerechtes in jeder Woche zu lernen bekommt, auch wenns nervt.

Glaubt mir es nervt noch viel mehr 3 Monate vor der Abschlussprüfung zu stehen und alles nachzuholen.

in diesem Sinne

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Unterschreiben ist sehr wichtig ausserdem überleg mal du hast prüfung und musst die unterschriften von 3 jahren sowohl von der schule als auch aus der Firma nachholen na dann viel spaß Außerdem gibt es sogar Lehrer oder Ausbilder die dann garnicht mehr dafür unterschreiben würden. Außerdem ist es dem Ausbilder dochj egal b du das Berichtsheft schreibst. Wenn du kein komplett unterschriebenes Berichtsheft hast zur letzten Prüfung dann kann mann dich deshalb durchfallen lassen!!!

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sowohl von der schule als auch aus der Firma nachholen na dann viel spaß Außerdem gibt es sogar Lehrer oder Ausbilder die dann garnicht mehr dafür unterschreiben würden.

Wieso denn Schule? Bei mir hat nie ein Lehrer danach gefragt, im Berichtsheft ist auch nie etwas über die Schule rein gekommen.

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Hmm ja in dem Fall muss das der Ausbildungsleiter dann machen, denn gemäß dem Fall du bist im 3. Lehrjahr und hast keine unterschriebenen Berichte, heisst das nämlich auch dass der Ausbildungsleiter seiner Pflicht den Ausbildenden dazu anzuhalten das Heft zu schreiben nicht nachgekommen ist.

Generell sieht man daran aber direkt wie organisiert so ein Betrieb ist :floet:

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Wie kommstn da drauf :rolleyes: ?

Ich für meinen Teil möchte lediglich so langsam mal meine Ausbildung fertig machen, aber nicht mit dem ganzen Mist am Karren ... wie soll man sich denn so gescheit vorbereiten, wenn man sich dauernd um so nen Müll kümmern muss.

Da lobt man sich doch große Firmen, die ne Struktur haben und ne Hirachie

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..., denn gemäß dem Fall du bist im 3. Lehrjahr und hast keine unterschriebenen Berichte, heisst das nämlich auch dass der Ausbildungsleiter seiner Pflicht den Ausbildenden dazu anzuhalten das Heft zu schreiben nicht nachgekommen ist.

Nö. "Dazu anhalten" kann ja auch eine mündliche Aufforderung sein.

Weder gesetzlich noch lt. Verordnung besteht die Pflicht des Ausbildenden, die Ausbildungsnachweise zu unterschreiben. Nur regelmässig durchsehen muss er sie.

Ob einzelne IHKn zur Zulassung zur Prüfung unterschriebene Ausbildungsnachweise verlangen, ist örtlich unterschiedlich, das das i.d.R. in den Prüfungsordnungen der IHKn verankert ist.

bimei

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