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Bewerbung trotz Arbeitsvertrag?


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Tag,

also folgendes:

Ich habe von meinem Arbeitsvermittler von Arbeitsamt eine Stellenausschreibung bekommen, bei der ich mich auch beworben habe und nun bin ich ab dem 1.3.08 dort angestellt. In der Zwischenzeit mache ich zwei Fortbildungen zum MCSA sowie MCDST, weil die für diese Arbeit Grundvoraussetzung sind.

Ich habe nun also zwei Verträge, einen Fortbildungsvertrag und einen Arbeitsvertrag. Nun bekomme ich allerdings weiterhin Jobvorschläge vermittelt. Meine Frage: Muss ich mich tatsächlich bei den anderen Firmen bewerben? Ich habe eine Kernarbeitszeit von 9:00 bis 17:00, während dieser ich in der Firma anwesend sein muss. Ich weiß gar nicht, wann ich dann großartig andere Vorstellungsgespräche wahrnehmen soll? Ich habe zumindest noch nie davon gehört, dass man Vorstellungsgespräche noch nach 17:00 Uhr bekommt.

Was denkt ihr?

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1. Ist das Arbeitsamt über den neuen Arbeitsvertrag informiert?

2. Ist das Arbeitsamt über die Fortbildung informiert?

zu 1. und 2.:

Jepp, mein Vermittler weiß Bescheid. Ich war über ein halbes Jahr arbeitslos und er hat mir die Stelle vermittelt und weiß auch, dass ich sowohl einen Arbeitsvertrag habe als auch den Fortbildungsvertrag.

Aus meiner Sicht ist es schwachsinnig, jetzt noch Bewerbungsgespräche zu führen, wenn ich doch sowieso ab dem 1.3. angestellt bin, oder sieht das Arbeitsamt das anders?

13. Selbstverständlich gibt es Bewerbungsgespräche ausserhalb der normalen Arbeitszeiten.

Ja gut, da hab ich jetzt nicht großartig drüber nachgedacht, da hast du recht.

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Ein Bewerbungsgespräch zu führen ist niemals schwachsinn. Und sei es nur um den Marktwert zu finden oder Erfahrungen bei Bewerbungsgesprächen zu sammeln fürs nächste mal :P

Ja gut, so hab ich das mit dem Schwachsinn nicht gemeint ;)

Aber ich finde es halt irgendwie ein wenig doof, wenn ich mich beispielsweise jetzt bewerbe, dann krieg ich vielleicht Ende Februar einen Termin für ein Vorstellungsgespräch und darf denen dann verklickern, dass ich Anfang März eh nicht mehr verfügbar bin. Die müssen sich doch dann auch ********t vorkommen und ganz wohl fühle ich mich bei der Sache auch nicht.

Das wäre (für mich) jetzt was anderes, wenn ich erst für April oder Mai eine mündliche Zusage hätte, aber da ich den Arbeitsvertrag eben schon unterschrieben habe und auch bei dieser Firma anfangen will, kommt mir das doch ein wenig blöd vor.

Mal sehen, was mein Vermittler dazu sagt...

btw: geniale Zensur hier :D wieso bleibt denn das T von verar.... noch stehen??

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Wenn du ab Anfang März nen Arbeitsvertrag hast und nebenbei auch noch eine Fortbildung machst, und das Arbeitsamt darüber Informiert ist brauchst du dich eigentlich nicht weiter bewerben. Was wollen sie dir denn wenn du dich nicht bewirbst da kann dir doch nichts passieren.

Gruß Robert

Denke ich mir auch, aber mittlerweile hab ich auch mitbekommen, dass jemandem das ALG gestrichen wurde, weil sich derjenige nicht weiter beworben hatte. Gut, derjenige hatte auch nur eine mündliche Zusage und als er anfangen sollte, wurde ihm gesagt, dass das doch nichts wird, da die Firma doch niemanden jetzt grade einstellt.

Aber wie gesagt, ich habe ja einen Arbeitsvertrag, da weiß ich auch nicht, was das jetzt noch soll.

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Also, hab grad beim AA angerufen und die an der Hotline hat mir gesagt, dass ich mich weiterhin bewerben KANN, also MUSS ich es wohl nicht. Aber sie leitet mein Anliegen an meinen Vermittler weiter, vielleicht weiß der was anderes, aber wär aus meiner Sicht trotzdem Schwachsinn, wenn ich mich weiter bewerben muss. Naja, mal schauen, was der so sagt :D

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Ich würde mich, sofern der Wille da ist weiterhin bewerben.

Vielleicht bekommst du ja ein super Angebot.

Ist deine Fortbildung an den jetzigen Arbeitsvertrag gekoppelt? Wer bezahlt die Fortbildung?

MFG

Guenny

Hi,

also um ehrlich zu sein, ist der Wille nicht da. Ich bin froh, dass ich endlich wieder Arbeit habe. Die Fortbildung ist zumindest erforderlich, damit ich in ein Team reinkomme, für das ich mich beworben habe. Diese Fortbildung trägt das Arbeitsamt.

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