ThomasK Geschrieben 4. Februar 2008 Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 Hallo zusammen, Ich habe dieses Jahr mit zwei Kollegen nach langen Jahren des gemeinsamen "Einzelkampfes" ein Unternehmen gegründet und natürlich prompt schon die erste Anfrage für eine Stelle zur Umschulung auf Fachinformatiker erhalten. Daher die Frage: welche Vorraussetzungen muss ein (frisch gegründetes) Unternehmen mitbringen, um Fachinformatiker ausbilden zu dürfen, bzw. wo kann ich diese Informationen einholen? Die vorherrschende Meinung aller, die ich bisher gefragt habe war, dass wir das als Dipl-Inf dürfen, aber ich hätte dann doch ganz gern den berühmten Brief mit Siegel Ich hoffe es kann mir jemand helfen, Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
setiII Geschrieben 4. Februar 2008 Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 aber ich hätte dann doch ganz gern den berühmten Brief mit Siegel Nimm den Hörer ab, und rufe die für dich Zuständige IHK an. Die werden dir die korrekte Auskunft erteilen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasK Geschrieben 4. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 Das ging schnell! Danke, das mach ich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
setiII Geschrieben 4. Februar 2008 Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 Danke, das mach ich! Also das meinte ich nur als zusatz zu diesem Forum, weil das Problem ist ja eben schon das du eine Rechtsverbindliche Auskunft brauchst. Nicht nur in deinem Interesse sondern auch im Interesse deines Azubis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasK Geschrieben 4. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 du eine Rechtsverbindliche Auskunft brauchst. Nicht nur in deinem Interesse sondern auch im Interesse deines Azubis. Völlig richtig, deswegen ja die Nachfrage an dieser Stelle, wohin ich mich da wenden kann. Der Tip mit der IHK war goldrichtig, bei der IHK Köln hab ich folgendes gefunden: Die Ausbilderin/der Ausbilder muss gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung unterteilt sich in die berufliche Eignung sowie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Zum Nachweis der beruflichen Eignung ist ein Berufs-, Weiterbildungs- oder Studienabschluss in einem dem Ausbildungsberuf vergleichbarem Tätigkeitsfeld von Vorteil. Jedoch kann hier auch für sogenannte Quereinsteiger ohne Berufsabschluss eine langjährige Berufstätigkeit anerkannt werden. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbilderprüfung nachzuweisen (AdA-Schein, AEVO-Kurs und so weiter). Vielen Dank nochmal! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 4. Februar 2008 Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 Eine Broschüre des BMBF mit recht nützlichen Infos, was die Ausbildung betrifft: www.bmbf.de/pub/it-berufe.pdf Einige Checklisten und Hilfen für potentielle Ausbildungsbetriebe: Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerke | Support für Ausbildungsbetriebe Forum des BiBB für Ausbilder: BiBB foraus.de - Community - Da die Ausbildereignunsgprüfung seit 2003 nicht mehr zwingend vorgeschrieben - jedoch weiterhin ausgesprochen sinnvoll - ist, ist der Dipl. Inf. keine schlechte Sache. Das war ein Goodie unseres ehemaligen Wirtschaftsministers Klement an die Wirtschaft, um die Ausbildungszahlen zu erhöhen. Und wenn's die Kammern nicht parat haben sollten, hier steht's BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Gruß 1pruefer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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