Selber-Wolf Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 Hallo! Ich bin im Moment im Vor-Ort-Service bei dem großen rosa T tätig! Davor hängt aber noch ein "Dienstleister"! Nun möchte ich gerne ein Arbeitszeugnis um mich parallel wo anders bewerben zu können. Habe ich ein Anrecht darauf, ein Arbeitszeugnis zu kriegen oder nicht? Gruß Wolf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 Nein, gesetzlich hat man Anspruch auf ein Zeugnis nur beim Enden des Arbeitsverhältnisses. Für ein Zwischenzeugnis gibt es keine gesetzliche Regelung. Die aktuelle rechtsprechung gibt einer Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dann recht, wenn sich im Arbeitsverhältnis wesentlich etwas ändert (Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz, Betriebsänderungen, neue Vorgesetzte etc.). Jede Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ausser der Reihe ist ansonsten "Gutwill" des Arbeitgebers. Frag halt einfach, ob sie Dir eins ausstellen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Phyneus Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 Nein, gesetzlich hat man Anspruch auf ein Zeugnis nur beim Enden des Arbeitsverhältnisses. Für ein Zwischenzeugnis gibt es keine gesetzliche Regelung. Die aktuelle rechtsprechung gibt einer Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dann recht, wenn sich im Arbeitsverhältnis wesentlich etwas ändert (Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz, Betriebsänderungen, neue Vorgesetzte etc.). Jede Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ausser der Reihe ist ansonsten "Gutwill" des Arbeitgebers. Frag halt einfach, ob sie Dir eins ausstellen. bimei noch so als nachtrag: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Selber-Wolf Geschrieben 29. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 Also es ist halt so... das ich wechseln möchte! Habe jetzt letzte Woche schon mal angefragt... aber mein Arbeitgeber drückt sich im Moment davor! Er will erst ein Gespräch haben usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Phyneus Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 Also es ist halt so... das ich wechseln möchte! Habe jetzt letzte Woche schon mal angefragt... aber mein Arbeitgeber drückt sich im Moment davor! Er will erst ein Gespräch haben usw. das ist ja ok Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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