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Projekt - VoIP


ludacris

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bräuchte mal ein Feedback von euch, da ich auch meinen Antrag bis spätestens Mitte Februar eingereicht werden müssen.

Projektbezeichnung:

"Installation & Konfiguration einer VoIP-Anlage mit Faxanbindung"

Kurze Beschreibung:

"Die Firma XYZ möchte Ihre bestehende Telefonanlage gegen eine VoIP-Anlage mit Faxanbindung eintauschen.

Dabei sollen jegliche Gespräche aufgezeichnet werden und per Wunsch ein die Email-Adresse gesendet werden oder abgespeichert werden."

Was haltet ihr davon?

Gruß

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"jegliche Gespräche aufgezeichnet werden"

was sagt der betriebsrat dazu?

ansonsten hört sich das doch ganz gut an. aber spezifizier doch mal, was das für eine tk-anlage werden soll.

eine effe fritzbox kann auch voip und fax. ;)

triffst du auch entscheidungen über provider/tarif?

oder suchst du nur eine passende anlage?

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also soll eine asterisk-anlage werden mit iaxmodem und hylafax. als weboberfläche verwende ich freepbx.

Die gespräche sollen zwar aufgezeichnet und auf dem server apgespeichert werden. wenn die gespräche allerdings "unsinnig" sind, so können diese gelöscht werden. außerdem sollen Sie umbenannt werden können und wer möchte sich per mail schicken lassen bzw. in einen ordner abspeichern, der über windows zugänglich ist.

beim provider gebe ich ratschläge, letztendlich entscheidet das der kunde xyz.

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OK. Ich versuche es so: Das Projekt ist i.O., was nicht heisst, dass es abgenommen wird, dazu müsstest Du uns ersteinmal erklären, was du alles vor hast.

na der kunde will das halt so, das die gespräche aufgezeichnet werden.

Wenn der Kunde sagt: "Erschiess mich". Machst du das dann, oder weist Du ihn auf die Konsequenzen hin?

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na der kunde will das halt so, das die gespräche aufgezeichnet werden.
Dann solltest du dir schon einmal einen fähigen Strafrechtsanwalt suchen.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Als Techniker könnte dann Beihilfe der Straftatbestand sein. Aber ohne anwaltliche Rücksprache würde ich in diesem Fall als ITler keinen Finger krumm machen.

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