Daether Geschrieben 4. Februar 2008 Geschrieben 4. Februar 2008 Moin, ich übe gerade für meine Zwischenprüfung und komme bei einer Aufgabe nicht weiter : 4.6 : Sie erstellen eine Entgeldabrechnung für den Monat September. Das monatliche Bruttogrundgehalt des Angestellten Meyer beträgt 3.000,00 EUR. Für den laufenden Monat erhält er eine Zulage von 219,00 EUR brutto. Berechnen Sie sein Nettogehalt anhand der folgenden Angaben in EUR ! Lohnsteuer 387,50 EUR Solidaritätszuschlag 0,00 EUR Krichensteuer 8% der Lohnsteuer Krankenversicherung 14,9% Rentenversicherung 19,1% Arbeitslosenversicherung 6,5% Pflegeversicherung 1,7% Ergebnis ( Laut Lösung ) : 2121,29 EUR Meien Lösungsweg ( definitv falsch ) : 3219 - 387,50 - 31 ( Kirchensteuer ) -1358,412 ( gesamt 42,2 % von 3219 ) =1442,08 Kann mir jemand helfen und sagen wie man das richtig rechnet ? Zitieren
Abd Sabour Geschrieben 4. Februar 2008 Geschrieben 4. Februar 2008 Versuchs mal damit : Gehaltsrechner Netto-Gehaltsrechner Weiterhin könntest du dir die Mühe machen und herausfinden von was du die Prozentsätze berechnen musst (Bruttogehalt oder Lohnsteuer usw.). Dann müsstest du schlussendlich auf das richtige Ergebnis kommen. Zitieren
dr.dimitri Geschrieben 4. Februar 2008 Geschrieben 4. Februar 2008 Das geht nur, wenn die Werte auch stimmen würde, aber die Lohnsteuer passt nicht zum Bruttogehalt. Damit passt auch alles andere nicht mehr. Ich vermute, der Arbeitgeberanteil wurde nicht korrekt einberechnet. Dim Zitieren
Daether Geschrieben 4. Februar 2008 Autor Geschrieben 4. Februar 2008 Moin, werde mir den Rechner gleich mal anschauen. Die aufgabe ist im übrigen 1zu1 aus einer Zwischenprüfung kopiert. Zitieren
Abd Sabour Geschrieben 4. Februar 2008 Geschrieben 4. Februar 2008 Moin, werde mir den Rechner gleich mal anschauen. Die aufgabe ist im übrigen 1zu1 aus einer Zwischenprüfung kopiert. Wenn die Werte nicht stimmen bleibt wirklich nur herauszufinden von was die Prozentwerte berechnet werden müssen. Ich hoffe mal, dass es kein falsches Ergebnis ist - wenn es immerhin in einer ZP drin war. Hab aber auch schon ein paar Rechenaufgaben aus ZPs gelöst (den 2007ern) und kam da ein oder zwei mal auch auf völlig andere Ergebnisse ... Zitieren
lupo49 Geschrieben 4. Februar 2008 Geschrieben 4. Februar 2008 Ich vermute, der Arbeitgeberanteil wurde nicht korrekt einberechnet. Dim Ja, er hat ueberhaupt keinen berechnet. Du musst beachten dass die Sozialversicherungen jeweils zur Haelfte vom Arbeitgeber mitbezahlt werden. D.h. entweder du teilst jeden Prozentsatz (nur von den Sozialversicherungen!) durch zwei und addierst dann die Haelften zusammen oder du rechnest den Betrag der 42,2% aus und teilst dann durch zwei. Brutto: 3.219€ Lst: 387,50€ SoliZ: 0,0€ KiSt: 31€ KV 14.9%: 479,63€ -> 239,81€ (AN-Anteil) PV 1.7%: 54,72€ -> 27,36€ ALV 6.5%: 209,23€ -> 104,61€ RV 19.1%: 614,83% -> 307,41€ (Arbeitnehmer-Summe der Sozialversicherungen: 679,20€) Ergebnis: 3.219€ - 387,50€ - 31€ - 679,20€ = 2121,30€ Zitieren
Daether Geschrieben 5. Februar 2008 Autor Geschrieben 5. Februar 2008 Danke Lupo49. Sowas habe ich gebraucht. Leider kam das Thema Lohnabrechnung bei uns noch nicht vor ( 3 Lehrer in 3 Blöcken ). Wusste nichteinmal, dass ich die Werte Teilen muss. Zitieren
HJST1979 Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Hallo nur mal zur vollständigkeitshalber. Bei einer Lohnabrechnung NIE die Prozentsätze zusammenrechnen (das macht man einfach nicht :-) ), lieber jeden Wert einzeln und dann schön voneinander abziehen. Ich weiß nicht wie alt diese Zwischenprüfung ist, denn es hat sich bei der KV leider was geändert. Normalerweise ist es so, dass wenn der Beitragssatz der KV bei 14,9 % liegt dann ist der Arbeitnehmeranteil NICHT 7,45 % sondern 7,45% + 0,9% = 8,35% der Arbeitsgeberanteil ist aber weiterhin 7,45%. Ich weiß leider nicht wie ihr es in der Schule lernt, früher (2002 als ich prüfung machte) gab es diese Regelung noch nicht. Zitieren
Daether Geschrieben 5. Februar 2008 Autor Geschrieben 5. Februar 2008 Die ZP ist die von Herbst 2002 Zitieren
lupo49 Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Hallo nur mal zur vollständigkeitshalber. Bei einer Lohnabrechnung NIE die Prozentsätze zusammenrechnen (das macht man einfach nicht :-) ), lieber jeden Wert einzeln und dann schön voneinander abziehen. Ich weiß nicht wie alt diese Zwischenprüfung ist, denn es hat sich bei der KV leider was geändert. Normalerweise ist es so, dass wenn der Beitragssatz der KV bei 14,9 % liegt dann ist der Arbeitnehmeranteil NICHT 7,45 % sondern 7,45% + 0,9% = 8,35% der Arbeitsgeberanteil ist aber weiterhin 7,45%. Ich weiß leider nicht wie ihr es in der Schule lernt, früher (2002 als ich prüfung machte) gab es diese Regelung noch nicht. Ich denk so was wird dann dabeistehen. Man kann nicht davon ausgehen das jeder die Gesetzaenderungen mitverfolgt. Zitieren
Der Kleine Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Ich denk so was wird dann dabeistehen. Man kann nicht davon ausgehen das jeder die Gesetzaenderungen mitverfolgt. Falsch, das steht nicht dabei und sollte zum Ausbilungsende zur Allgemienbildung gehören. (Die ersten Prüfungen nach neuer gesetzeslage sind bereits lange Geschichte) Zitieren
lupo49 Geschrieben 4. März 2008 Geschrieben 4. März 2008 Falsch, das steht nicht dabei und sollte zum Ausbilungsende zur Allgemienbildung gehören. (Die ersten Prüfungen nach neuer gesetzeslage sind bereits lange Geschichte) D.h. wenn ich morgen in der Zwischenpruefung eine Gehaltsabrechnung aufschreiben soll, dann addiere ich automatisch die 0,9% auf den Beitragssatz des AN drauf (Wenn diesbezüglich nichts in der Aufgabe steht)? Zitieren
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