manajoe Geschrieben 19. Januar 2008 Teilen Geschrieben 19. Januar 2008 Hi Leute, ich war gestern bei einer neuen Firma zum Probearbeiten, lief für beide Seiten sehr gut. Nächste Woche werden wir noch die restlichen Details klären, danach muss ich ja bei meiner jetzigen Firma kündigen. Dazu habe ich ein paar Fragen: - Meine Kündigungsfrist beträgt lt. Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende, d.h., wenn ich am 01.03. bei der neuen Firma anfange, würde es ja sogar noch reichen, wenn ich bis zum 31.01. kündige. - Ich habe von 2007 noch 13 Tage Resturlaub, für Januar und Februar kämen noch je 2,5 dazu, macht 18. Zusätzlich hätte ich lt. Gehaltsabrechnung noch 12 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr. Habe ich darauf auch noch Anspruch, oder ist sowas schon "verjährt"? - Ich möchte beantragen, dass ich einen Teil des Resturlaubs (2 Wochen) noch als Urlaub nehmen will, den Rest, sowie meine Überstunden möchte ich mir dann ausbezahlen lassen. Ist es möglich, das zu splitten? - Da letzte Woche bereits ein Kollege gekündigt hat (und auch ab nächster Woche nicht mehr im Haus ist), für den ich sonst immer die Urlaubsvertretung übernommen habe, bin ich mir nicht sicher, ob mir dann auch zugestanden wird, den Urlaub zu nehmen. Wie ist eure Einschätzung dazu? Puuh, doch ne ganz schöne Liste, aber ich will einfach keine Fehler machen... Danke Manajoe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
N0b0dy Geschrieben 19. Januar 2008 Teilen Geschrieben 19. Januar 2008 - Meine Kündigungsfrist beträgt lt. Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende, d.h., wenn ich am 01.03. bei der neuen Firma anfange, würde es ja sogar noch reichen, wenn ich bis zum 31.01. kündige. Jupp das reicht - Ich habe von 2007 noch 13 Tage Resturlaub, für Januar und Februar kämen noch je 2,5 dazu, macht 18. Zusätzlich hätte ich lt. Gehaltsabrechnung noch 12 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr. Habe ich darauf auch noch Anspruch, oder ist sowas schon "verjährt"? Übertragung Der Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zusammenhängend gewährt und genommen werden. Ein Übertragungsanspruch bis 3 1.03. des auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres oder darüber hinaus kann einzelvertraglich vereinbart werden oder ergibt sich teilweise aus Tarifverträgen. Ist die Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entweder aus dringenden betrieblichen oder aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich (Krankheit), wird der Urlaub in das erste Kalendervierteljahr des Folgejahres übertragen. Wird der Urlaub weder im laufenden Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum gewährt und genommen, erlischt der Urlaubanspruch. Er erlischt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub nicht vor Ablauf des Übertragungszeitraums ermöglicht hat, obwohl der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch geltend gemacht hat. Quelle: http://www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/download/merkblaetter/recht_fair_play/urlaubsrecht.pdf Es kommt also darauf an ob du den Urlaubsanspruch nochmals angemahnt hast. - Ich möchte beantragen, dass ich einen Teil des Resturlaubs (2 Wochen) noch als Urlaub nehmen will, den Rest, sowie meine Überstunden möchte ich mir dann ausbezahlen lassen. Ist es möglich, das zu splitten? Ja - Da letzte Woche bereits ein Kollege gekündigt hat (und auch ab nächster Woche nicht mehr im Haus ist), für den ich sonst immer die Urlaubsvertretung übernommen habe, bin ich mir nicht sicher, ob mir dann auch zugestanden wird, den Urlaub zu nehmen. Wie ist eure Einschätzung dazu? Das hängt vom Arbeitgeber ab. Wenn es der Firma in der Situation schaden würde, kann er deinen Urlaub ablehnen. Puuh, doch ne ganz schöne Liste, aber ich will einfach keine Fehler machen... Danke Manajoe Keine Ursache Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mini1987 Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Hallo @ all, ich arbeite zur zeit bei einer Zeitarbeitsfirma habe dort allerdings einen Festvertrag und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Dieses Arbeitsverhältniss möchte ich gerne fristgerecht kündigen, was nicht das Problem ist sonder ich habe noch 25 Tage Urlaubsanspruch aus den letzten 1 1/ 2 Jahren und noch 150 Überstunden auf einem Überstunden Konto. Das kann ich ja nun schlecht alles in einem Monat abfeiern rechnerisch nicht möglich, naja und das ganze auf zwei Monate zu verteilen ist auch nicht sinnig denn ich würde ja bei einer anderen Firma anfangen und müsste somit auf Lohnsteuerklasse 6 arbeiten. Was mach ich denn nun mit den ganzen Stunden, ich mein das ist ne menge Holz und einfach meinem Arbeitgeber schenken möchte ich die auch nicht:D Vilt. ist einer so lieb und kannmir helfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 So weit ich weis, wird dir dann der urlaub und die überstunden ausgezahlt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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