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Störgeräte Mobiltelefon


bigvic

Empfohlene Beiträge

Hi zusammen,

ich überlege mir so ein Teil zu kaufen:

Cell phone jammer, RX9000 Handheld mobile phone blocker

Frage 1) Hat jemand schon Erfahrung mit solchen Teilen? Funktionieren die ordentlich?

Frage 2) Sind die in Deutschland legal? Ich meine, dass solche Teil (nur grösser) bei grossen Kinokomplexen und Theatern eingesetzt werden.

ciao,

vic

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Gibts das auch, was Handys explodieren läßt, wenn jemand so ein Ding laut mit schlechter Musik in der Gegend herumplärren läßt? crack15x18.gif

Aber mit Sicherheit ist das verboten... rolle15x18.gif

Aber sowas hab ich noch nie im Kino oder Theater erlebt. Da waren die meisten zumindest nach der Werbeeinblendung doch so freundlich, das Telefon wenigstens lautlos zu stellen....

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Also auf Privatgelände darf man so was dvielleicht schon benutzen, aber ich würde mal schwer darauf tippen, dass es auf öffentlichem Gelände nicht erlaubt ist, da man damit die Kommunikation stört.

Mir stellt sich aber auch die Frage, wofür du so was überhaupt benutzen willst. Sinnvoll ist so etwas ja nur dort, wo nicht mit dem Handy telefoniert werden können soll, oder wenn du jemandem einen "Streich" spielen willst.

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ich behaupte mal aus dem gesunden menschenverstand heraus, dass jedwede andere verwendung als die im novellierten deutschen TKG vorgesehe (also die behördlich zugelassene) strafbar wäre - immerhin ist das ja ähnlich wie beim entzug von energie oder störung von infrastruktur ziemlich heikel.

ich würd nicht dabei erwischt werden wollen, wenn jemand den notruf wählen will, und ich hab das mit so einem jammer verhindert :old

aber auch hier wird halt gelten: wo kein kläger, da kein richter.

s'Amstel

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Ich drehe die Fragen mal um:

Frage 2) Sind die in Deutschland legal?

Das ganze ist eine Sendeanlage (wenn auch nur mit relativ geringer Sendeleistung), und das auf einer exklusiv für den Mobiltelefongebrauch vergebenen Frequenz. Einen Sender zu betreiben ist an hohe Auflagen gebunden. (FTEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )

Beispiele für den mehr oder weniger allgemeinen Gebrauch von Sendern:

* CB-Funkgeräte sind von ihrem technischen Aufbau und damit von Sendeleistung, Frequenz, ... geprüft und dürfen nur unverändert (bzw. nur mit zugelassenem Zubehör; ggf. unter weiteren Auflagen) betrieben werden. Ähnliches gilt für weitere Anwendungen wie Fernsteuerungen, Babyphon, WLAN, u.v.a.m.

* Amateurfunker dürfen ihre Geräte in bestimmten, genau festgelegten Frequenzbereichen betreiben. Diese Geräte dürfen sie auch selbst bauen/umbauen, müssen aber entsprechendes Fachwissen durch eine Prüfung nachweisen. Dabei wird auch deutlich auf das Verbot von Aussendungen oder Störungen auf "fremden" (also nicht dem Amateurfunk zugewiesenen) Frequenzen hingewiesen bzw. das Wissen darum wird in der Prüfung mit abgefragt. (AFuG 1997 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )

Ich meine, dass solche Teil (nur grösser) bei grossen Kinokomplexen und Theatern eingesetzt werden.

Das sollte mich wundern. Aber selbst wenn die mit solchen Mitteln arbeiten, so würde allein die Genehmigung dafür vermutlich eine Menge Papierkram verursachen.

Für sehr viel wahrscheinlicher halte ich da, dass die Gebäude selbst die Funkwellen abschirmen. Stahlbeton oder altes (Bruchstein-)Mauerwerk sind bekannt dafür (ähnlich wie auch bei WLAN, Radio, DVB-T, ...)

Frage 1) Hat jemand schon Erfahrung mit solchen Teilen? Funktionieren die ordentlich?
Selbst wenn die Teile ihren Zweck erfüllen (was ich nicht mal für unwahrscheinlich halte) - es wäre wohl kaum jemand so blöd zuzugeben, dass er illegalerweise sowas betreibt....

Also auf Privatgelände darf man so was dvielleicht schon benutzen, aber ich würde mal schwer darauf tippen, dass es auf öffentlichem Gelände nicht erlaubt ist, da man damit die Kommunikation stört.

Woran sollen die Funkwellen merken, dass sie sich plötzlich nicht mehr auf Privatgelände befinden und nun nicht mehr stören dürfen? ;)

Zudem breiten sich Funkwellen in dem hier interessanten Bereich auf (quasi-)optischem Weg aus - es wird also keine "Handywelle" auf ihrem Weg vom Handymast zum Handy einen Umweg um irgendein Grundstück machen.

@victorinox:

Du könntest natürlich nach der Devise arbeiten "Wo kein Kläger, da kein Richter" - aber wenn (warum auch immer) der Störsender den Behörden bekannt wird, dann hast du ein Problem. Und zwar kein kleines....

Ich rate dir von so einem Störsender eindringlich ab!

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Frage 2) Sind die in Deutschland legal? Ich meine, dass solche Teil (nur grösser) bei grossen Kinokomplexen und Theatern eingesetzt werden.

Legal ist so ne Sache... es ist wohl legal, wenn dadurch keiner gestört wird. Aber wie willst du, auch bei Kinokomplexen o.ä. garantieren, dass die Störstrahlung nur innerhalb des Gebäudes/Privatgeländes bleibt? Das kannst du so gut wie nicht (außer dein Gelände ist sehr groß und der Störstrahler in der Mitte), und von daher gilt dasselbe wie bei WLans, die mit zu starker Leistung betrieben werden (oder CB-Funkantennen, oder schlecht geschirmtes PowerLAN etc.). Wenn sich durch den Betrieb Störungen ergeben, kann sich jemand bei der Bundesnetzagentur beschweren, die kommen dann mit einem Messtrupp und du bekommt ne Ordnungswidrigeit an den Hals.

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[...]Woran sollen die Funkwellen merken, dass sie sich plötzlich nicht mehr auf Privatgelände befinden und nun nicht mehr stören dürfen? ;)[...]
Die merken das nicht, sondern das Gerät hat eine Maximalreichweite. Packt man noch was Toleranz drauf - sagen wir mal 20m, dann sollte dahinter keine Störung mehr vorkommen. Zumindest rein theoretisch...
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